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Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis

Hessen 99108048020000, 99108048020000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108048020000, 99108048020000

Leistungsbezeichnung

Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Führerschein (Synonym), D- Klassen (Synonym), Busführerschein (Synonym), befristeter Führerschein (Synonym), Führerschein verlängern (Synonym), Fuhrerschein (Synonym), Verlängerung (Synonym), Lkw-Führerschein (Synonym), C- Klassen (Synonym), Fahrerlaubnis (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Verlängerung (020)

SDG Informationsbereiche

  • Erwerb und Verlängerung eines Führerscheins

Lagen Portalverbund

  • Führerscheine (1090100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

04.12.2020

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Teaser

Sie können Ihre Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E auf Antrag um fünf Jahre verlängern.

Volltext

Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E, D, DE, D1 oder D1E wird längstens für fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis, Reisepass)
  • bisheriger Führerschein
  • ein aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrietauglich, Größe 45 mm x 35 mm, Hochformat)
  • Nachweis über das Sehvermögen nach dem Muster der Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung. Die Bescheinigung können Sie von einem Augenarzt, von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder von einem Arzt des Gesundheitsamtes erstellen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis hat 2 Jahre Gültigkeit.
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung nach dem Muster der Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung. Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellungdarf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
  • Zusätzlich für die Klassen D,D1, DE, D1E, wenn Sie das 50. Lebensjahr vollendet haben, ein leistungspsychologisches Gutachten. Der Nachweis darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein. Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.

Voraussetzungen

  • Sie müssen Ihr Sehvermögen nachweisen und eine ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung zum Führen von LKW vorlegen.
  • Bei D- Klassen müssen Sie zusätzlich ein Führungszeugnis vorlegen. Wenn Sie über 50 Jahre alt sind müssen Sie zudem bei D- Klassen ein leistungspsychologisches Gutachten vorlegen.

Kosten

Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweiligen Fassung.

Verfahrensablauf

Sie müssen einen Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.

Bearbeitungsdauer

Je nach Auslastung der jeweils zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

Frist

Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.

Achtung: Wird der Antrag erst nach Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt, erfolgt keine Verlängerung mehr, sondern die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Dass Sie bereits früher einmal Inhaber einer entsprechenden Fahrerlaubnis waren, geht dann aus dem neuen Führerschein nicht mehr hervor.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung
  • Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E wird längstens für fünf Jahre erteilt
  • kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden
  • zuständig ist die zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes; bei juristischen Personen, Handelsunternehmen oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle).

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Fahrerlaubnisbehörde.

Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Ja
  • Online-Dienste vorhanden: Nein