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Beihilfe zur privaten Lagerhaltung von Zucker Abschluss

Bund 99078033185000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99078033185000

Leistungsbezeichnung

Beihilfe zur privaten Lagerhaltung von Zucker Abschluss

Leistungsbezeichnung II

Abschluss eines privaten Lagervertrags für Zucker beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Zuckerproduktion (Synonym), Beihilfegewährung (Synonym), Agrarpolitik (Synonym), BLE (Synonym), Landwirtschaft (Synonym), Zuckerherstellung (Synonym), Ausgleich (Synonym), Gewährung (Synonym), Krisensituation (Synonym), BMEL (Synonym), Beihilfe (Synonym), Lagervertrag (Synonym), Marktordnungswaren (Synonym), Zuckerlagerung (Synonym), Preisstützung (Synonym), EU-Kommission (Synonym), private Lagerhaltung (Synonym), Einlagerung (Synonym), Zuckermarkt (Synonym), Preisstabilisierung (Synonym), Zucker (Synonym), EU-Agrarmarktordnung (Synonym), Zuckersektor (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Abschluss (185)

SDG Informationsbereiche

  • Zugang zu Finanzmitteln auf nationaler Ebene

Lagen Portalverbund

  • Finanzierung zur Krisenbewältigung (2060300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.10.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Teaser

Wenn Sie Zucker herstellen oder vertreiben, können Sie während EU-Marktordnungsmaßnahmen eine Beihilfe für das private Einlagern erhalten. Beantragen Sie dazu zunächst die private Lagerhaltung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Volltext

Die Europäische Union (EU) kann landwirtschaftliche Marktpreise stützen, indem sie Beihilfen zur privaten Lagerhaltung von Zucker gewährt. Das kann Sie als Marktteilnehmerin oder Marktteilnehmer in Krisen des Zuckersektors unterstützen.

Erst wenn die EU-Kommission eine entsprechende Marktordnungsmaßnahme veröffentlicht, können Sie als Händlerin, Händler oder Herstellbetrieb von Zucker bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) den Abschluss eines Lagervertrags zur privaten Lagerhaltung beantragen. Die Lagerung über vertraglich vereinbarte Zeiträume soll die Märkte entlasten und Preise stabilisieren.

Detaillierte Informationen zu den Rahmenbedingungen können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Welche weiteren Unterlagen die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gegebenenfalls von Ihnen benötigt, können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für den Abschluss eines Lagervertrags für Zucker können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.

Kosten

Es fallen keine Kosten.

Verfahrensablauf

Zunächst muss die Europäische Union während einer Krise des Zuckersektors eine entsprechende Hilfsmaßnahme starten und dazu eine entsprechende Bekanntmachung veröffentlichen. Anschließend können Sie den Abschluss eines Lagervertrags zur privaten Lagerhaltung von Zucker online, per E-Mail oder Post bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.

Private Lagerhaltung online beantragen:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf. Der Online-Antrag wird freigeschaltet, sobald die Bekanntmachung veröffentlicht wird.
  • Der Online-Antragführt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab. Alternativ können Sie den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken und mit den erforderlichen Unterlagen per Post an die BLE senden.
  • Die BLE prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
  • Die BLE sendet Ihnen
    • einen Lagervertrag oder
    • eine Ablehnung.

Private Lagerhaltung per E-Mail oder Post beantragen: 

  • Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite der BLE herunter. Hinweis: Es gibt nur dann Formulare auf der Internetseite der BLE, wenn es eine Bekanntmachung gibt.
  • Füllen Sie das Antragsformular aus.
  • Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular mit gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen per E-Mail oder Post an die BLE.
  • Die BLE prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
  • Die BLE sendet Ihnen
    • einen Lagervertrag oder
    • eine Ablehnung.

Nach Ablauf der vertraglichen Lagerzeit können Sie einen Antrag auf Gewährung der Beihilfe stellen. 
 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.

Frist

Widerspruchsfrist: 4 Woche(n)

Die Antragsfristen finden Sie in der Bekanntmachung.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Beihilfe zur privaten Lagerhaltung von Zucker Abschluss
  • Wer Zucker herstellt oder vertreibt, kann während EU-Marktordnungsmaßnahmen eine Beihilfe für privates Einlagern des Zuckers erhalten. 
  • Dafür muss ein Vertrag zur privaten Lagerhaltung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu beantragen abgeschlossen werden.
  • Voraussetzungen: der Bekanntmachung zu entnehmen
  • erforderliche Unterlagen:
    • Antrag
    • über gegebenenfalls weitere nötige Unterlagen informiert die Bekanntmachung
  • Kosten: keine
  • Beantragung online oder schriftlich per E-Mail oder Post
  • Bearbeitungsdauer: der Bekanntmachung zu entnehmen
  • zuständig: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden