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Zielabweichungsverfahren

Hessen 99012044117000, 99012044117000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012044117000, 99012044117000

Leistungsbezeichnung

Zielabweichungsverfahren

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Raumordnung (Synonym), Planfeststellung (Synonym), Fachplanung (Synonym), Zielabweichung (Synonym), Bauleitplanung (Synonym), Landesentwicklungsplan (Synonym), Regionalplan (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Festlegung (117)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Standortsuche (2050200)
  • Standortsuche und Standortwahl (2010600)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

31.01.2013

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Regionalpläne vertiefen und konkretisieren die Festlegungen des Landesentwicklungsplanes Hessen für die jeweilige Planungsregion. Wie der Landesentwicklungsplan legt auch der Regionalplan verbindliche Ziele und abzuwägende Grundsätze fest. Die Ziele und Grundsätze sind in der kommunalen Bauleitplanung und in den Fachplanungen zu beachten bzw. zu berücksichtigen.

Die Ziele der Raumordnung können raumbedeutsamen Planungsvorhaben, wie geplanten größeren Gewerbe- oder Wohngebieten, die außerhalb der im Regionalplan für diese Nutzung vorgesehenen Flächen realisiert werden soll, entgegenstehen; dann ist die Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens zu prüfen.

Ein Zielabweichungsverfahren ist ein Verfahren, um im Einzelfall eine Abweichung von einem Ziel des Regionalplans oder ggf. auch des Landesentwicklungsplans zulassen zu können, wenn die Abweichung aufgrund veränderter Tatsachen oder Erkenntnisse unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist und die Grundzüge des Regionalplans nicht berührt werden.

Einen Antrag auf Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens können insbesondere die öffentlichen Stellen und kommunalen Gebietskörperschaften sowie bestimmte private Planungsträger stellen, die das betreffende Ziel der Raumordnung zu beachten haben.

Erforderliche Unterlagen

Die Antragsunterlagen sind mit der oberen Landesplanungsbehörde abzustimmen.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Gebühr wird entsprechend der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung erhoben und kann 300,00 Euro bis maximal 20.000,00 Euro betragen. Ob und in welcher genauen Höhe die Gebühr erhoben wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die zuständige Landesplanungsbehörde.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Die Regionalversammlung entscheidet über den Antrag auf Zielabweichung innerhalb von 3 Monaten (§ 8 HLPG).

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Ist für die Durchführung eines Vorhabens ein Planfeststellungsverfahren erforderlich, entscheidet die in diesem Verfahren zuständige Planfeststellungsbehörde auch über die erforderliche Abweichung.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

  • Über Abweichungen vom Landesentwicklungsplan entscheidet das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung als oberste Landesplanungsbehörde.
  • Über Abweichungen vom Regionalplan entscheidet das örtlich zuständige Regierungspräsidium als obere Landesplanungsbehörde.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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