Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Short Range Certificate (SRC) Erteilung nach Prüfung

Bund 99096049001001 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99096049001001

Leistungsbezeichnung

Short Range Certificate (SRC) Erteilung nach Prüfung

Leistungsbezeichnung II

Zulassung zur Prüfung sowie Ausstellung eines beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC) beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Ausstellung Funkzeugnis (Synonym), Motorboot (Synonym), Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis (Synonym), DMYV (Synonym), Deutscher Motoryachtverband (Synonym), DSV (Synonym), Zulassungsantrag (Synonym), UKW (Synonym), UKW Sprechfunkzeugnis (Synonym), Sportschifffahrt (Synonym), Funkzeugnis (Synonym), Freizeitfunk (Synonym), Sportboot (Synonym), Mobiler Seefunkdienst (Synonym), SRC (Synonym), Short Range Certificate (Synonym), Segelboot (Synonym), Funk (Synonym), Deutscher Segler Verband (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Erteilung (1)

Verrichtungsdetail

nach Prüfung

SDG Informationsbereiche

  • Erwerb und Verlängerung eines Führerscheins

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Führerscheine (1090100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.08.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Teaser

Wenn Sie am mobilen Seefunkdienst teilnehmen möchten, müssen Sie ein gültiges Funkzeugnis besitzen. Zur Teilnahme am UKW-Funk berechtigt Sie das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (SRC). Um es zu erhalten, müssen Sie eine Prüfung ablegen.

Volltext

Um am mobilen Seefunkdienst oder am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen zu können, benötigen Sie ein gültiges Funkzeugnis.

Es gibt zwei Arten von Funkzeugnissen für den Seefunkdienst:

  • Das allgemeine Funkbetriebszeugnis, auch Long Range Certificate (LRC) genannt, berechtigt Sie zur Teilnahme an UKW, Grenz- und Kurzwelle sowie dem mobilen Seefunkdienst über Satelliten, der auch auf hoher See funktioniert.
  • Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis, auch Short Range Certificate (SRC) genannt, berechtigt Sie ausschließlich zur Teilnahme am UKW-Seefunk, der nur in Küstennähe ausreicht.

Um das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (SRC) zu erhalten, müssen Sie eine Theorie- und Praxisprüfung ablegen. Für die Zulassung zur Prüfung und die spätere Ausstellung beziehungsweise Erstausstellung des SRC müssen Sie schriftlich oder online einen Antrag stellen.

Das SRC wird von Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes e.V. und des Deutschen Segler-Verbandes e.V. ausgestellt und als nationales Zertifikat der Bundesrepublik Deutschland erteilt.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  • aktuelles Passbild
  • Zahlungsnachweis über die Prüfungsgebühr
  • falls vorhanden, bisherige Funkbetriebszeugnisse (Kopie)

Voraussetzungen

  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um den Antrag stellen zu dürfen.
  • Wenn Sie minderjährig sind, kann die Antragstellung durch eine erziehungsberechtigte Person erfolgen. 
  • Am Tag der Prüfung müssen Sie mindestens 14 Jahre und 9 Monate alt sein.

Kosten

Gebühr: 127,88€
Kosten können variieren, wenn weitere Leistungen anfallen, zum Beispiel bei Versand ins Ausland.
Zahlung nur mit Vorkasse Mehr erfahren

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Antrag auf Ausstellung beziehungsweise Erstausstellung eines beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC) können Sie online oder schriftlich beim Deutschen Motoryachtverband e. V. (DMYV) oder beim Deutschen Segler-Verband e. V. (DSV) stellen.

Online-Antrag

  • Rufen Sie das Bundesportal über einen beliebigen Browser auf 
  • Öffnen Sie den Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Antrag auf Ausstellung eines beschränkt gültigen Funkzeugnisses (SRC).
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Falls vorhanden, laden Sie Kopien Ihrer bisherigen Funkbetriebszeugnisse hoch.
  • Wählen Sie einen passenden Prüfungstermin aus.
  • Senden Sie den Antrag digital ab.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung durch den DMYV oder den DSV.
  • Überweisen Sie die Gebühren bis spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin und reichen Sie Ihr Passbild per Post beim DMYV oder DSV ein.

Antrag per Post:

  • Laden Sie sich das aktuelle Antragsformular von den Internetseiten der Verbände DMYV oder DSV herunter. 
  • Füllen Sie den Antrag schriftlich aus und drucken Sie ihn aus.
  • Alternativ können Sie den Antrag auch erst ausdrucken und dann gut lesbar per Hand ausfüllen.
  • Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen hinzu.
  • Senden Sie den Antrag sowie alle Unterlagen per Post an den DMYV oder DSV.
  • Überweisen Sie die Gebühren bis spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin.
     

Bearbeitungsdauer

3 - 5 Woche(n)
Je nach saisonaler Auslastung kann sich die Bearbeitung durch die Geschäftsstelle verlängern.

Frist

Antragsfrist: 0 - 14 Tag(e)
Sämtliche Unterlagen sowie die Prüfungsgebühr müssen spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin beim Prüfungsausschuss eingegangen sein.

Hinweise

Dieser Antrag gilt nicht für die Ersatzausfertigung oder Umschreibung eines beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC).

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden sie im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem örtlich zuständigen Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Short Range Certificate (SRC) Erteilung nach Prüfung
  • gültiges Funkzeugnis wird benötigt, um am mobilen Seefunkdienst oder am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen zu können
  • zwei Arten von Funkzeugnissen:
    • allgemeines Funkbetriebszeugnis / Long Range Certificate (LRC), berechtigt zur Teilnahme an:
      • UKW
      • Grenz- und Kurzwelle
      • mobiler Seefunkdienst über Satelliten
    • beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis / Short Range Certificate (SRC), berechtigt zur Teilnahme an:
      • UKW
  • Theorie- und Praxisprüfung ist nötig, um das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (SRC) zu erhalten, hierfür notwendig:
    • Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Ausstellung bzw. Erstausstellung des SRC
  • SRC wird ausgestellt vom:
    • Deutschen Motoryachtverband e. V. (DMYV) oder
    • Deutschen Segler-Verband e. V. (DSV)
  • Voraussetzungen:
    • Antragstellende Person ist mindestens 18 Jahre alt
    • Antragsstellung kann durch eine erziehungsberechtigte Person erfolgen
    • Mindestalter: 15 Jahre bzw. 14 Jahre und 9 Monate am Tag der Prüfung 
  • zuständig: Deutscher Motoryachtverband e.V. (DMYV) oder Deutscher Segler-Verband e.V. (DSV)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden