Elektronischer Identitätsnachweis; Sperrung von Signaturzertifikaten
Inhalt
Begriffe im Kontext
sperren (Synonym), elektronische Unterschrift (Synonym), PA (Synonym), neu (Synonym), digitale Unterschrift (Synonym), nPA (Synonym), Perso (Synonym), Perser (Synonym), neuer Personalausweis (Synonym), ePA (Synonym), elektronischer Personalausweis (Synonym), qualifizierte elektronische Signatur (Synonym)
- Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Bei Nutzung der elektronischen Signatur muss die Unterschriftsfunktion bei Diebstahl oder Verlust des Personalausweises separat gesperrt werden. Diese Sperrung erfolgt direkt bei dem Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Kosten für das Sperren eines elektronischen Signaturzertifikates obliegen der Preisgestaltung des jeweiligen Anbieters.
Weiterführende Informationen: