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Öffentliche Waage - Betrieb anzeigen

Hessen 99037002073000, 99037002073000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99037002073000, 99037002073000

Leistungsbezeichnung

Öffentliche Waage - Betrieb anzeigen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Eichdirektion (Synonym), Eich- und Messwesen (Synonym), Eichung (Synonym), Eichamt (Synonym), Öffentliche Waagen (Synonym), Messgeräte (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Anlagenbetrieb und -prüfung (2120100)
  • Verbraucherschutz (2140100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Öffentliche Waagen im Sinne des Eichgesetzes sind Waagen, mit denen Wägegut Dritter gewogen wird.

Wägegut Dritter heißt, dass weder das Betriebspersonal noch der Waageninhaber ein Interesse an dem Wägeergebnis haben dürfen.
Die Waage muss während der angegebenen Öffnungszeiten für jedermann zur Verfügung stehen. Diese Voraussetzung kann z. B. wie beim Großmarkt oder auf dem Schlachthof auch dann vorliegen, wenn nur ein bestimmter Personenkreis Zutritt zur Waage hat.

Wenn Sie den Betrieb einer öffentlichen Waage anfangen oder einstellen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzeigen.
 

Erforderliche Unterlagen

Formlose Anzeige

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Sie dürfen nur Betriebspersonal, das über den Nachweis der erforderlichen Sachkunde verfügt, beschäftigen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Hessische Eichdirektion

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen