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Steueridentifikationsnummer - Anzeige der Bankverbindung Entgegennahme

Bund 99102170261000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102170261000

Leistungsbezeichnung

Steueridentifikationsnummer - Anzeige der Bankverbindung Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

Bankverbindung der Finanzbehörde erstmalig anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Bundeszentralamt für Steuern (Synonym), Elster (Synonym), Kontoverbindung (Synonym), Anzeigen (Synonym), Identifikationsnummer (Synonym), Bankverbindung (Synonym), ELSTER (Synonym), IBAN (Synonym), Mein ELSTER (Synonym), BZSt-Online-Portal (Synonym), Steuern (Synonym), Bankverbindung ändern (Synonym), Bankdaten (Synonym), Anlegen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Besteuerung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Steuererklärung (1060100)
  • Sonstige Steuern (1060800)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.09.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Finanzen (BMF)

Teaser

Sie können sich staatliche Leistungen unbürokratisch, direkt und sicher vor Missbrauch auszahlen lassen, wenn dem Bundesamt für Steuern (BZSt) Ihre Kontodaten vorliegen.

Volltext

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) speichert von natürlichen Personen folgende Daten:

  • Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummern,
  • Familienname, frühere Namen,
  • Vornamen,
  • Doktorgrad
  • Tag und Ort der Geburt,
  • Geschlecht,
  • gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift,
  • zuständige Finanzbehörden,
  • Sterbetag,
  • Tag des Ein- und Auszugs und
  • die Daten der Bankverbindung der jeweils letzten Auszahlung von Erstattungen: 
    • IBAN-Nummer
    • BIC bei ausländischen Bankverbindungen.

Das BZSt speichert die Bankdaten nur, um eine bevorstehende Auszahlung zu ermöglichen.

Wenn Sie Ihr 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, übermittelt die Familienkasse dem BZSt die Kontoverbindung. Dabei handelt es sich um die Kontoverbindung auf die zuletzt Kindergeld ausgezahlt wurde.  


Wenn Sie volljährig sind, können Sie Ihre Kontoverbindung

  • durch Ihr kontoführendes Kreditinstitut übermitteln lassen,
  • über die Portale der Finanzverwaltung: das BZSt-Online-Portal (BOP) und das Portal für die elektronische Steuererklärung (ELSTER-Portal) selbst übermitteln oder
  • durch einen Bevollmächtigten übermitteln lassen, also beispielsweise durch
    • eine Steuerberaterin beziehungsweise einen Steuerberater,
    • eine Rechtsanwältin beziehungsweise einen Rechtsanwalt oder
    • durch einen Lohnsteuerhilfeverein.

Erforderliche Unterlagen

  • Aktuelle Bankverbindung mit IBAN und gegebenenfalls BIC. BIC ist nur erforderlich, wenn Ihr Bankkonto eine ausländische Bankverbindung hat.
  • Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummern

Voraussetzungen

Keine

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Sie können dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Ihre Kontodaten online, durch Ihr Kreditinstitut oder eine bevollmächtigte Person mitteilen.

Online:

  • Besuchen Sie Mein ELSTER - Ihr Online-Finanzamt unter elster.de
  • Melden Sie sich mit Ihrem ELSTER-Zertifikat an.  
  • Gehen Sie im Bereich "Mein ELSTER" auf "Alle Formulare" und wählen Sie das Formular "Meldung der IBAN an das BZSt zur Auszahlung öffentlicher Mittel"
  • Folgen Sie den Anweisungen
  • Das System registriert die Änderung und speichert die neuen Daten ab.
  •  

Durch Ihr Kreditinstitut:

  • Sie beauftragen Ihr Kreditinstitut über das Online-Banking, über das Telefonbanking, per Post oder auch persönlich in einer Filiale Ihres Kreditinstituts.
  • Sie erhalten eine Bestätigung für Ihre Angaben vom BZSt.

Durch eine bevollmächtigte Person:

  • Eine bevollmächtige Person, beispielsweise eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater übermittelt für Sie Ihre Kontoverbindung.  

Für minderjährige Kinder:

  • Die Familienkasse übermittelt für Sie die Kontoverbindung an das BZSt, auf die Ihr Kindergeld zuletzt ausgezahlt worden ist
  • Sie erhalten eine Bestätigung für Ihre Angaben vom BZSt.

Bearbeitungsdauer

1 Tag(e)

Frist

Es gibt keine Fristen.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.    

Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

Kurztext

  • Steueridentifikationsnummer - Anzeige der Bankverbindung Entgegennahme
  • Speicherung der IBAN ist Grundlage dafür, öffentliche Mittel künftig schnell, unbürokratisch und missbrauchssicher auszuzahlen
  • gespeichert werden zum Zweck der Auszahlung unter anderem:
    • Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummern
    • Personen- und Kontaktdaten  
    • IBAN-Nummer
    • BIC
  • Daten der Bankverbindung einreichen: via
    • Mein ELSTER,
    • kontoführende Bank,
    • bevollmächtigte Person wie Steuerberaterin beziehungsweise Steuerberater
  • gespeichert wird immer die zuletzt übermittelte Kontoverbindung
  • bei Kindern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: zuständige Familienkasse teil dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Kontoverbindung mit
  • zuständig:  Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden