Bauvorlageberechtigung: Anerkennung von Personen aus anderen EU-/EWR-Mitgliedsstaaten
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Bei einem genehmigungspflichtigen Bauvorhaben tragen bauvorlageberechtigte Personen eine hohe Verantwortung. Sowohl der Bauantrag als auch die Bauvorlagen (z. B. Bauzeichnungen und Berechnungen) müssen von ihnen unterschrieben und der zuständigen Stelle vorgelegt werden. Dazu muss der Entwurfsplaner oder die Entwurfsplanerin beurteilen können, ob alle baurechtlichen und sonstigen Anforderungen eingehalten wurden.
Wenn Sie in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR als Bauvorlageberechtigter oder Bauvorlageberechtigte niedergelassen sind, sind Sie ohne Eintragung in die Liste der Entwurfsverfasser bauvorlageberechtigt. Sie müssen in diesem Fall
- eine vergleichbare Berechtigung besitzen sowie
- dafür die für eine Eintragung in die Liste der Entwurfsverfasser vergleichbaren Anforderungen erfüllen.
Sind die Anforderungen in Ihrem Herkunftsstaat mit denen in Hessen nicht vergleichbar, müssen Sie sich bescheinigen lassen, dass Sie die Anforderungen, die für eine Eintragung in die Liste der Entwurfsverfasser erforderlich sind, erfüllen. Die Bescheinigung müssen Sie bei dem Regierungspräsidium Darmstadt beantragen, das Sie nach Ausstellung der Bescheinigung in ein eigenes Verzeichnis einträgt.
- Nachweis über einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Hochbau oder des Bauingenieurwesens
- Nachweise über die mindestens 2 Jährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der Entwurfsplanung (z. B. Bescheinigung früherer Arbeitgeber)
An das Regierungspräsidium Darmstadt.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen