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Auskunft von Vergleichskaufpreisen aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses für Immobilienwerte oder Grundstückswerte beantragen

Hessen 99012120001000, 99012120001000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012120001000, 99012120001000

Leistungsbezeichnung

Auskunft von Vergleichskaufpreisen aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses für Immobilienwerte oder Grundstückswerte beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Bodenrichtwert (Synonym), Sachverständige (Synonym), Grundstücksmarkt (Synonym), Vergleich (Synonym), Kaufpreisermittlung (Synonym), Immobilien (Synonym), Gutachter (Synonym), Grundstücksbewertung (Synonym), Bodenwerte (Synonym), Transaktionen (Synonym), Lagewert (Synonym), Bauland (Synonym), Verkehrswertgutachten (Synonym), Grundstückskauf, Grundstückstausch (Synonym), Grundstückswerte (Synonym), Verkehrswert (Synonym), Vergleichskaufpreise (Synonym), Wertermittlung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

  • Kauf, Miete und Pacht (2050100)
  • Standortsuche (2050200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.10.2021

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW)

Teaser

Bei Vorliegen eines berechtigten Interesses können Sie Auskunft aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses bekommen.

Volltext

Die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse erhalten sämtli­che Verträge, durch welche Eigentum an einem Grundstück über­tra­gen werden soll. Diese Verträge werden gesammelt und im Hin­blick auf die unterschiedlichen wertbeeinflussenden Umstände einer Immobilie anonymisiert ausgewertet.

Die Kaufpreissammlung einschließlich der übersandten Unterla­gen darf nur von den Mitgliedern des Gutachterausschusses und den Bediensteten der Geschäftsstelle ausschließlich zur Erfül­lung ihrer gesetzlichen Aufgaben eingesehen werden. Auskünfte dürfen nur erteilt werden, soweit sie zum Zweck der Wert­ermitt­lung erforderlich sind.

Mit Nachweis des begründeten Interesses und unter Angabe des zu bewertenden Objektes, kann die Geschäftsstelle auf Antrag Auskunft über geeignete Vergleichskaufpreise, soweit in der Kaufpreissammlung vorhanden, erteilen.

Grundstücksbezogene Auskünfte (zum Beispiel mit Angabe von Flur- und Flurstücks­num­mer) dürfen nur nach Maßgabe bestimmter Voraussetzungen, in der Regel nachgewiesenen Sachverständigen für die Erstattung eines Immobilienwertgutachtens, erteilt werden.

Soweit es der Zweck, der das berechtigte Interesse begründet, nicht erfordert, werden Auskünfte und Ausgaben aus der Kaufpreissammlung so erteilt, dass die übermittelten Daten nicht mehr oder nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand einer bestimmten oder bestimmbaren Person zugeordnet werden können.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefüllter Antrag
  • Nachweis über den Auftrag zur Immobilienbewertung
  • Gegebenenfalls Vertretungsnachweis

Voraussetzungen

  • Um eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse daran nachweisen.
  • Für Behör­den, öffentlich bestellte und vereidigte sowie bestimmte zertifi­zier­te Sachverständige, die mit der Bewertung von Grundstücken befasst sind, gilt der Nachweis der Beauftragung zur Verkehrswertermittlung

Kosten

  • Für Auskünfte aus der Kaufpreissammlung beträgt die Gebühr EUR 120 je Antrag und beinhaltet bis zu 10 bekanntgegebene Kaufpreise.
  • Für jeden weiteren bekanntgegebenen Kaufpreis EUR 5.

Verfahrensablauf

Als Person mit einem berechtigten Interesse können Sie für ein möglichst genau beschriebenes Wertermittlungsobjekt Vergleichskaufpreise aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses beantragen.

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wird Ihre Auskunftsberechtigung prüfen.

Falls Sie kein/e Sachverständige/r oder eine Behörde sind, können Sie keine grund­stücksbezogenen Auskünfte erhalten.

Falls keine beziehungsweise nicht ausreichend viele Vergleichskauffälle vorliegen, wird die Geschäftsstelle mit Ihnen Rücksprache halten.

Im Abschluss werden Ihnen die Vergleichskauffälle zusammen mit einer Kostenrechnung übermittelt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel ein bis zwei Wochen.

Frist

Es sind keine Fristen zu beachten.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Auskunft von Vergleichskaufpreisen aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses für Immobilienwerte oder Grundstückswerte beantragen
  • In den Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse sind alle Immobilientransaktionen anonymisiert erfasst.
  • Auskünfte werden auf Antrag erteilt, soweit ein berechtigtes Interesse hieran nachgewiesen wird. Die Kaufpreissammlung ist nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.
  • Zuständige Behörde: Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse bei den Ämtern für Bodenmanagement, kreisfreien Städten und einigen kreisangehörigen Städten.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse bei den Ämtern für Bodenmanagement, kreisfreien Städten und einigen kreisangehörigen Städten.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein