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Auskunft auf Vorliegen einer Plattform oder relevanter Tätigkeiten gemäß DAC7 Erteilung

Bund 99102180001000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102180001000

Leistungsbezeichnung

Auskunft auf Vorliegen einer Plattform oder relevanter Tätigkeiten gemäß DAC7 Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Antrag auf Auskunft zum Vorliegen einer Plattform oder relevanter Tätigkeiten (DAC7) stellen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Plattformen-Steuertransparenzgesetz (Synonym), Anbieterin (Synonym), Plattformbetreiberin (Synonym), Meldepflicht (Synonym), Onlineplattform (Synonym), DAC-7 Richtlinie (Synonym), Onlineplattformbetreiber (Synonym), relevante Tätigkeit (Synonym), DAC7 (Synonym), Plattform (Synonym), PStTG (Synonym), Onlineplattformbetreiberin (Synonym), Plattformbetreiber (Synonym), steuerliche Transparenz (Synonym), Steuerlücken (Synonym), Anbieter (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Erteilung (1)

SDG Informationsbereiche

  • Sonstige Steuern: Zahlung, Sätze, Steuererklärungen

Lagen Portalverbund

  • Sonstige Steuern (1060800)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.08.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Teaser

Sie betreiben eine Internetseite über die Leistungen erbracht werden? Dann können Sie vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) prüfen lassen, ob Sie eine Plattform betreiben.

Volltext

Als Betreiberin oder Betreiber digitaler Plattformen sind Sie verpflichtet, steuerrelevante Daten Ihrer registrierten Anbieterinnen und Anbieter an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln.

Relevante Tätigkeiten auf einer Plattform sind:

  • Vermietung von unbeweglichem Vermögen, beispielsweise Büroräume, Parkplätze
  • Erbringung von persönlichen Dienstleistungen beispielsweise Transport, Lieferservice, Nachhilfe
  • Verkauf von Waren, gebraucht oder Neuware
  • Vermietung von Verkehrsmitteln aller Art

Die Meldepflicht betrifft digitale Plattformen, über die Waren oder Dienstleistungen angeboten werden.

Wenn Sie eine Internetseite betreiben und nicht sicher sind, ob es sich um eine Plattform handelt oder relevante Tätigkeiten betroffen sind, können Sie beim BZSt eine Auskunft beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • genaue Bezeichnung der antragstellenden Person
  • eine umfassende und in sich abgeschlossene Darstellung des Sachverhalts
  • eine Darlegung Ihres besonderen Interesses
  • eine ausführliche Darlegung des eigenen Rechtsstandpunktes
  • die Formulierung konkreter Rechtsfragen
  • eine Erklärung, ob und gegebenenfalls in welchen anderen EU-Mitgliedstaaten Sie nach den dort geltenden Rechtsvorschriften eine entsprechende Auskunft beantragt haben sowie gegebenenfalls den Inhalt der erteilten Auskunft
  • die Versicherung, dass Sie alle für die Auskunft und für die Beurteilung erforderlichen Angaben gemacht haben und diese der Wahrheit entsprechen

Voraussetzungen

Es besteht ein besonderes Interesse an der Auskunft.

Kosten

Gebühr: 5.000€
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) teilt Ihnen die Gebühr mit, bevor Sie die Auskunft erhalten. Sie müssen die Gebühr innerhalb eines Monats nach Festsetzung zahlen. Das BZSt kann auf die Gebühr ganz oder teilweise verzichten. Das gilt insbesondere dann, wenn Sie den Antrag zurücknehmen.

Verfahrensablauf

Sie können die Auskunft online über das BZSt-Online-Portal (BOP) oder per Post beantragen.

Antrag über das BZSt-Online-Portal:

  • Sie müssen sich zunächst im BOP registrieren.
    • Hinweis: Wenn Sie schon ein ELSTER-Zertifikat haben, können Sie auch dieses für das Login in das BOP benutzen.
  • Wenden Sie sich für die Registrierung im BOP an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
  • Das BZSt übersendet Ihnen dann per Post eine BZSt-Nummer und per E-Mail das BZSt-Geheimnis als Zugangscode.
  • Mit den Daten können Sie sich im BOP registrieren. Sie erhalten per E-Mail einen Link zur Bestätigung Ihrer Daten. Anschließend bekommen Sie eine Aktivierungs-ID per E-Mail und einen Aktivierungscode per Post.
  • Aktivieren Sie Ihr BOP-Konto mit den Daten. Sie erhalten anschließend ein BOP-Zertifikat. Mit diesem Zertifikat können Sie sich künftig in Ihrem BOP-Konto einloggen und die Auskunft online beantragen.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab.

Antrag per Post:

  • Senden Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen per Post an das BZSt.
  • Das BZSt prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid.

Bearbeitungsdauer

6 - 9 Monat(e)
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) soll innerhalb von 6 Monaten über den Antrag entscheiden. Das BZSt wird Sie mit entsprechender Begründung informieren, wenn innerhalb von dieser Zeit nicht über Ihren Antrag entschieden werden kann.

Frist

Es gibt keine Frist.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.    

Rechtsbehelf

  • Einspruch

Kurztext

  • Auskunft auf Vorliegen einer Plattform oder relevanter Tätigkeiten gemäß DAC7 Erteilung
  • wer eine Internetseite betreibt, kann vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) prüfen lassen, ob Meldepflicht besteht
  • Kosten: 5.000 EUR
  • Bearbeitungsdauer: ca. 6 Monate
  • Antrag kann online oder per Post gestellt werden
  • zuständig: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden