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Personenbezogene Daten - Löschung von Daten

Hessen 99032001064000, 99032001064000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99032001064000, 99032001064000

Leistungsbezeichnung

Personenbezogene Daten - Löschung von Daten

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Widerspruchsrecht gegen die Erhebung (Synonym), Verkehrszentralregister (Synonym), Personenbezogene Daten (Synonym), Löschung von Daten (Synonym), Datenschutzgesetz (Synonym), Datensperrung (Synonym), Datenspeicherung (Synonym), Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Date (Synonym), gespeicherte Daten (Synonym), Datenschutz (Synonym), Datenverarbeitung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Datenschutz (032)

Verrichtungskennung

Löschung (064)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Datenschutz, Auskünfte und Akteneinsicht (1150400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.02.2013

Fachlich freigegeben durch

Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Grundsätzlich können Sie von jeder öffentlichen Stelle des Bundes, des Landes Hessen, der Gemeinden und Landkreise die Löschung Ihrer gespeicherten (personenbezogenen) Daten verlangen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Ihre Daten müssen gelöscht werden, wenn

  • die Speicherung unzulässig ist,
  • die speichernde Stelle Ihre Daten zur Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigt oder
  • personenbezogene Daten in Akten gespeichert werden, sofern die speichernde Stelle die gesamte Akte zur Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigt.

In bestimmten Dateien, zum Beispiel

  • des Bundeskriminalamtes,
  • der Landespolizei,
  • des Verfassungsschutzes,
  • der Gerichte und der Strafverfolgungsbehörden,
  • im Melderegister
  • und im Bundes- oder im Gewerbezentralregister
  • im Fahreignungsregister (vorher: Verkehrszentralregister)

müssen gespeicherte personenbezogene Daten

  • nach Eintritt eines bestimmten Ereignisses, etwa
    • nach Einstellung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens,
    • nach Freispruch im Strafverfahren,
    • nach Umzug in eine andere Gemeinde,
  • oder nach Ablauf bestimmter Fristen

gelöscht werden. Vielfach muss die Daten speichernde Behörde innerhalb genau festgelegter Fristen prüfen, ob die Speicherung der Daten noch erforderlich ist. Wie genau mit den Daten zu verfahren ist und welche Fristen einzuhalten sind, ist jeweils behördenspezifisch geregelt.

Keine Löschung von Daten

Ihre Daten werden nicht gelöscht, sondern gesperrt, wenn

  • Grund zu der Annahme besteht, dass durch eine Löschung Ihrer Daten Ihre schutzwürdigen Interessen beeinträchtigt würden oder
  • die Löschung Ihrer Daten wegen der besonderen Art der Speicherung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist und
  • wenn der Löschung durch Rechtsvorschriften bestimmte Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.

Kosten

Die Antragstellung ist für Sie kostenfrei.

Verfahrensablauf

Stellen Sie einen Antrag auf Löschung, um das Verfahren anzustoßen. Er kann dementsprechend formlos schriftlich, mündlich, fernmündlich oder elektronisch bei der Behörde oder dem Unternehmen eingereicht werden, die Ihre Daten vorhält. Die speichernde Stelle prüft sodann, ob die Löschungsvoraussetzungen vorliegen. Ist dies (teilweise) der Fall, löscht sie (teilweise) Ihre Daten und teilt Ihnen dies mit. Andernfalls lehnt sie den Antrag (teilweise) ab.

Im Falle der (teilweisen) Ablehnung oder von Anfang an können Sie sich (auch) an die zuständige Datenschutzkontrolle wenden.

Von der Löschung Ihrer unzulässig gespeicherten Daten sind die Empfänger übermittelter Daten zu benachrichtigen, es sei denn, die Benachrichtigung erweist sich als unmöglich

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Sonstiges

Nach § 35 des Bundesdatenschutzgesetzes kann ein Betroffener unter bestimmten Voraussetzungen auch von einer nicht öffentlichen Stelle die Löschung personenbezogener Daten verlangen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Ihren Antrag auf Löschung richten Sie an die Stelle, die Daten über Sie speichert.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden