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Bekämpfung der Herkulesstaude (Riesenbärenklau)

Hessen 99090013013000, 99090013013000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99090013013000, 99090013013000

Leistungsbezeichnung

Bekämpfung der Herkulesstaude (Riesenbärenklau)

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Herkulesstaude (Synonym), Verbrennungen (Synonym), Nichtheimisch (Synonym), Apiaceae (Synonym), Heracleum mantegazzianum (Synonym), Riesenbärenklau (Synonym), gebietsfremd (Synonym), invasive Pflanzen (Synonym), Russenkraut (Synonym), Allergie (Synonym), Giant Hogweed (Synonym), Herkuleskraut (Synonym), Unkraut (Synonym), Giftpflanzen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Naturschutz (090)

Verrichtungskennung

Informationserteilung (013)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)
  • Klima, Natur und Arten (1170100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.09.2013

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Von Juli bis September blüht die Herkulesstaude, auch als Riesenbärenklau bekannt.  Wegen ihrer Größe und der großen weißen Dolde ist sie zwar schön anzusehen, aber auch giftig.

Seit einigen Jahrzehnten breitet sich die Staude mit den weißen Doldenblüten rasant aus. Gute Bedingungen findet sie auf Brachflächen und an Uferrandstreifen. Eine Pflanze vermehrt sich mit bis zu 50.000 Samen, die bis zu 10 Jahre keimfähig sind. Die leichten und schwimmfähigen Samen verbreiten sich entlang von Gewässern, Straßen und Gleisen.

Um die Pflanze konsequent zurück zu drängen, ist es notwendig, auch die Bestände auf privatem Grund zu bekämpfen, da sie sich sonst von dort wieder ausbreiten können. Es ist also die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger gefragt und es wird appelliert an die Eigentümer von betroffenen Privatgrundstücken, sich der Beseitigung der Herkulesstauden anzunehmen

Bekämpfungsmethoden und notwendige Schutzmaßnahmen

Folgende Maßnahmen sind bei der Bekämpfung der Herkulesstaude einzuhalten, um gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorzubeugen: 

  • Schutzkleidung ist unbedingt notwendig (lange Hosen, dicker Pullover, Schutzbrille, Gesichtsschutz und vor allem Handschuhe).
  • Pflanzen nach Möglichkeit in der Dämmerung oder bei starker Bewölkung entfernen.
  • Gesicht und Hände sollten zusätzlich mit einer Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor geschützt werden.

Die Bekämpfung der Herkulesstaude ist langwierig und arbeitsintensiv. Deshalb sollte man die Bekämpfung außerhalb des eigenen Gartens auf Gemeindeebene gemeinsam mit Fachleuten durchführen.

Folgende Bekämpfungsmöglichkeiten gibt es:

  • Ausgraben der Pflanzen im April oder Mai, wenn das Wachstum gerade beginnt. Wird die Wurzel in 15 cm Bodentiefe abgestochen, ist ein Neuaustrieb kaum möglich. Allerdings ist eine Erfolgskontrolle notwendig.
  • Während der Blütezeit ab Juni müssen zuerst die Blütendolden abgehackt werden, bevor der Rest der Pflanze entfernt wird (Vorsicht vor Pflanzensaftspritzern). Dabei muss ein Abfallen der Samen vermieden werden, weil diese nachreifen.
  • Hängen noch Dolden an der Pflanze aus dem Vorjahr, müssen diese besonders umsichtig entfernt werden, wenn sie noch Samen enthalten. Die Fruchtdolden sollten möglichst an Ort und Stelle verbrannt werden.
  • Auf größeren zusammenhängenden Flächen eignet sich die Mahd der Pflanzen. Damit beginnt man am besten kurz vor der Blüte. Zu diesem Zeitpunkt schwächt man die Pflanze am meisten. Allerdings muss die Mahd, einmal angefangen, ca. 5-6 mal im Abstand von jeweils 10 Tagen wiederholt werden, da die Herkulesstaude bereits 14 Tage nach der Mahd, teilweise in weniger als 10 cm Höhe, wieder Blüten ausbildet. Nur diese häufige Wiederholung verspricht Erfolg.
  • Einzelne neue Keimlinge können mit der Hacke entfernt werden.

Zu einer dauerhaften Entfernung der Herkulesstaude gehören auch mehrjährige Nachkontrollen im Mai/Juni denn der Samen kann noch im Boden sein und Jahre später erst auskeimen. Dichte Grasnarben verhindern, dass die am Boden liegenden Samen nicht zum Keimen kommen.

 

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Alle Pflanzenteile der Herkulesstaude enthalten eine gefährliche Substanz, Furocumarin, die bei Kontakt mit dem Pflanzensaft auf die Haut gelangt. Bei Sonneneinstrahlung bildet Furocumarin zusammen mit körpereigenem Eiweiß ein Antigen, das zu einer starken allergischen Reaktion führt.

Auf der Haut bilden sich Blasen, die an eine schwere Verbrennung erinnern und eine Verfärbung, die monatelang anhalten kann. Auch Dämpfe können die Gesundheit beeinträchtigen und z.B. Übelkeit verursachen. Selbst vertrocknete Stängel und Blüten sowie der Samen enthalten noch das gefährliche Furocumarin. Tückisch ist, dass unmittelbar nach dem Kontakt noch keine sichtbare Reaktion erkennbar ist. Die größte Gefährdung durch Sonnenlicht besteht eine halbe bis 2 Stunden nach Hautkontakt.


Wie verhält man sich bei Kontakt mit der Herkulesstaude?

Hat man die Herkulesstaude angefasst bzw. besteht der Verdacht, dies getan zu haben, so sollte man sofort die Sonne meiden. Die betroffenen Flächen sollten, auch wenn noch keine Reaktion sichtbar ist, gründlich mit Wasser und Seife abgewaschen werden. Sinnvoll ist es, anschließend eine Sonnenschutzcreme aufzutragen. Auch in den nächsten 2 - 3 Tagen ist die Sonne zu meiden.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Die Kartierung des Vorkommens der Herkulesstauden ist wichtig für eine dauerhafte Entfernung. Dadurch weiß man noch Jahre später nach der  Entfernung der Pflanze, an welchen Orten durch im Boden vorhandene Samen möglicherweise neue Pflanzen wachsen können.

Zur Mithilfe bei der Eindämmung melden Sie Standorte der Pflanzen bei der Gemeinde, Ihrem Grünflächenamt, der Naturschutzbehörde oder dem Forstamt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden