Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Förderung von Familienzentren in Hessen

Hessen 99041013027000, 99041013027000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99041013027000, 99041013027000

Leistungsbezeichnung

Förderung von Familienzentren in Hessen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Familienzentrum (Synonym), Familienzentren (Synonym), Familie (Synonym), Bildung (Synonym), Betreuung (Synonym), Eltern (Synonym), Förderung (Synonym), Eltern-Kind-Zentrum (Synonym), Eltern-Kind-Zentren (Synonym), Kinder (Synonym), frühkindliche Erziehung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Familienförderung (041)

Verrichtungskennung

Förderung (027)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Weitere Förderbereiche (2060990)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Familienzentren sind Knotenpunkte in einem Netzwerk von Kooperation und Information.

Mit dem Programm „Etablierung von Familienzentren in Hessen“ fördert das Land Hessen Einrichtungen, die eine ganzheitliche familienbezogene Infrastruktur entwickeln oder weiterentwickeln sowie Vernetzungs- und Kooperationsprozesse auf vertraglicher Basis initiieren. Hierbei handelt es sich u.a. um Bildungs-, Betreuungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote für Familien.

Die Förderung wird im Wege der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung gewährt und kann bis zu 12.000,00 Euro pro Einrichtung und Jahr betragen.
 

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Anträge auf eine Förderung sind bis zum 1. März des jeweiligen Förderjahres einzureichen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Bewilligungsbehörde ist das Regierungspräsidium Kassel.

Die Anträge können über die Kommune beziehungsweise über die Landkreise beim Regierungspräsidium Kassel eingereicht werden.
 

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden