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Geburt im Ausland beurkunden lassen

Hessen 99027003026000, 99027003026000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99027003026000, 99027003026000

Leistungsbezeichnung

Geburt im Ausland beurkunden lassen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Geburten (Synonym), Mutter (Synonym), Kind (Synonym), Standesamt (Synonym), Geburtsbeurkundung (Synonym), Standesamtsangelegenheiten (Synonym), Anmeldung (Synonym), Standesamtsangelegenheit (Synonym), mehrsprachige Geburtsurkunde (Synonym), Schwangerschaft (Synonym), Standesamt (Synonym), Beurkundung (Synonym), Internationale Geburtsurkunde (Synonym), Sohn (Synonym), Frühgeburt (Synonym), Geburt (Synonym), Klapperstorch (Synonym), Entbindung (Synonym), Urkunde (Geburtsurkunde) (Synonym), Tochter (Synonym), Nachwuchs (Synonym), Bescheinigung Geburt (Synonym), Geburtsanmeldung (Synonym), Urkunde (Synonym), Antrag Geburtsurkunde (Synonym), Geburtsanzeige (Synonym), Geburtstag (Synonym), Geburtsurkunde (Synonym), Kindesanmeldung (Synonym), Baby:Vater (Synonym), Nachbeurkundung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Geburt (027)

Verrichtungskennung

Beurkundung (026)

SDG Informationsbereiche

  • Geburt, Sorgerecht für Minderjährige, elterliche Pflichten, Vorschriften für Leihmutterschaft und Adoption, einschließlich Stiefkindadoption, Unterhaltspflichten für Kinder bei grenzüberschreitenden familiären Gegebenheiten

Lagen Portalverbund

  • Nach der Geburt (1010200)
  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

20.10.2022

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern

Teaser

Wurden Sie oder ein naher Angehöriger im Ausland geboren, können Sie die nachträgliche Beurkundung der Geburt im Geburtenregister beim Standesamt in Deutschland beantragen.

Volltext

Wurden Sie oder ein naher Angehöriger im Ausland geboren, können Sie die nachträgliche Beurkundung der Geburt im Geburtenregister (früher Geburtenbuch) beim Standesamt in Deutschland beantragen.

Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht – ordnungsgemäß ausgestellte Geburtsurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt.

Der nachträgliche Eintrag in das Geburtenregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Geburtsurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit künftig.

Erforderliche Unterlagen

  • ausländische Geburtsurkunde mit Übersetzung; gegebenenfalls Legalisation / Apostille
  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
  • Ehe- und Geburtsurkunden der Eltern der Person, auf die sich der Eintrag bezieht
  • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde / Staatsangehörigkeitsausweis

Darüber hinaus kann die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich sein – erkundigen Sie sich darüber bitte vorab im Standesamt.

Voraussetzungen

Die Nachbeurkundung der Geburt ist möglich für

  • deutsche Staatsangehörige
  • Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

Antragsberechtigte sind

  • die einzutragende Person selbst
  • deren Eltern
  • deren Kinder
  • der oder die Ehegattin/Ehegatte oder Lebenspartnerin/Lebenspartner

Kosten

Wenn ein hessisches Standesamt zuständig ist:

  • Beurkundung im Geburtenregister: 47,00 Euro, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat. Ggf. erhöht sich die Gebühr, wenn weitere Urkunden zu prüfen sind.
  • Geburtsurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister: 12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6 Euro), sofern die Gemeinde durch Satzung keine Abweichende Gebühr festgesetzt hat.

Durch weitere Leistungen, wie etwa das Erteilen einer Apostille oder durch Übersetzungen, können Ihnen weitere Kosten und Gebühren entstehen.

Nimmt das Standesamt I in Berlin die Beurkundung vor, fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an. 
 

Verfahrensablauf

  • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
  • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
  • Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Geburtenregister erfolgen.

Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Registereintragung eine Geburtsurkunde aus.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

Kurztext

  • Geburt im Ausland Beurkundung
  • Benötigte Unterlagen:
    • ausländische Geburtsurkunde mit Übersetzung; gegebenenfalls Legalisation / Apostille
    • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
    • Ehe- und Geburtsurkunden der Eltern der Person, auf die sich der Eintrag bezieht
    • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde / Staatsangehörigkeitsausweis
  • zuständig: das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die im Ausland geborene Person
    • ihren Wohnsitz hat oder
    • ihren Wohnsitz zuletzt hatte oder
    • ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat
    • Kann die Zuständigkeit nicht über diese Punkte ermittelt werden, so beurkundet das Standesamt I in Berlin.

Ansprechpunkt

Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die im Ausland geborene Person

  • ihren Wohnsitz hat oder
  • ihren Wohnsitz zuletzt hatte oder
  • ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat

Kann die Zuständigkeit nicht über diese Punkte ermittelt werden, so beurkundet das Standesamt I in Berlin.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden