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Kommanditgesellschaft (KG) anmelden

Hessen 99057001060001, 99057001060001 Typ 3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99057001060001, 99057001060001

Leistungsbezeichnung

Kommanditgesellschaft (KG) anmelden

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

Kommanditgesellschaft (Synonym), Handelsregistereintragung (Synonym), Abschrift Handelsregister (Synonym), Handelsregisternummer (Synonym), KG (Synonym), Eintrag Handelsregister (Synonym), Handelsregistereintrag (Synonym), HGB (Synonym), Personengesellschaft (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Handelsregister (057)

Verrichtungskennung

Eintragung (060)

Verrichtungsdetail

Kommanditgesellschaft

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Eintragung in Register (2020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

15.01.2020

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Justiz

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Gründen Sie eine Kommanditgesellschaft (KG), so sind Sie verpflichtet, diese zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Erst durch die Eintragung entsteht die KG und ist vollständig rechtsfähig. Die Eintragung einer KG, die bereits ein Handelsgewerbe betreibt, ist dagegen lediglich rechtsbekundend, da die Gesellschaft schon vor der Eintragung besteht.

Erforderliche Unterlagen

Die Anmeldung einer Kommanditgesellschaft hat zu enthalten:

  • die Namen, Vornamen, Geburtsdaten und Wohnorte aller Gesellschafter,
  • die Firma der Gesellschaft und den Ort, an dem sie ihren Sitz hat, sowie die inländische Geschäftsanschrift,
  • die Vertretungsmacht der Gesellschafter und
  • alle Kommanditisten sowie den Betrag der Einlage eines jeden von ihnen.
  • Die Anmeldung muss ferner die von der inländischen Geschäftsanschrift abweichende Lage der Geschäftsräume und den Unternehmensgegenstand bezeichnen, soweit sich dieser nicht aus der Firma ergibt.

HINWEIS:
Zwischen dem Erstellen des Gesellschaftsvertrages und der Eintragung in das Handelsregister liegen oft einige Wochen. Prüfen Sie deshalb den Gesellschaftsvertrag vor der Anmeldung noch einmal auf seine Aktualität.
 

Voraussetzungen

Es muss ein Gesellschaftsvertrag unter den Gesellschaftern vorliegen, allerdings ist dieser nicht beim Registergericht einzureichen. Hier genügt alleine die Anmeldung, es finden die Vorschriften der OHG Anwendung (§§ 161 HGB). 
 

Kosten

Die Gebühren für die Eintragung in das Handelsregister sind abhängig vom Eintragungsaufwand

Verfahrensablauf

Anmeldung

  • Die Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister erfolgt elektronisch in öffentlich beglaubigter Form. Sie ist von sämtlichen Gesellschaftern vorzunehmen. Wenden Sie sich dabei an eine Notarin oder einen Notar.
  • Die Anmeldung kann auch durch die Stellvertreter vorgenommen werden, jedoch benötigen diese hierfür eine öffentlich beglaubigte Vollmacht.

HINWEIS:
Errichten Sie Zweigniederlassungen, müssen Sie diese ebenfalls unter Angabe der Zweigniederlassung und einer inländischen Geschäftsanschrift zur Eintragung anmelden. Die Eintragung der Zweigniederlassung erfolgt beim Amtsgericht der Hauptniederlassung.

Änderungen
Maßgebliche Änderungen Ihrer Kommanditgesellschaft, wie beispielsweise die Änderung der Rechtsform oder des Firmensitzes, sollten Sie unverzüglich dem Amtsgericht mitteilen. Die Eintragung erfolgt in gleicher Weise ausschließlich über eine Notarin oder einen Notar.
 

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Für die Anmeldung:

  • Notariat
    Einen Notar oder eine Notarin

Für die Eintragung:

  • Handelsregister

Die Führung der Handelsregister ist in Hessen auf die Amtsgerichte

Bad Hersfeld, Bad Homburg vor der Höhe, Darmstadt, Eschwege, Frankfurt am Main, Friedberg, Fritzlar, Fulda, Gießen, Hanau, Kassel, Korbach, Königstein im Taunus, Limburg an der Lahn, Marburg, Offenbach, Wetzlar, Wiesbaden

konzentriert. Die Zuständigkeit liegt nicht in jedem Fall bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk sich der Sitz der betreffenden Gesellschaft befindet. 

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden