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Reisekosten für gesetzlich Unfallversicherte (VSS) Übernahme

Bund 99111015068000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99111015068000

Leistungsbezeichnung

Reisekosten für gesetzlich Unfallversicherte (VSS) Übernahme

Leistungsbezeichnung II

Reise- und Fahrtkosten zur medizinischen Behandlung bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit einreichen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Kilometergeld (Synonym), Leistungsanspruch (Synonym), Verpflegungsgeld (Synonym), Behinderung (Synonym), Unfallfolgen (Synonym), Transportkosten (Synonym), Wegeunfall (Synonym), Fahrt zur Behandlung (Synonym), Belege Fahrkosten einreichen (Synonym), Übernachtungskosten (Synonym), Abrechnung Reisekosten (Synonym), Taxikosten (Synonym), Unfallkasse (Synonym), gesetzliche Unfallversicherung (Synonym), Fahrtickets Erstattung (Synonym), Kostenerstattung (Synonym), Reisekosten (Synonym), Reisekostengesetz (Synonym), Berufsgenossenschaft (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Übernahme (68)

SDG Informationsbereiche

  • Medizinische Behandlung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Krankheit (1130200)
  • Behinderung (1130300)
  • Pflege (1130400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.12.2022

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Teaser

Bei einem anerkannten Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit können Sie damit verbundene Reise- und Fahrtkosten zur Erstattung einreichen.

Volltext

Haben Sie einen von der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannten Arbeitsunfall erlitten oder leiden an einer Berufskrankheit, können Sie damit verbundene Kosten zur Erstattung einreichen.

Kosten, die von Ihrem gesetzlichen Unfallversicherungsträger gegebenenfalls übernommen werden, sind beispielsweise

  • Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln,
  • Fahrtkosten mit privaten Kraftfahrzeugen,
  • Fahrtkosten mit sonstigen Transportmitteln (zum Beispiel Taxi oder Krankentransport),
  • Reisekosten (zum Beispiel Verpflegungs- und Übernachtungskosten),
  • Kosten des Gepäcktransports.

Ihre Reisekosten werden in der Regel für 2 Familienheimfahrten im Monat erstattet. Alternativ können auch 2 Fahrten Ihrer Angehörigen zu Ihrem Aufenthaltsort übernommen werden.

Benötigen Sie aufgrund Ihres Gesundheitszustandes eine Begleitperson, können auch die Fahrtkosten für diese Person erstattet werden.

Ist Ihrer Begleitperson aufgrund der Begleitung Arbeitsverdienst entgangen, kann der Verdienst unter Umständen erstattet werden, wenn die Erstattung in einem angemessenen Verhältnis zu sonst entstandenen Pflegekosten steht.

Erforderliche Unterlagen

  • Kostenbelege, Rechnungen und Quittungen
  • Die Belege können Sie online bei Ihrem Unfallversicherungsträger einreichen.
  • Es ist kein weiterer Antrag erforderlich.

Voraussetzungen

  • Sie hatten einen anerkannten Arbeits- oder Wegeunfall.
  • Sie leiden an einer anerkannten Berufskrankheit.
  • Die Kosten stehen mit den Folgen des Arbeitsunfalls oder der Berufskrankheit im Zusammenhang.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

  • Sie können Reise und Fahrtkosten zur medizinischen Behandlung bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit online oder per Post einreichen.

Online-Dienst:

  • Rufen Sie den Online-Dienst auf. 
  • Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt. 
  • Sie können sich anmelden.
    • Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
    • Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
  • Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
  • Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
  • Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab.
  • Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.

Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

  • Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.

Nachricht per Post: 

  • Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
  • Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.

Bearbeitungsdauer

1 - 2 Woche(n)

Frist

Es gibt keine Frist.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Kurztext

  • Reisekosten für gesetzlich Unfallversicherte (VSS) Übernahme
  • Erstattung bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit
  • folgende Belege können im Rahmen der
    • medizinischen Behandlung oder
    • beruflichen/sozialen Wiedereingliederung

beim Unfallversicherungsträger zur Erstattung eingereicht werden:

    • Reisekosten
    • Fahrtkosten
    • Sachkosten
  • dies gilt bei
    • anerkanntem Arbeits- oder Wegeunfall
    • anerkannter Berufskrankheit
  • folgende Kosten werden vom Unfallversicherungsträger gegebenenfalls übernommen:
    • Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln
    • Fahrtkosten mit privaten Kraftfahrzeugen
    • Fahrtkosten mit sonstigen Transportmitteln (zum Beispiel Taxi oder Krankentransport)
    • Reisekosten (zum Beispiel Verpflegungs- und Übernachtungskosten)
    • unter Umständen Kosten für Begleitperson der oder des Versicherten
  • Kosten: keine
  • Bearbeitungsdauer: 1 bis 2 Wochen
  • Meldung online oder per Post
  • zuständig:
    • für Versicherungsfälle in gewerblichen Unternehmen: Berufsgenossenschaften (nach Branchen gegliedert)
    • für Versicherungsfälle in öffentlichen Unternehmen und Bildungseinrichtungen: Unfallkassen (regional gegliedert)

Ansprechpunkt

Zuständige Stelle

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja