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Straußwirtschaft anzeigen

Hessen 99025006000000, 99025006000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99025006000000, 99025006000000

Leistungsbezeichnung

Straußwirtschaft anzeigen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Ausschank von selbsterzeugtem Wein (Synonym), Gaststättenerlaubnis (Synonym), selbsterzeugter Wein (Synonym), Ausschankgenehmigung (Synonym), Schankerlaubnis (Synonym), Gaststättengestattung (Synonym), Wirtschaftserlaubnis (Synonym), Gaststättenrichtlinie (Synonym), Gaststätte (Synonym), Apfelwein (Synonym), Gaststatte (Synonym), Wirtshaus (Synonym), Gaststättengewerbe (Synonym), Gaststättenkonzession (Synonym), Gastwirtschaft (Synonym), Gaststättenbetrieb (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.05.2012

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Witrschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Im Rahmen einer Straußwirtschaft ist der Ausschank selbsterzeugten Weines beziehungsweise Apfelweines für die Dauer von 4 Monaten im Jahr in höchstens 2 zusammenhängenden Zeitabschnitten möglich.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • Die Straußwirtschaft muss spätestens 2 Wochen vor Betriebsbeginn bei der Gemeinde schriftlich angezeigt werden.
  • Neben selbsterzeugtem Wein oder Apfelwein muss auch mindestens ein alkoholfreies Getränk angeboten werden.

Hinweis:

Die Anzeigepflicht entbindet nicht von der Einhaltung sonstiger Rechtsvorschriften, wie z. B. Hygienevorschriften und Sperrzeitenregelungen. 

Kosten

Es fallen keine Kosten oder Gebühren an.

Verfahrensablauf

Mit der Anzeige müssen Sie der zuständigen Stelle mitteilen:

  • Name und Vorname der Betreiberin oder des Betreibers der Straußwirtschaft mit ladungsfähiger Anschrift,
  • Ort und Zeitraum der Straußwirtschaft,
  • den Ort und die Lage, aus denen die zur Herstellung des Weines verwendeten Trauben oder Äpfel stammen, sowie den Ort, an dem diese Früchte gekeltert wurden und der Wein ausgebaut wurde.
     

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Sie müssen den Betrieb einer Straußwirtschaft spätestens 2 Wochen vor Beginn anzeigen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Gebiet sich die Straußwirtschaft befindet.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

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