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Befreiung von der Steuerberaterprüfung beantragen

Hessen 99135002010000, 99135002010000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99135002010000, 99135002010000

Leistungsbezeichnung

Befreiung von der Steuerberaterprüfung beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Steuerberaterkammer (Synonym), Freiberufler (Synonym), Steuerberater (Synonym), Steuerberatung (Synonym), Steuerberaterin (Synonym), StBK (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Steuerberatung (135)

Verrichtungskennung

Befreiung (010)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Berufsausbildung (1030200)
  • Weiterbildung (1040100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

31.01.2019

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Finanzen

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Steuerberaterkammer kann Sie bei entsprechender Qualifikation und bei Vorweisen einer langjährigen Berufserfahrung von der Steuerberaterprüfung befreien. Ihre Berufserfahrung sollten Sie auf dem Gebiet der von den Bundes- und Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern vorweisen können.

Dazu zählen

  • Professoren, die an einer deutschen Hochschule mindestens 10 Jahre auf entsprechendem Gebiet gelehrt haben,
  • ehemalige Finanzrichter, die mindestens 10 Jahre auf entsprechendem Gebiet tätig waren,
  • ehemalige Beamte des höheren Dienstes und vergleichbare Angestellte der Finanzverwaltung, die mindestens 10 Jahre auf dem entsprechenden Gebiet tätig waren,
  • ehemalige Beamte des gehobenen Dienstes und vergleichbare Angestellte der Finanzverwaltung, die mindestens 15 Jahre auf dem entsprechenden Gebiet tätig waren

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsvordruck (Original)
  • Bescheinigung einer deutschen Hochschule über Art und Dauer der Lehrtätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern (Original)
  • Bescheinigung der letzten Dienstbehörde oder des Fraktionsvorstandes über Art und Dauer der Tätigkeit auf dem Gebiet der Steuern (Original)

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Kosten des Verfahrens: 200,00 Euro

Verfahrensablauf

  • Füllen Sie das Antragsformular aus und stellen Sie die nötigen Nachweise zusammen.
  • Reichen Sie Ihre Antragsunterlagen bei der im Formular genannten Stelle ein.
  • Die Steuerberaterkammer prüft, ob die Angaben vollständig und richtig sind, falls erforderlich, holt sie weitere Erkundigungen ein.

Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob Sie von der Prüfung befreit sind.

Tipp: Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Antragstellung benötigen, wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer Hessen

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

An die Steuerberaterkammer Hessen.

Sie können das Verfahren auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
 

Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen