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Offene Handelsgesellschaft (OHG) anmelden

Hessen 99057001060008, 99057001060008 Typ 3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99057001060008, 99057001060008

Leistungsbezeichnung

Offene Handelsgesellschaft (OHG) anmelden

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

Handelsregistereintragung (Synonym), Abschrift Handelsregister (Synonym), Handelsregisterauskunft (Synonym), Registerportal (Synonym), Handelsrecht (Synonym), Handelsregistereinsicht (Synonym), Handelsregisterabruf (Synonym), Eintrag Handelsregister (Synonym), OHG (Synonym), Handelsregistereintrag (Synonym), Handelsregister (Synonym), Handelsregisternummer (Synonym), Offene Handelsgesellschaft (Synonym), Einsicht Handelsregister (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Handelsregister (057)

Verrichtungskennung

Eintragung (060)

Verrichtungsdetail

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Eintragung in Register (2020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.11.2019

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Justiz

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Personengesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist. Sie besteht aus mindestens 2 Gesellschaftern, eine Begrenzung der Zahl der Gesellschafter nach oben gibt es nicht. Die Gründung der OHG ist nicht von einem bestimmten Mindestkapital abhängig.

Die OHG besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit. Die Gesellschafter haften mit ihrem Privatvermögen unbeschränkt.

Das Handelsrecht sieht vor, dass eine OHG in das Handelsregister einzutragen ist. Die Anmeldung muss von allen Gesellschaftern bei dem zuständigen Registergericht erfolgen.

Inhalt der Anmeldung:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort jedes Gesellschafters
  • Firma der Gesellschaft, sowie der Ort, an dem sie ihren Sitz hat und die inländische Geschäftsanschrift
  • Unternehmensgegenstand, sofern er sich nicht aus der Firma ergibt
  • Vertretungsmacht der Gesellschafter

HINWEIS: Spätere Änderungen müssen erneut angemeldet werden.
 

Erforderliche Unterlagen

• Anmeldung

Über die im Einzelfall zur Anmeldung der OHG erforderlichen Unterlagen berät Sie die Notarin oder der Notar.
 

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Höhe der Gebühr für die Eintragung bestimmt sich nach dem Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG) in Verbindung mit der Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen. Daneben fallen Auslagen für die öffentliche Bekanntmachung der Eintragung an.

Verfahrensablauf

Die Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister erfolgt durch sämtliche Gesellschafter elektronisch in öffentlich beglaubigter Form. Wenden Sie sich dabei an einen Notar oder eine Notarin.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Für die Anmeldung:

  • Notar oder Notarin

Für die Eintragung:

  • Das für den Sitz der OHG zuständige Registergericht

Die Führung des Handelsregisters ist in Hessen auf die Amtsgerichte

Bad Hersfeld, Bad Homburg vor der Höhe, Darmstadt, Eschwege, Frankfurt am Main, Friedberg, Fritzlar, Fulda, Gießen, Hanau, Kassel, Korbach, Königstein im Taunus, Limburg an der Lahn, Marburg, Offenbach, Wetzlar, Wiesbaden

konzentriert. Die Zuständigkeit liegt nicht in jedem Fall bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk sich der Sitz der betreffenden Gesellschaft befindet.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden