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Jugendhilfe im Strafverfahren erhalten (Jugendgerichtshilfe)

Hessen 99069008077000, 99069008077000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99069008077000, 99069008077000

Leistungsbezeichnung

Jugendhilfe im Strafverfahren erhalten (Jugendgerichtshilfe)

Leistungsbezeichnung II

Jugendhilfe im Strafverfahren erhalten (Jugendgerichtshilfe)

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Jugendgerichtshilfe (Synonym), Strafverfahren (Synonym), Jugendgerichtshelferin (Synonym), Jugendgerichtsgesetz (Synonym), Jugendamt (Synonym), Heranwachsende (Synonym), Jugendhilfe (Synonym), Diversion (Synonym), Jugendliche (Synonym), junge Straftäter (Synonym), Jugendgerichtshelfer (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Jugendschutz (069)

Verrichtungskennung

Beratung und Unterstützung (077)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.04.2023

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn junge Menschen im Alter von 14 - 18 Jahren oder junge Erwachsene bis 21 Jahre mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, können sie und ihre Eltern sich an die Jugendhilfe im Strafverfahren wenden.

Die Jugendhilfe im Strafverfahren gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Jugendamtes. Sie ist in den gesamten Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens eingebunden. Dabei begleitet sie die jungen straffälligen Menschen, unterstützt aber auch die Jugendgerichte und die Jugendstaatsanwaltschaft durch Berichte, Stellungnahmen und Entscheidungshilfen. Bei allen Überlegungen steht die persönliche Lebenssituation des jungen Menschen im Vordergrund.

Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren:
Zu den vielfältigen Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren gehören insbesondere:

Information und Beratung

  • über den Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens,
  • die möglichen Folgen der Straftat,
  • Datenschutz und Vertrauensschutz,
  • verschiedene Hilfsangebote nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz,
  • bei Problemen und Schwierigkeiten in
    • Schule, Beruf und Ausbildung,
    • Familie und Wohnen,
    • Freizeit sowie bei
    • Schulden;

Berichterstattung an die Staatsanwaltschaft und das Jugendgericht (jeweils unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit) in schriftlicher Form über

  • die persönliche Lebensgeschichte und Lebenssituation,
  • Zukunftsperspektiven,
  • Hintergründe der Straftaten,
  • Jugendhilfemaßnahmen;

Unterstützung

  • des jungen Menschen während des Jugendgerichtsverfahrens,
  • des Jugendgerichts bei der Entscheidungsfindung;

Betreuung

  • in der Untersuchungshaft und während der Strafhaft;

Vermittlung und Begleitung von

  • Jugendhilfemaßnahmen, wie ambulante Erziehungshilfe und betreutes Wohnen.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen benötigt werden, wird mit Ihnen individuell festgelegt.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Folgende Angebote werden im Rahmen der Jugendhilfe von Ihrer zuständigen Stelle selbst durchgeführt oder vermittelt:

  • Täter-Opfer-Ausgleich
  • sozialer Trainingskurs
  • Einzelfallbetreuung
  • Verkehrsseminar
  • Beratungsangebote
  • Haftentscheidungshilfe:
    • Abklären der momentanen Lebenssituation
    • Verständigung der nächste Angehörigen
    • Suche nach Haftalternativen im Rahmen der Jugendhilfe
    • Vermeidung von Untersuchungshaft
             

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden