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Genossenschaft anmelden

Hessen 99044001060000, 99044001060000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99044001060000, 99044001060000

Leistungsbezeichnung

Genossenschaft anmelden

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Genossenschaft, Register (Synonym), Genossenschaftsregister (Synonym), Gesellschaft (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Genossenschaftsregister (044)

Verrichtungskennung

Eintragung (060)

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Eintragung in Register (2020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.07.2013

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Justiz,

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Eine Genossenschaft ist eine Gesellschaft mit unbegrenzter und frei wechselnder Mitgliederzahl. Ihr Zweck ist die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder mittels eines gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes.

Die Genossenschaft beschränkt sich aber nicht nur auf rein wirtschaftliche Aktivitäten. Durch den gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb kann die Genossenschaft ebenso die sozialen oder die kulturellen Belange ihrer Mitglieder fördern.

Eine Genossenschaft muss in das Genossenschaftsregister eingetragen werden. Die Anmeldung muss durch alle Mitglieder des Vorstandes erfolgen. Die Anmeldung durch einen Bevollmächtigten ist ausgeschlossen.

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie eine Eintragungsmitteilung.

Hinweis: Die in das Genossenschaftsregister eingetragene Genossenschaft ist eine rechtsfähige juristische Person und aufgrund der gewählten Gesellschaftsform automatisch Kaufmann.

Erforderliche Unterlagen

  • Anmeldung
  • Satzung, unterzeichnet durch die Genossen
  • Abschrift der Urkunden über die Bestellung des Vorstandes und des Aufsichtsrates
  • Bescheinigung eines Prüfungsverbandes zur Zulassung des Beitritts der Genossenschaft sowie gutachtliche Stellungnahme dieses Verbandes zur möglichen Gefährdung der Belange der Mitglieder oder Gläubiger

Hinweis:

Die Anmeldung ist elektronisch in notariell beglaubigter Form einzureichen.

Bitte geben Sie in der Anmeldung zusätzlich an, welche Vertretungsbefugnis die Vorstandsmitglieder haben.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Höhe der Gebühr für die Eintragung bestimmt sich nach dem Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG) in Verbindung mit der Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen. Daneben fallen Auslagen für die öffentliche Bekanntmachung der Eintragung an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Die Anmeldung erfolgt bei dem zuständigen Registergericht des Landes Hessen. Zuständig ist das Registergericht, in dessen Bezirk die Genossenschaft ihren Sitz hat.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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