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Zuschuss zur Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) Prüfung

Bund 99400390029000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400390029000

Leistungsbezeichnung

Zuschuss zur Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) Prüfung

Leistungsbezeichnung II

Tätigkeitsnachweise für eine bezuschusste Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) einreichen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

EUTB (Synonym), Teilhabeberatung (Synonym), Beratungsangebote (Synonym), Teilhabeberatungsverordnung (Synonym), EUTBV (Synonym), Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Prüfung (29)

SDG Informationsbereiche

  • Medizinische Behandlung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Behinderung (1130300)
  • Weitere Förderbereiche (2060990)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.07.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Teaser

Die zweckgerichtete Verwendung der Zuschüsse für Beratungsangebote der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) müssen Sie regelmäßig durch die Einreichung entsprechender Tätigkeitsnachweise belegen.

Volltext

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) unterstützt und berät alle Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen sowie deren Angehörige kostenlos und bundesweit in allen Fragen zu Rehabilitation und Teilhabe.

Wenn Sie solche Beratungsangebote anbieten und dafür Zuschüsse erhalten, müssen Sie die zweckgerichtete Verwendung der Zuschüsse nachweisen. Zur Prüfung der zweckgerichteten Verwendung der Zuschüsse werden die Tätigkeitsnachweise von den Trägern der Beratungsangebote jährlich eingereicht. Geprüft wird insbesondere:

  • ob Sie die inhaltlichen Ziele erreicht haben
  • ob Ihre Verwendung der Mittel zweckgerichtet und wirtschaftlich erfolgt ist
  • ob Ihre Angaben mit den Büchern und Belegen übereinstimmen

Sie können die Nachweise online einreichen. Sie müssen die Tätigkeitsnachweise bis zum 31.03. für das vorausgehende Kalenderjahr vorlegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Tätigkeitsnachweise

Voraussetzungen

  • Tätigkeitsnachweise können nur Träger einreichen, die Zuschüsse zur Finanzierung von Beratungsangeboten nach der EUTBV erhalten.

Kosten

Abgabe: Es fallen keine Kosten an
Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen die Tätigkeitsberichte über das ProDaBa-Portal der gsub ein.
  • Ihre Unterlagen laden Sie in dem Portal direkt hoch.
  • Der Prüfbescheid wird Ihnen digital und rechtssicher in Ihrem Portal-Postfach bereitgestellt.
  • Über diesen Weg erfolgen auch die Rückmeldungen, falls Sie gegebenenfalls weitere Unterlagen einreichen müssen.
  • Ein paralleler Versand des Bescheids auf dem Postweg entfällt.
  • Sie haben bei Bedarf die Möglichkeit, über das Portal ein digitales Widerspruchsverfahren gegen den Prüfbescheid zu nutzen.

Bearbeitungsdauer

1 - 9 Monat(e)

Frist

Widerspruchsfrist: 1 Monat(e)
Widerspruch gegen einen möglichen Rückforderungsbescheid.

Sie müssen die Nachweise bis zum 31.03. des Folgejahres einreichen.

Hinweise

Es gibt folgende Hinweise:                

  • Ausgaben, die nicht zweckgerichtet oder nicht wirtschaftlich und sparsam verausgabt wurden, können rückwirkend samt Zinsen zurückgefordert werden.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch gegen den Prüf- oder Widerrufsbescheid

Kurztext

  • Zuschuss zur Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) Tätigkeitsnachweisprüfung
  • Träger der Beratungsangebote legen der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH (gsub) bis zum 31.03. eines jeden Kalenderjahres einen Tätigkeitsnachweis für das vorausgehende Kalenderjahr vor
  • Tätigkeitsnachweis wird online ausgefüllt
  • Tätigkeitsnachweise und Belege werden auf zweckgerichtete Verwendung des Zuschusses geprüft
  • zuständig: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) / Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH (gsub)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden