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Förderung von (Einzel-) Projekten literarischer Einrichtungen und Aufgaben im Inland Bewilligung

Bund 99400224017000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400224017000

Leistungsbezeichnung

Förderung von (Einzel-) Projekten literarischer Einrichtungen und Aufgaben im Inland Bewilligung

Leistungsbezeichnung II

Förderung von Einzelprojekten literarischer Einrichtungen und Aufgaben im Inland beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Publikation (Synonym), BVA (Synonym), Beauftragte Kultur und Medien (Synonym), Beauftragte der Bundesregierung (Synonym), Kulturförderung (Synonym), Kultur und Medien (Synonym), Literaturförderung (Synonym), Bundesverwaltungsamt (Synonym), Kultur (Synonym), Literatur (Synonym), Kulturstaatsministerin (Synonym), BKM (Synonym), Sprache (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Bewilligung (17)

SDG Informationsbereiche

  • Zugang zu Finanzmitteln auf nationaler Ebene

Lagen Portalverbund

  • Förderung von Kultur (2060800)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.10.2023

Fachlich freigegeben durch

Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Teaser

Wenn Sie ein bundesbedeutsames literarisches Einzelprojekt umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Zuwendung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) für Ihr Projekt beantragen.

Volltext

Literarische (Einzel-)Projekte können eine Förderung der BKM erhalten, wenn sie von bundesweitem Interesse sind.

Beispiele:

  • Projekte in Bezug auf bedeutende deutsche Schriftstellerinnen und Schriftsteller
  • Projekte an denen eine bundesweite Teilnahme möglich ist - beispielsweise Leseförderung

Als Antragstellerin oder Antragssteller müssen Sie erklären, warum eine Förderung durch den Bund und nicht durch das Bundesland oder durch die Kommune sinnvoll ist.

Zudem müssen Sie den Zweck und die Ziele des Projektes angeben. Die Angaben werden rund 3 Monate nach Abschluss des Projekts durch eine sogenannte Erfolgskontrolle überprüft.

Der Zweck beschreibt die konkreten Tätigkeiten, die mit der Zuwendung finanziell gefördert werden. Das Ziel beschreibt das mit der Finanzierung des Zwecks verfolgte übergreifende Ziel (zum Beispiel Vermittlung des Schaffens bedeutender Schriftstellerinnen).

Ziele sind zum Beispiel:

  • Anzahl der Besucherinnen und Besucher,
  • Anzahl der Publikationen oder Seitenanzahl,
  • Bewerbung der Maßnahme auf der Internetseite oder in sozialen Medien,
  • Erstellung eigener Homepage,
  • Erfahrungsaustausch mit anderen Organisationen.

Zusätzlich legt die BKM ein besonderes Augenmerk auf die ökologische Nachhaltigkeit von Projekten. Die Nachhaltigkeit von Projekten macht die BKM beispielsweise an folgenden Kriterien fest:

  • Müllvermeidung auf Veranstaltungen,
  • Druckerzeugnisse aus 100-prozentigem Recycling-Papier,
  • energieoptimierte Klima und Heiztechnik,
  • Verzicht auf postalische Kommunikation,
  • Nutzung emissionsarmer Transportmittel.

Im Regelfall erhalten bewilligte Projekte eine Teilfinanzierung. Nur in Ausnahmefällen werden die gesamten Kosten eines Projekts übernommen.

Bei der Teilfinanzierung wird zwischen 3 Finanzierungsarten unterschieden:

  • Anteilsfinanzierung: Ein bestimmter Anteil der zuwendungsfähigen Ausgaben wird übernommen.
  • Fehlbedarfsfinanzierung: deckt den Fehlbedarf, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller die zuwendungsfähigen Ausgaben nicht durch eigene oder fremde Mittel decken kann. 

Festbetragsfinanzierung: Ein fester Betrag der zuwendungsfähigen Ausgaben wird übernommen.

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen dem Förderantrag folgende Dokumente beilegen:

  • Finanzierungsplan,
  • gegebenenfalls Berechtigung zum Vorsteuerabzug.

Voraussetzungen

Anträge können stellen:

  • kulturelle Einrichtungen;
  • Unternehmen, Organisationen, Institutionen;
  • Personen, die im Literaturbereich tätig sind.

Weitere Voraussetzungen:

  • Sie haben mit der Maßnahme noch nicht begonnen.
  • Eine ordnungsmäßige Geschäftsführung ist gesichert.
  • Sie können die Verwendung der Mittel nachweisen.
  • Die Gesamtfinanzierung ist gesichert.
  • Sie setzen die Maßnahme in Deutschland um.

Kosten

Abgabe: Es fallen keine Kosten an
Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag online bei der BKM stellen.

Förderung online beantragen:

  • Rufen Sie das Bundesportal auf und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
    • Für den Online-Antrag benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel Ihr ELSTER-Organisationszertifikat.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (in den Dateiformaten PDF, DOC, JPEG, PNG, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie den Antrag ab.

Weitere Verfahrensschritte:

  • Nach einer ersten Prüfung des Antrags erhalten Sie eine Rückmeldung per EMail. Sie haben die Möglichkeit, beanstandete Punkte zu korrigieren, Informationen, Begründungen und Unterlagen nachzureichen.
  • Der Zuwendungsbescheid wird erlassen, wenn Ihr Projekt alle erforderlichen Fördervoraussetzungen erfüllt.
  • Das BKM erstellt einen Erlass und sendet ihn an das Bundesverwaltungsamt (BVA).
  • Das BVA prüft den Erlass und erstellt den Förderbescheid.
  • Die BKM informiert die Antragstellerin oder den Antragsteller über die Absicht und Abwicklung der Förderung.

Sie erhalten vom BVA einen schriftlichen Zuwendungsbescheid.

Bearbeitungsdauer

4 - 12 Woche(n)

Frist

Antragsfrist: 12 Woche(n)
Sie müssen den Antrag mindestens 12 Wochen vor Beginn der Maßnahme stellen. Anträge können laufend gestellt werden.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Gegebenenfalls verwaltungsrechtliche Klage

Hinweis: Ein Widerspruch muss beim Bundesverwaltungsamt (BVA) eingereicht werden.

Kurztext

  • Antrag auf Förderung von (Einzel) Projekten literarischer Einrichtungen und Aufgaben im Inland Bewilligung Antragsstellende können eine Förderung für literarische Projekteerhalten.
  • Ziel ist es, literarische Projekte zu stärken, die ein bundesweites Interesse haben.
  • Im Antrag müssen Zweck und Ziel des Projektes erläutert werden.
  • Anträge können stellen:
    • kulturelle Einrichtungen;
    • Unternehmen, Organisationen, Institutionen;
    • Personen, die im Literaturbereich tätig sind.
  • Beantragung über:
    • Bundesportal
  • zuständig: die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und Bundesverwaltungsamt (BVA)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden