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Long Range Certificate (LRC) Erteilung Ersatzausfertigung

Bund 99096050001002 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99096050001002

Leistungsbezeichnung

Long Range Certificate (LRC) Erteilung Ersatzausfertigung

Leistungsbezeichnung II

Ersatzausfertigung eines Long-Range-Certificates (LRC) beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Freizeitfunk (Synonym), Funkzeugnis (Synonym), UKW (Synonym), Allgemeines Funkbetriebszeugnis (Synonym), Sportschifffahrt (Synonym), Änderung Funkzeugnis (Synonym), Deutscher Motoryachtverband (Synonym), Segelboot (Synonym), Funk (Synonym), UKW Sprechfunkzeugnis (Synonym), Ersatzausfertigung Allgemeines Funkbetriebszeugnis (Synonym), Sportboot (Synonym), Mobiler Seefunkdienst (Synonym), Verlust Funkzeugnis (Synonym), LRC (Synonym), DMYV (Synonym), DSV (Synonym), Motorboot (Synonym), Long Range Certificate (Synonym), Deutscher Segler Verband (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Erteilung (1)

Verrichtungsdetail

Ersatzausfertigung

SDG Informationsbereiche

  • Erwerb und Verlängerung eines Führerscheins

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Führerscheine (1090100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.08.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Teaser

Sie haben Ihr allgemeines Funkbetriebszeugnis (LRC) verloren, es wurde gestohlen oder beschädigt? Oder Sie haben Ihren Namen geändert und damit ist Ihr Zeugnis nicht mehr korrekt? Dann müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen.

Volltext

Um am mobilen Seefunkdienst oder am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen zu können, benötigen Sie ein gültiges Funkzeugnis.

Es gibt zwei Arten von Funkzeugnissen für den Seefunkdienst:

  • Das allgemeine Funkbetriebszeugnis, auch Long Range Certificate (LRC) genannt, berechtigt Sie zur Teilnahme an UKW, Grenz und Kurzwelle sowie dem mobilen Seefunkdienst über Satelliten, der auch auf hoher See funktioniert.
  • Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis, auch Short Range Certificate (SRC) genannt, berechtigt Sie ausschließlich zur Teilnahme am UKWFunk, der nur in Küstennähe ausreicht.

Wenn Sie Ihr LRC verloren haben oder es gestohlen oder beschädigt wurde, müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen. Dies gilt auch, wenn Sie Ihren Namen geändert haben.

Sie erhalten die Ersatzausfertigung Ihres LRC vom Deutschen Motoryachtverband e.V. oder vom Deutschen Segler-Verband e.V. und es gilt als nationales Zertifikat der Bundesrepublik Deutschland.

Auskunft zur Ausstellung erhalten Sie direkt beim jeweiligen Verband.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  • aktuelles Passbild
  • falls nicht verloren oder gestohlen: Funkzeugnis oder Funkzeugnisse im Original
  • bei Namensänderung: Nachweis zur Namensänderung

Voraussetzungen

  • Um den Antrag zu stellen, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Wenn Sie minderjährig sind, kann die Antragstellung durch eine erziehungsberechtigte Person erfolgen.
  • Ihr Funkzeugnis ist im amtlichen Verzeichnis der Funkzeugnisse entsprechend registriert.

Kosten

Gebühr: 48,91€
Kosten können variieren, wenn weitere Leistungen anfallen, zum Beispiel bei Versand des Ersatzdokuments ins Ausland.
Zahlung nur mit Vorkasse Mehr erfahren

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Ausstellung eines Ersatzdokuments eines allgemeinen Funkbetriebszeugnisses (LRC) können Sie online oder schriftlich beim Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) oder beim Deutschen Segler-Verband e.V. (DSV) stellen.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie das Bundesportal über einen beliebigen Browser auf.
  • Öffnen Sie den Antrag auf Ausstellung eines Ersatzdokuments eines allgemeinen Funkbetriebszeugnisses (LRC).
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Laden Sie die angeforderten Dokumente hoch.
  • Senden Sie den Antrag digital ab.
  • Reichen Sie Ihr Passbild sowie gegebenenfalls weitere Dokumente per Post beim DMYV oder DSV ein.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung durch den DMYV oder DSV.
  • Der Gebühreneinzug erfolgt per SEPA-Lastschrift.

Antrag per Post:

  • Laden Sie sich das aktuelle Antragsformular von der Internetseite des DMYV oder DSV herunter.
  • Füllen Sie den Antrag schriftlich aus und drucken Sie ihn aus.
  • Alternativ können Sie den Antrag auch erst ausdrucken und dann gut lesbar per Hand ausfüllen.
  • Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen hinzu.
  • Senden Sie den Antrag und die erforderlichen Unterlagen per Post an den DMYV oder DSV.
  • Der Gebühreneinzug erfolgt per SEPA-Lastschrift.

Bearbeitungsdauer

3 - 5 Woche(n)
Je nach saisonaler Auslastung kann sich die Bearbeitung durch die Geschäftsstelle verlängern.

Frist

Es gibt keine Frist.

Hinweise

Dieser Antrag gilt nicht für die Erstausstellung oder Umschreibung eines allgemeinen Funkbetriebszeugnisses (LRC).

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Ersatzausfertigung.
  • Klage vor dem örtlich zuständigen Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Long Range Certificate (LRC) Erteilung Ersatzausfertigung
  • Antrag auf Ausstellung eines Ersatzdokuments eines allgemeinen Funkbetriebszeugnis (LRC)
  • LRC ist eine amtliche Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes und Seefunk über Satelliten auf Sportbooten
  • zwei Arten von Funkzeugnissen:
    • allgemeines Funkbetriebszeugnis / Long Range Certificate (LRC), berechtigt zur Teilnahme an:
      • UKW
      • Grenz- und Kurzwelle
      • mobiler Seefunkdienst über Satelliten
    • beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis / Short Range Certificate (SRC), berechtigt zur Teilnahme an:
      • UKW
  • Voraussetzungen:
    • Funkzeugnis war im amtlichen Verzeichnis der Funkzeugnisse entsprechend registriert.
    • Um den Antrag zu stellen, muss die antragstellende Person mindestens 18 Jahre alt sein.
    • Wenn antragstellende Person minderjährig ist, kann die Antragstellung durch eine erziehungsberechtigte Person erfolgen.
  • Ersatzdokument für das allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC) muss beantragt werden bei:
    • Verlust
    • Diebstahl
    • Beschädigung
    • Namensänderung
  • LRC Ersatzdokument wird ausgestellt vom:
    • Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) oder
    • Deutschen Segler-Verband e.V. (DSV)
  • zuständig: Deutscher Motoryachtverband e.V. oder Deutscher Segler-Verband e.V.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden