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Beschwerde über Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen im Internet

Hessen 99069002029000, 99069002029000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99069002029000, 99069002029000

Leistungsbezeichnung

Beschwerde über Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen im Internet

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Jugendmedienschutz (Synonym), kommunikative Angebote (Synonym), Indizierung (Synonym), medialer Jugendschutz (Synonym), jugendfrei (Synonym), Telemedien (Synonym), Filesharing (Synonym), Antrag auf Indizierung (Synonym), Surfen (Synonym), Chats (Synonym), Homepages (Synonym), Index (Synonym), Websites (Synonym), Internet (Synonym), Indizierung von jugendgefährdenden Medien (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Jugendschutz (069)

Verrichtungskennung

Prüfung (029)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Verbraucherschutz (2140100)
  • Kinderbetreuung (1020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.05.2023

Fachlich freigegeben durch

Hessische Staatskanzlei

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Sind Sie beim Surfen durchs Internet auf Webseiten gestoßen, die für Kinder und Jugendliche nicht geeignet, aber erreichbar sind? Dann können Sie sich online auf der Seite von jugendschutz.net beschweren.

jugendschutz.net ist eine von den obersten Landesjugendbehörden eingerichtete Stelle, die die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) bei deren Aufgaben unterstützt. jugendschutz.net prüft Inhalte im Internet und achtet darauf, dass Jugendschutzbestimmungen befolgt werden.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Sie haben eine Webseite gefunden, auf die Ihrer Meinung nach mindestens eines der folgenden Kriterien zutrifft:

  • illegal
  • jugendgefährdend
  • entwicklungsbeeinträchtigend für Kinder und Jugendliche

Kosten

Es fallen keine Kosten oder Gebühren an.

Verfahrensablauf

Sie müssen das Onlineformular für die Beschwerde ausfüllen und abschicken. jugendschutz.net prüft Ihre Beschwerde. Sollte die beanstandete Webseite gegen Jugendschutzbestimmungen verstoßen, informiert die Stelle den verantwortlichen Anbieter und fordert ihn auf, die Inhalte entsprechend zu ändern.

Wenn der Anbieter dieser Aufforderung nicht nachkommt, übergibt jugendschutz.net den Fall an die zuständige Medienaufsicht, die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM). Die KJM kann gegenüber dem Anbieter unter anderem folgende Maßnahmen festlegen:

  • Untersagungsverfügung
  • Sperrverfügung
  • Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens
  • Benachrichtigung der Strafverfolgungsbehörden

In Hessen setzt die Medienanstalt Hessen die beschlossene Maßnahme schließlich durch.

Hinweis: Das beschriebene Verfahren gilt nur für Websites, die von Anbietern in Deutschland betreut werden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare