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Eintragung einer neuen Ausbildung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG

Hessen 99019033060000, 99019033060000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019033060000, 99019033060000

Leistungsbezeichnung

Eintragung einer neuen Ausbildung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Änderung (Synonym), Berufsbildungsgesetz (Synonym), Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse (Synonym), Registrierung (Synonym), Ausbildung (Synonym), Löschung (Synonym), Berufsausbildungsverzeichnis (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsbildung (019)

Verrichtungskennung

Eintragung (060)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Eintragung in Register (2020100)
  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.09.2023

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Teaser

Jeder Ausbildungsvertrag eines anerkannten Ausbildungsberufes nach BBiG ist in das Berufsausbildungsverzeichnis einzutragen.

Volltext

Für Ausbildende, deren geplanter Ausbildungsberuf durch das Berufsbildungsgesetz geregelt ist, ist der Antrag auf Eintragung jedes abgeschlossenen Ausbildungsvertrages in das Berufsausbildungsverzeichnis verpflichtend. Auch die Löschung und Änderung der Eintragung sind formell mitzuteilen bzw. zu beantragen.

 Ihr Vorteil daraus:

  • Vertrag und Ausbildungsplan werden nach der aktuellen Rechtslage (Berufsbildungsgesetz, Ausbildungsordnung, ggfs. Richtlinien) überprüft;
  • Weitere vereinbarte Rechte und Pflichten (z. B. Tarifrecht, Schutzrechte) werden betrachtet und Mängel angezeigt;
  • Der Ausbildungsplan wird gemäß den Mindestanforderungen aus der Ausbildungsordnung bewertet, somit können Mängel bereits vor Durchführung überarbeitet werden;
  • Mit dem Eintrag wird bereits eine Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung erfüllt;
  • Die Bescheinigung des Eintrages wird im Rahmen eventueller Ausbildungsförderungen verlangt.
     

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie des abgeschlossenen Ausbildungsvertrages
  • Individueller Ausbildungsplan
  • Gegebenenfalls Bescheinigung der ärztlichen Erstuntersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz (bei Minderjährigen)

Voraussetzungen

Sie müssen die Eintragung in das Berufsausbildungsverzeichnis beantragen, wenn es sich um ein Ausbildungsverhältnis nach den Regelungen des Berufsbildungsgesetzes handelt, z. B. die Ausbildung zum/zur „Verwaltungsfachangestellten“ oder „zur/zum „Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste“.

Kosten

Verfahrensablauf

Der Antrag für die Eintragung, Löschung oder Änderung kann schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle gestellt werden.

Die zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten sowie Unterlagen und erfasst diese im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse. Bei der Eintragung werden beispielsweise Ausbildungsvertrag und Ausbildungsplan hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen, sowie die Ausbildungsbehörde hinsichtlich der Eignung zur Ausbildung überprüft.

Gegebenenfalls kontaktiert Sie die zuständige Stelle aufgrund von Rückfragen, Nachforderungen von Unterlagen oder Behebung von Mängeln.

Am Ende des Verfahrens erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen entsprechenden Bescheid, ob die Eintragung / Löschung / Änderung vorgenommen oder zurückgewiesen wurde.
 

Bearbeitungsdauer

2 - 4 Woche(n)
In Stoßzeiten (z. B. in Prüfungszeiten oder vor Ferien) kann sich diese Zeitspanne erhöhen.

Frist

Antrag ist unmittelbar nach Vertragsabschluss zu stellen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG Eintragung
  • Auszubildende in Ausbildungsberufen nach BBiG
  • Vor Ausbildungsbeginn
  • Eintragung durch Ausbildungsstätte
  • Zuständig: Zuständige Stelle nach BBiG im Regierungspräsidium Gießen

Ansprechpunkt

Zuständige Stelle

Zuständig ist die "Zuständige Stelle nach BBiG" im Regierungspräsidium Gießen.

Formulare

nicht vorhanden