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Einsicht in das Handelsregister nehmen

Hessen 99057001109000, 99057001109000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99057001109000, 99057001109000

Leistungsbezeichnung

Einsicht in das Handelsregister nehmen

Leistungsbezeichnung II

Handelsregister einsehen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Prokurist (Synonym), Kaufmann (Synonym), Gesellschafter (Synonym), Einzelkaufleute (Synonym), Ausdruck (Synonym), Personengesellschaften (Synonym), Kapitalgesellschaften (Synonym), Handelsregisterauszug (Synonym), Geschäftsführerin (Synonym), Kommanditgesellschaften Aktien (Synonym), Abruf elektronischer Abdruck (Synonym), AG (Synonym), KG (Synonym), Geschäftsführer (Synonym), Gesellschaft beschränkter Haftung (Synonym), Unternehmen (Synonym), Handelsregister (Synonym), Gesellschaft (Synonym), Kaufleute (Synonym), Prokuristin (Synonym), Auskunft (Synonym), Personenhandelsgesellschaft (Synonym), HGB (Synonym), Gemeinsames Registerportal (Synonym), OHG (Synonym), Gesellschafterin (Synonym), Kommanditgesellschaften (Synonym), Aktiengesellschaft (Synonym), Kauffrau (Synonym), Handel Eintrag (Synonym), Offene Handelsgesellschaften (Synonym), KGaA (Synonym), Kapitalgesellschaft (Synonym), GmbH (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Handelsregister (057)

Verrichtungskennung

Einsicht gewähren (109)

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Eintragung in Register (2020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

23.12.2022

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Justiz

Teaser

Das Handelsregister ist öffentlich und für jedermann einsehbar. Durch eine Einsicht in das Register lässt sich z. B. feststellen, wer für eine Gesellschaft handeln darf oder was Gegenstand eines Unternehmens ist.

Volltext

Das Handelsregister gibt Auskunft über Tatsachen und Rechtsver-hältnisse, die im Zusammenhang mit dort eingetragenen Gesell-schaften für den Rechtsverkehr von Bedeutung sind. Im Register stehen beispielsweise die Namen der Personen, die berechtigt sind, im Geschäftsverkehr ein Unternehmen zu vertreten.

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Voraussetzungen

Handelsregisterinformationen können zu Informationszwecken vor Ort beim zuständigen Registergericht oder kostenfrei online im Registerportal der Länder eingeholt werden.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Zur Einsichtnahme in das Handelsregister steht Ihnen im Internet das gemeinsame Registerportal der Länder zur Verfügung. Sie haben dort die Möglichkeit, unter Eingabe von Schlagwörtern gezielt nach registrierten Unternehmen zu suchen, detaillierte Informationen abzurufen und den Registerinhalt zudem als PDF-Dokument zu erhalten.
Darüber hinaus können Sie das Handelsregister auch weiterhin während der Geschäftszeiten im zuständigen Registergericht einsehen und dort bei Bedarf eine beglaubigte Abschrift erhalten (gebührenpflichtig).

Bearbeitungsdauer

Die Auskunft aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder erhalten Sie unmittelbar. 

Frist

Es gibt keine Frist.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

-    Handelsregister Einsicht gewähren Nutzung der Registerin-formationen ist jedem zu Informationszwecken gestattet
-    Handelsregisterinformationen können vor Ort beim zustän-digen Registergericht betreffend dortiger Eintragungen oder online im gemeinsamen Registerportal der Länder (Link) eingeholt werden.
-    zuständig: Registergericht am Amtsgericht

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein