Rechtsdienstleistungsregister - Einsicht nehmen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Registereinsicht (Synonym), Rechtsberatung (Synonym), Register (Synonym)
- Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)
Fachlich freigegeben am
02.12.2019
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium der Justiz
Das Rechtsdienstleistungsregister ist ein öffentliches, elektronisch geführtes Register. Darin werden Personen registriert, denen
- Inkassodienstleistungen,
- Rentenberatung oder
- Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht erlaubt sind.
Das Rechtsdienstleistungsregister bietet Ihnen folgende Möglichkeiten:
- Suche nach Rechtsdienstleistern (z.B. in Ihrer Wohnortnähe)
- Prüfung, ob bestimmte Rechtsdienstleister eine Erlaubnis zur gewerblichen Erbringung dieser Leistung haben und in welchem Umfang
- Feststellung, welchen Personen, die grundsätzlich ohne Registrierung Rechtsdienstleistungen erbringen dürfen, die Erbringung untersagt ist
Eine Untersagung kann zum Schutz der Rechtsuchenden erfolgen, wenn dauerhaft unqualifizierte Rechtsdienstleistungen bekannt werden.
das Rechtsdienstleistungsregister unter www.rechtdienstleistungsregister.de