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Flugbegleiterbescheinigung Ausstellung

Bund 99080124012000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99080124012000

Leistungsbezeichnung

Flugbegleiterbescheinigung Ausstellung

Leistungsbezeichnung II

Ersatzausstellung von Flugbegleiterbescheinigungen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Steward (Synonym), Luftfahrt-Bundesamt (Synonym), Flugbegleiterin (Synonym), Flugbegleiterbescheinigung (Synonym), LBA (Synonym), Ersatzausstellung (Synonym), Flugbegleitung (Synonym), Cabin Crew Attestation (Synonym), CCA (Synonym), Ersatz (Synonym), Stewardess (Synonym), Erneute Ausstellung (Synonym), Cabin Crew (Synonym), Flugbegleiter (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Ausstellung (12)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.08.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Teaser

Sie benötigen als Flugbegleiterin oder Flugbegleiter ersatzweise eine neue Flugbegleiterbescheinigung? Diese können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen

Volltext

Wenn Sie eine Ersatzausstellung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen, müssen Sie dies begründen.

Folgende Gründe sind möglich:

  • Verlust
  • Diebstahl
  • Änderung personenbezogener Daten: Vorname(n), Familienname, Geschlecht, Staatsangehörigkeit
  • sonstige Gründe, zum Beispiel wenn die bisherige Flugbegleiterbescheinigung nicht mehr lesbar oder zerrissen ist und dadurch unbrauchbar ist.

Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie die Ersatzausstellung einer Flugbegleiterbescheinigung aufgrund von Verlust, Diebstahl oder sonstigen Gründen beantragen:

  • Kopie der zu ersetzenden Flugbegleiterbescheinigung
  • wenn keine Kopie der Flugbegleiterbescheinigung vorliegt: Kopie des Grundkurszertifikats
  • wenn das Ausstellungsdatum der Flugbegleiterbescheinigung 60 Monate oder länger zurückliegt: Nachweis des letzten Flugeinsatzes in den vergangenen 60 Monaten, zum Beispiel Dienstplan, Streckeneinsatzabrechnung oder Flugstundenübersicht

Wenn Sie die Ersatzausstellung einer Flugbegleiterbescheinigung aufgrund von Änderung personenbezogener Daten beantragen:

  • Kopie der zu ersetzenden Flugbegleiterbescheinigung
  • wenn das Ausstellungsdatum der Flugbegleiterbescheinigung 60 Monate oder länger zurückliegt: Nachweis des letzten Flugeinsatzes in den vergangenen 60 Monaten, zum Beispiel Dienstplan, Streckeneinsatzabrechnung oder Flugstundenübersicht
  • Behördliches Dokument, zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Beschluss des Amtsgerichts

Allgemein:

  • weitere für die Bescheinigung relevante Unterlagen
  • Ausweisdokument zur Identifikation, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass

Voraussetzungen

  • Sie besitzen eine Flugbegleiterbescheinigung beziehungsweise haben eine im Fall eines Verlusts besessen.
  • Liegt das Ausstellungsdatum Ihrer Flugbegleiterbescheinigung mehr als 60 Monate zurück, müssen Sie einen Flugeinsatz in den vergangenen 60 Monaten nachweisen. 

Für die erneute Ausstellung durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) muss eine der folgenden Voraussetzungen zutreffen:

  • Die initial ausstellende Organisation besteht nicht mehr.
  • Die initial ausstellende Organisation besitzt nicht mehr die Genehmigung zur Ausstellung von Flugbegleiterbescheinigungen.
  • Die zu ersetzende Flugbegleiterbescheinigung wurde vom LBA ausgestellt.

Kosten

Gebühr: 70€
Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code, den Sie zum Bezahlen nutzen können.
Zahlung nur mit Vorkasse Mehr erfahren

Verfahrensablauf

Sie können die Ersatzausstellung einer Flugbegleiterbescheinigung online über das Bundesportal oder per E-Mail oder Post beantragen.

Wenn Sie den Antrag online stellen wollen:

  • Rufen Sie auf dem Bundesportal den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch, oder stellen Sie diese als Downloadlink zur Verfügung und senden Sie den Antrag online ab.
  • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das LBA Kontakt zu Ihnen auf.
  • Das LBA prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und sendet Ihnen gegebenenfalls eine Vorkassenrechnung.
  • Sie bezahlen die Vorkassenrechnung.
  • Das LBA führt die Ersatzausstellung der Flugbegleiterbescheinigung durch und sendet Ihnen das Dokument per Post zu.

Wenn Sie den Antrag per E-Mail oder per Post stellen wollen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des LBA und laden Sie von dort das Antragsformular für die Ersatzausstellung einer Flugbegleiterbescheinigung herunter.
  • Füllen Sie den Antrag aus.
  • Drucken Sie den Antrag aus, unterschreiben Sie ihn, scannen Sie ihn ein und schicken Sie ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail an das LBA. Alternativ können Sie den Antrag per Post einsenden.
  • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das LBA Kontakt zu Ihnen auf.
  • Das LBA prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und sendet Ihnen gegebenenfalls eine Vorkassenrechnung.
  • Sie bezahlen die Vorkassenrechnung.
  • Das LBA führt die Ersatzausstellung der Flugbegleiterbescheinigung durch und sendet Ihnen das Dokument per Post zu.

Bearbeitungsdauer

1 - 4 Woche(n)
Die Ersatzausstellung erfolgt erst nach Bezahlung der Vorkassenrechnung.

Frist

Es gibt keine Frist.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Kurztext

  • Flugbegleiterbescheinigungen Ausstellung
  • bei Verlust, Diebstahl, Namensänderungen oder sonstigen Gründen ist Ersatzausstellung von Flugbegleiterbescheinigungen nötig
  • Ersatzausstellungen werden in Deutschland von der Organisation durchgeführt, die die ursprüngliche Flugbegleiterbescheinigung ausgestellt hat
  • das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) führt die Ersatzausstellung durch, wenn:
    • die Organisation nicht mehr besteht,
    • die Organisation nicht mehr die Genehmigung hat, Flugbegleiterbescheinigungen auszustellen oder
    • die ursprüngliche Flugbegleiterbescheinigung vom Luftfahrt-Bundesamt ausgestellt wurde
  • Antrag beim LBA: online oder per Post
  • Kosten bei Ersatzausstellung durch das LBA: 70,00 EUR
  • Bearbeitungsdauer bei Ersatzausstellung durch das LBA: 1 bis 4 Wochen
  • zuständig: Luftfahrt-Bundesamt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden