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Hilfeplan aufstellen

Hessen 99071004042000, 99071004042000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99071004042000, 99071004042000

Leistungsbezeichnung

Hilfeplan aufstellen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Inklusion (Synonym), Erziehungsbeistandschaft (Synonym), Kinderhilfe (Synonym), Jugendhilfe (Synonym), Hilfeplanverfahren (Synonym), Erziehungshilfe (Synonym), Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen (Synonym), Erziehungsmangel (Synonym), Therapie (Synonym), Familienhilfe (Synonym), Hilfen zur Erziehung (Synonym), Hilfen für junge Volljährige einschließlich Inobhutnahmen (Synonym), Therapeuten (Synonym), Integration (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Kindertagespflege (071)

Verrichtungskennung

Aufstellung (042)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Kinderbetreuung (1020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.02.2014

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Unabhängig davon, welche Form der "Hilfen zur Erziehung" Sie beim Jugendamt beantragen, das Jugendamt erstellt mit Ihnen, evtl. Ihrem Kind und anderen Beteiligten einen Hilfeplan.  Im Hilfeplangespräch wird erarbeitet, welche Hilfe die angemessene ist für das vorliegende Problem und welche Maßnahmen ergriffen werden sollen.

Im Hilfeplan sind die Eckpunkte der Hilfe festgelegt wie z.B.:

  • Bedarf
    • Fakten aus Ihrer Familie (Erziehungssituation, wirtschaftliche Verhältnisse, Verhalten der Eltern, Versorgung des Kindes, körperlicher und seelischer Zustand und Ähnliches)
    • falls Sie bereits andere Hilfsmaßnahmen in Anspruch genommen haben: Welche waren das? Warum war die Hilfe nicht erfolgreich?
    • Personalbogen Ihres Kindes (z.B. wer sind die Eltern, Geschwister, Verwandte, Auffälligkeiten, Krankheiten, Allergien, Impfungen)
  • Ziel der Hilfsmaßnahmen
    • Was soll sich durch die Hilfe ändern?
    • Welche Erwartungen haben die Beteiligten?
  • Art der Hilfe
    • Welche Leistungen werden für notwendig und geeignet gehalten (z.B. Vollzeitpflege, Erziehungsbeistand, sozialpädagogische Familienhilfe)?
    • Handlungsvorschläge für Eltern, Fachkräfte, Pflegepersonen
    • Zeithorizont (Wie lange soll die Hilfe dauern?)
    • notwendige Leistungen (z.B. Pflegegeld, Erstausstattung, Therapiekosten, Fahrtkosten, finanzielle Unterstützung )

Hinweis: Das Jugendamt muss alle Beteiligten über mögliche Folgen der geplanten Hilfe für das Kind oder den Jugendlichen aufklären. Es muss im Hilfeplan auch dokumentieren:

  • die Art und Weise der Zusammenarbeit der Beteiligten und
  • der Umfang der Beratung durch die Pflegepersonen

Erforderliche Unterlagen

unterschiedlich – je nach Einzelfall

Klären Sie am besten direkt mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

für die Erstellung des Hilfeplans: keine

Hinweis: Für die im Hilfeplan festgelegten Leistungen  können je nach Einkommen die Erziehungsberechtigten an den Kosten beteiligt werden.

Verfahrensablauf

Neben den direkt Beteiligten (Eltern, Kinder) können an der Erstellung des Hilfeplans beispielsweise auch folgende Personen mitwirken:

  • Verwandte,
  • Ärztinnen und Ärzte,
  • die Schule des Kindes
  • falls erforderlich ein psychologischer Dienst

Gemeinsam vereinbaren alle Beteiligten die Eckpunkte der geplanten Hilfe. Sie legen regelmäßige weitere Treffen der Beteiligten (Hilfeplangespräche) fest. Diese dienen der Überprüfung des Fortgangs und des Erfolgs der Leistungen. Der Hilfeplan wird fortgeschrieben, d.h. erforderliche oder erfolgte Änderungen der Hilfe und Maßnahmen werden festgehalten.

Hinweis: Im Hilfeplan ist die bewilligte Hilfe für eine bestimmte Dauer festgeschrieben. Benötigen Sie eine länger dauernde Hilfe oder kann die Hilfe schon früher beendet werden? Dann ist in Absprache mit dem Jugendamt eine Verlängerung oder Verkürzung möglich.

Die Sorgeberechtigten und das Jugendamt unterschreiben den Hilfeplan. Ist als Hilfsmaßnahme Vollzeitpflege vorgesehen, müssen auch die Pflegeeltern unterschreiben. Alle Beteiligten erhalten eine Kopie.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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