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Unbedenklichkeitsbescheinigung nach Sprengstoffrecht beantragen

Hessen 99089058012002, 99089058012002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089058012002, 99089058012002

Leistungsbezeichnung

Unbedenklichkeitsbescheinigung nach Sprengstoffrecht beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Feuerwerker (Synonym), Sprengstoffe (Synonym), Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen (Synonym), § 20 Sprengstoffgesetz (Synonym), Verantwortliche Person (Synonym), Sprengzubehör (Synonym), Gewerbe (Synonym), SprengG (Synonym), Sprengmeister (Synonym), Schwarzpulver (Synonym), Unbedenklichkeitsbescheinigung (Synonym), Pyrotechnik (Synonym), Feuerwerk (Synonym), Befähigungsschein (Synonym), Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen (Synonym), Pyrotechniker (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Sicherheit und Ordnung (089)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

Verrichtungsdetail

für den gewerblichen Bereich

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

26.04.2023

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Teaser

Für die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang zur Vermittlung der Fachkunde für den Umgang und Erwerb mit explosionsgefährlichen Stoffen benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Volltext

Sie wollen an einem staatlich anerkannten Fachkundelehrgang für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen teilnehmen?

Dann benötigen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 der 1. Sprengstoffverordnung (1.SprengV).

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung muss immer vor Beginn eines sprengstoffrechtlichen Lehrgangs (bei Grund-, Sonder- und Wiederholungslehrgängen) vorgelegt werden. Das heißt, das eine Teilnahme am Lehrgang nur mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung möglich ist. 

Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung ist für Personen vorgesehen, die die Tätigkeiten mit explosionsgefährlichen Stoffen gewerb-lich ausüben möchten. Im Rahmen der Ausstellung der Bescheinigung werden Erkundigungen zur Prüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung eingeholt.

Bitte beachten Sie auch ggf. weitere Zugangsvoraussetzungen für die Lehrgänge, je nach Art des Lehrgangs.

Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Personen, deren Ziel die Beantragung einer § 27 SprengG Erlaubnis (nicht gewerblich) ist, sind in Hessen bei den Landkreisen zu beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Es sind keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist die Vollendung des 21. Lebensjahres.

Kosten

Gebühr: 40€ - 400€
Die Gesamtkosten setzen sich zusammen aus der Fixgebühr und der Rahmengebühr.
Gebühr: 55€
Die Gesamtkosten setzen sich zusammen aus der Fixgebühr und der Rahmengebühr.

Die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Sozialministeriums (VwKost-HSM). Die Kosten bewegen sich zwischen 30,00 und 250,00 Euro.

Verfahrensablauf

  • Für die Erteilung müssen Sie einen Antrag stellen. 
  • Die Unterlagen werden dann von der zuständigen Behörde geprüft. 
  • Bei Nachfragen oder Unklarheiten wird Sie die Behörde kontaktieren und Sie gegebenenfalls. zu einem persönlichen Gespräch einladen.
  • Es werden Erkundigungen zur Prüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung eingeholt.
  • Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie einen Bescheid über die Entscheidung (die Unbedenklichkeitsbescheini-gung) und einen Gebührenbescheid mit Zahlungsaufforderung.
     

Bearbeitungsdauer

6 - 12 Woche(n)

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Bescheinigung wird erteilt bei Vorliegen der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung zur Teilnahme an Lehrgängen nach dem SprengG. Bitte beachten Sie die Zugangsvoraussetzungen für die Lehrgänge.

Rechtsbehelf

Sie können innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen.

Kurztext

  • Für die Teilnahme an einem Lehrgang nach dem Spreng-stoffgesetz wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stelle benötigt.
  • Antragstellende müssen eine natürliche Person sein.
  • Für den gewerblichen Bereich
  • Zuständig: Regierungspräsidien in Hessen
     

Ansprechpunkt

An die Vollzugsdezernate für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik bei den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.

Zuständige Stelle

Zuständig sind die Regierungspräsidien in Darmstadt, Gießen und Kassel.

Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Ja