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Schule – Lernmittelfreiheit

Hessen 99088027010000, 99088027010000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088027010000, 99088027010000

Leistungsbezeichnung

Schule – Lernmittelfreiheit

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Übungshefte (Synonym), Schulbücher (Synonym), kostenlos (Synonym), Lehrmittelfreiheit (Synonym), kostenfrei (Synonym), leihweise (Synonym), Leihe (Synonym), Lehrmaterialien (Synonym), Lernmaterialien (Synonym), Schulmaterialien (Synonym), Schulbuch (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Schulangelegenheiten (088)

Verrichtungskennung

Befreiung (010)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Kinderbetreuung (1020200)
  • Schule (1030100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

10.08.2016

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Kultusministerium

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

In Hessen gilt die so genannte Lernmittelfreiheit: Schülerinnen und Schüler oder ihre Eltern müssen Lernmittel wie Schulbücher, Materialien für den naturwissenschaftlichen Unterricht oder Lernsoftware nicht auf eigene Kosten anschaffen. Stattdessen können diese für einen bestimmten Zeitraum ausgeliehen werden.

Bestimmte Gegenstände sind von der Lernmittelfreiheit ausgenommen und müssen von den Schülerinnen und Schülern selbst mitgebracht werden. Dazu gehören zum Beispiel Schreib- und Zeichenmaterial, Taschenrechner und Musikinstrumente. Für die Anschaffung von Lehrmitteln wie Sportgeräten oder Wandkarten sind hingegen die Schulträger zuständig.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Schülerinnen und Schülern an öffentlichen Schulen und beihilfeberechtigten Ersatzschulen werden die an der Schule eingeführten Lernmittel unentgeltlich und zeitlich befristet zum Gebrauch überlassen (Ausleihe) oder sie werden in den Räumen der Schule zum gemeinsamen Gebrauch bereitgestellt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden