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Ausnahme und Genehmigung von Alternative Nachweisverfahren (AltMoC) Erteilung

Bund 99080136001000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99080136001000

Leistungsbezeichnung

Ausnahme und Genehmigung von Alternative Nachweisverfahren (AltMoC) Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Ausnahmen und alternative Nachweisverfahren zum europäischen Luftrecht beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Luftrecht (Synonym), Europäische Agentur Flugsicherheit (Synonym), Luftrechtsausnahme (Synonym), Luftfahrt (Synonym), Alternative Nachweisverfahren (Synonym), Risikobetrachtung (Synonym), Risikobewertung (Synonym), EASA (Synonym), Agentur für Flugsicherheit (Synonym), Annehmbare Nachweisverfahren (Synonym), Ausnahme Luftrecht (Synonym), Ausnahmegenehmigung (Synonym), Luftfahrt-Bundesamt (Synonym), AMC (Synonym), Europäisches Luftrecht (Synonym), Flugsicherheit (Synonym), AltMoC (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Erteilung (1)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Fahrzeugbesitz (1090200)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Transportgenehmigungen (2110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.06.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Teaser

Sie benötigen eine Genehmigung einer Ausnahme vom europäischen Luftrecht oder eines alternativen Nachweisverfahrens anstelle der Acceptable Means of Compliance (AMC)? Dann müssen Sie diese beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen, sofern es in Ihrem Fall zuständig ist.

Volltext

Als Privatperson, Organisation, Einzelunternehmerin und Einzelunternehmer oder sonstige selbstständig tätige Person können Sie folgende Genehmigungen beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen:

  • Genehmigung einer Ausnahme vom europäischen Luftrecht im Rahmen der Flexibilitätsbestimmungen der Verordnung (EU) 2018/1139
  • Genehmigung eines alternativen Nachweisverfahrens anstelle der Acceptable Means of Compliance (AMC)

Für die annehmbaren Nachweisverfahren (AMC) der europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) können Sie alternative Nachweisverfahren beantragen, sofern diese mit der betreffenden EU-Verordnung in Einklang stehen. Hierzu müssen Sie einen Nachweis vorlegen. Die Nachweisverfahren können die Bereiche Technik und Umweltschutz, Betrieb und das Luftfahrtpersonal betreffen.

Das LBA ist für die Genehmigung der Ausnahmen beziehungsweise alternativen Nachweisverfahren zuständig, sofern der zugrundeliegende Sachverhalt in die Zuständigkeit des LBA fällt. Aktuell können Sie hier Ausnahmen oder alternative Nachweisverfahren beantragen, die im Zuständigkeitsbereich des LBA eine der folgenden Rechtsgrundlagen berühren:

  • Verordnung (EU) Nr. 1178/2011
  • Verordnung (EU) Nr. 748/2012
  • Verordnung (EU) Nr. 965/2012
  • Verordnung (EU) Nr. 1321/2014
  • Verordnung (EU) 2015/640
  • Verordnung (EU) 2018/1139 (nur Artikel 11)
  • Verordnung (EU) 2019/945
  • Verordnung (EU) 2019/947

Erforderliche Unterlagen

Für Ausnahmen vom europäischen Luftrecht im Rahmen der Flexibilitätsbestimmungen der Verordnung (EU) 2018/1139:

  • Nachweis dringender und unvorhersehbarer Umstände oder dringender betrieblicher Erfordernisse
  • Beschreibung von Art und Umfang der Ausnahme
  • gegebenenfalls Musterbezeichnung, Werknummer und Kennzeichen des betroffenen Luftfahrzeugs
  • gegebenenfalls Maßnahmen zum Ausschluss einer Beeinträchtigung des Sicherheitsniveaus
  • gegebenenfalls EASA-Project-Number und Classification
  • gegebenenfalls Nummer der Lufttüchtigkeitsanweisung und Änderungsstand der Lufttüchtigkeitsanweisung
  • gegebenenfalls Unbedenklichkeitserklärungen 

Für alternative Nachweisverfahren (AltMoC):

  • Beschreibung des alternativen Nachweisverfahrens
  • Beschreibung des Sicherheitsniveaus des alternativen Nachweisverfahrens:
    • beispielsweise FMEA-Dokumente, Risikobetrachtungen oder Ähnliches
  • gegebenenfalls Nachweis oder Bezugnahme auf bereits genehmigtes alternatives Nachweisverfahren

Voraussetzungen

Flexibilitätsbestimmungen der Verordnung (EU) 2018/1139:

  • Sie sind eine natürliche oder juristische Person.
  • Sie geben die Vorschrift an, von der Sie die Ausnahme beantragen.
  • Sie benötigen die Genehmigung aufgrund von dringenden, unvorhersehbaren Umständen oder dringenden betrieblichen Erfordernissen.
    • Sie können diesen Umständen oder Erfordernissen nicht angemessen Rechnung tragen.
  • Sicherheit, Umweltschutz und die Einhaltung der anwendbaren grundlegenden Anforderungen sind trotz der Ausnahmegenehmigung gewährleistet.
  • Anwendungsbereich und Dauer der Ausnahme sind auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt.
  • Sie wenden die Ausnahme nichtdiskriminierend an
  • Es besteht keine Gefahr einer Verzerrung der Marktbedingungen.

Für alternative Nachweisverfahren (AltMoC):

  • Sie sind eine natürliche oder juristische Person.
  • Sie geben die Vorschrift des AMC (Acceptable Means of Compliance) an, für das Sie ein alternatives Nachweisverfahren beantragen.
  • Es gibt einen signifikanten einschlägigen Unterschied des AltMoC zum betreffenden AMC.
  • Sie halten ein gleichwertiges Sicherheitsniveau der AltMoC im Vergleich zum AMC ein.
  • Risikobewertung, die die Einhaltung der Verordnung (EU) 2018/1139 und ihrer delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte sowie ein gleichwertiges Sicherheitsniveau im Vergleich zum AMC nachweist
  • Sie geben mindestens einen Startzeitpunkt für die Ausnahme an; optional den Zeitraum des alternativen Nachweisverfahrens.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Anträge im Zusammenhang mit Ausnahmen und alternativen Nachweisverfahren zum europäischen Luftrecht können Sie online, per Post oder per Fax stellen.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie das Bundesportal auf und wählen Sie das Online-Formular an. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Sie können die erforderlichen Unterlagen direkt im Formular hochladen.
  • Im Anschluss können Sie den Antrag digital absenden.
  • Je nachdem, auf welcher Rechtsgrundlage Ihr Antrag beruht, wird Ihr Antrag an das zuständige Fachreferat im LBA weitergeleitet.
  • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen meldet sich das LBA bei Ihnen.
  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, sendet das LBA Ihnen die Ergebnisdokumente zu.

Antrag per Post:

  • Rufen Sie das Bundesportal auf und wählen Sie das Online-Formular an. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Drucken Sie das Formular nach dem Ausfüllen aus und senden es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post an das LBA.
  • Die weiteren Verfahrensschritte sind wie beim Online-Antrag.

Antrag per Fax:

  • Rufen Sie das Bundesportal auf und wählen Sie das Online-Formular an. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Drucken Sie das Formular nach dem Ausfüllen aus und senden es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Fax an das LBA.
  • Die weiteren Verfahrensschritte sind wie beim Online-Antrag.

Bearbeitungsdauer

1 - 12 Woche(n)
Die Bearbeitungsdauer hängt davon ab, ob und wann Sie alle Unterlagen einreichen und in welchen Umfang diese dem LBA vorliegen.

Frist

Es gibt keine Frist.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Kurztext

  • Ausnahme und Genehmigung von Alternative Nachweisverfahren (AltMoC) Erteilung
  • betrifft:
    • Genehmigung einer Ausnahme vom europäischen Luftrecht im Rahmen der Flexibilitätsbestimmungen der Verordnung (EU) 2018/1139 und/oder
    • Genehmigung eines alternativen Nachweisverfahrens anstelle der Acceptable Means of Compliance (AMC)
    • Gilt nur für europäische Verordnungen, die in der Zuständigkeit des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) liegen
  • folgende Leistungen können beantragt werden:
    • Ausnahme vom europäischen Luftrecht im Rahmen der Flexibilitätsbestimmungen der Verordnung (EU) 2018/1139 - dies kann Technik und Umweltschutz, Betrieb und das Luftfahrtpersonal betreffen und/oder
    • Genehmigung von alternativen Nachweisverfahren (Alternative Means of Compliance - AltMoC) in Abweichung von den annehmbaren Nachweisverfahren (Acceptable Means of Compliance - AMC)
  • Genehmigungen können online, per Post oder Fax beantragt werden
  • Genehmigungen sind kostenlos
  • Bearbeitungsdauer: 1 Woche bis 3 Monate
  • zuständig: Luftfahrt-Bundesamt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden