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Familienpflegezeit beim Arbeitgeber beantragen (Teilzeitarbeit bei Lohnvorschuss)

Hessen 99107052000000, 99107052000000 Typ 6

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107052000000, 99107052000000

Leistungsbezeichnung

Familienpflegezeit beim Arbeitgeber beantragen (Teilzeitarbeit bei Lohnvorschuss)

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 6

Begriffe im Kontext

Pflegezeit (Synonym), Angehörige (Synonym), Arbeitszeit (Synonym), Arbeitsfreistellung (Synonym), Familienpflegezeit (Synonym), Angehörigenpflege (Synonym), Teilzeitarbeit (Synonym), Familienpflege (Synonym), Pflege (Synonym), Kündigungsschutz (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Sozialleistungen (107)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Familienpflegezeit ermöglicht es Ihnen, die Pflege nahestehender Angehöriger besser mit Ihrer beruflichen Tätigkeit zu vereinbaren. Im Einvernehmen mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin können Sie Ihre Arbeitszeit maximal 2 Jahre lang auf bis zu 15 Stunden reduzieren. Während der Pflegephase erhalten Sie einen Lohnvorschuss, den Sie später ausgleichen:

  • Sind Sie beispielsweise vollzeitbeschäftigt und halbieren Ihre Arbeitszeit in der Pflegephase, erhalten Sie ein Gehalt von 75 Prozent des bisherigen regelmäßigen Bruttoeinkommens.
  • Zum Ausgleich arbeiten Sie nach der Pflegephase wieder voll, beziehen aber weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist.

Hinweis: Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Kündigungsschutz
Während der Familienpflegezeit und der Nachpflegephase darf Ihnen nicht gekündigt werden. Eine Kündigung ist nur in besonderen Ausnahmen und mit Bestätigung der für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörde möglich.

Mehr zum Thema finden Sie unter dem folgenden Link.

Erforderliche Unterlagen

  • Familienpflegezeitvereinbarung (zum Formular siehe unter Anträge/Formulare)
  • Entgeltbescheinigung der letzten 12 Monate
  • Nachweis der Pflegebedürftigkeit durch die Pflegekasse oder den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung
  • Nachweis über den Abschluss einer Familienpflegezeitversicherung oder Antrag auf Aufnahme in eine vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) abgeschlossene Gruppenversicherung
     

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Familienpflegezeit ist eine individuelle, schriftliche Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber / Ihrer Arbeitgeberin.

 

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Fragen Sie Ihren Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin, ob im Unternehmen die Möglichkeit einer Familienpflegezeit besteht. Ist dies der Fall, besprechen Sie zunächst die Rahmenbedingungen wie

  • Umfang und Dauer der Arbeitszeitreduzierung
  • Arbeitszeitausgleich vor und nach der Pflegezeit ("Ansparen" / Abgelten)
  • Abschluss einer Familienpflegezeitversicherung (Arbeitnehmer / Arbeitgeber oder Antrag auf Aufnahme in den Gruppenversicherungsvertrag beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben)

Besteht Einverständnis über den Rahmen der Familienpflegezeit, treffen Sie eine schriftliche Vereinbarung über die Familienpflegezeit. Einen Vordruck erhalten Sie im Internet: www.familien-pflege-zeit.de
 

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

  • maximale Pflegezeit: 24 Monate
  • anschließend Nachpflegephase zum Gehaltsausgleich (im Normalfall ebenso lange wie die Pflegephase)

Hinweis:  Während eines Ausbildungs- oder befristeten Beschäftigungsverhältnisses kann die Familienpflegezeit wegen des anschließenden Gehaltsausgleichs höchstens halb so lang wie die gesamte Anstellungsdauer sein.
 

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Ihre(n) Arbeitgeber / Arbeitgeberin

Zuständige Stelle

nicht vorhanden