Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

EU-Konformitätsbescheinigung für Zahnärzte Entgegennahme

Bund 99018136261000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018136261000

Leistungsbezeichnung

EU-Konformitätsbescheinigung für Zahnärzte Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

EU-Konformitätsbescheinigung für Zahnärztinnen und Zahnärzte beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

DIMDI (Synonym), Arbeit (Synonym), Berufsabschluss Zahnarzt (Synonym), Zahnärztin (Synonym), Praktizieren (Synonym), Grundausbildung Zahnarzt (Synonym), Bundesinstitut Arzneimittel und Medizinprodukte (Synonym), Europäische Union (Synonym), Gesundheitsberufe EU-Bescheinigung (Synonym), Berufsanerkennungsrichtlinie (Synonym), Berufstätigkeit (Synonym), BfArM (Synonym), EU-Konformitätsbescheinigung (Synonym), Bescheinigen (Synonym), arbeiten (Synonym), Ausland (Synonym), Beruf (Synonym), Gesundheitsministerium (Synonym), Bundesministerium für Gesundheit (Synonym), Berufsabschluss Zahnärztin (Synonym), Bundesgesundheitsministerium (Synonym), Zahnmedizinstudium (Synonym), Grundausbildung Zahnärztin (Synonym), Berufsanerkennung (Synonym), Studienabschluss Zahnärztin (Synonym), Anerkennung (Synonym), BMG (Synonym), Arbeiten (Synonym), Anerkennung von Berufsqualifikationen (Synonym), Studium der Zahnmedizin (Synonym), EU (Synonym), Studienabschluss Zahnarzt (Synonym), Zahnärztliche Grundausbildung (Synonym), Anerkennen (Synonym), EU-Ausland (Synonym), Konformitätsbescheinigung (Synonym), Zahnarzt (Synonym), Bescheinigung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)
  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.03.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Teaser

Wenn Sie Ihr Zahnmedizinstudium in Deutschland abgeschlossen haben und danach im EU-Ausland arbeiten möchten, benötigen Sie in vielen Fällen eine EU-Konformitätsbescheinigung.

Volltext

Sie haben Ihr Studium der Zahnmedizin in Deutschland abgeschlossen und möchten im EU-Ausland arbeiten? In diesem Fall benötigen Sie eine EU-Konformitätsbescheinigung. Diese bestätigt, dass Ihre zahnärztliche Grundausbildung den Mindestanforderungen der Europäischen Union (EU) entspricht. 

Die EU-Konformitätsbescheinigung erleichtert Ihnen die Anerkennung Ihrer Ausbildungsnachweise. Behörden im Ausland verlangen die EU-Konformitätsbescheinigung regelmäßig im Rahmen des Anerkennungsverfahrens beziehungsweise Zulassungsverfahrens zur Ausübung der zahnärztlichen Tätigkeit. 

Beantragung

Wie Sie Ihre EU-Konformitätsbescheinigung beantragen, ist abhängig davon, wann und wo Sie Ihren Abschluss erhalten haben. 

Wenn Sie Ihr Zahnmedizinstudium nach dem 20. Januar 1980 in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) abgeschlossen haben, können Sie eine EU-Konformitätsbescheinigung online oder schriftlich beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen.

Wenn Sie Ihr Zahnmedizinstudium bis zum 20. Januar 1980 in der BRD abgeschlossen haben, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Landesbehörde.

Wenn Sie Ihr Zahnmedizinstudium in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) abgeschlossen haben, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Landesbehörde.

Eine EU-Konformitätsbescheinigung Ihrer Weiterbildung zum Fachzahnarzt erhalten Sie bei der zuständigen Landesärztekammer. Da diese für das Anerkennungs- oder Zulassungsverfahren im Zielland häufig nicht ausreicht, sollten Sie zusätzlich die EU-Konformitätsbescheinigung Ihrer Grundausbildung beantragen.

Wenn Sie Ihr Zahnmedizinstudium im EU-Ausland, in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz abgeschlossen haben, sind die Behörden des jeweiligen Staates zuständig.
 

Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

  • Ihr Zeugnis über die Zahnärztliche Prüfung.
  • Falls in Ihren Zeugnissen durch Heirat oder sonstige Änderungen abweichende Namen stehen: 
    • Heiratsurkunde oder 
    • Auszug aus dem Personenstandsregister oder 
    • sonstige Nachweise.
  • Alle Nachweise müssen Sie einreichen als 
    • amtlich beglaubigte Kopie oder 
    • elektronisches Originaldokument oder
    • amtlich beglaubigte elektronische Kopie.  
  • Beachten Sie: 
    • Elektronische Originaldokumente oder amtlich beglaubigte elektronische Kopien müssen über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen. 
    • Elektronische Kopien ohne qualifizierte elektronische Signatur, zum Beispiel einfache Scans, sind nicht ausreichend.
       

Voraussetzungen

  • Sie können ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Zahnmedizin in Deutschland nachweisen. 

Kosten

Es fallen keine Kosten an. 

Verfahrensablauf

Wenn Sie Ihr Studium der Zahnmedizin nach dem 20. Januar 1980 in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen haben, können Sie die EU-Konformitätsbescheinigung online oder schriftlich per Post beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen. 
Online-Antragstellung

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie den Online-Antrag aus.
    • Für die Antragstellung über das Bundesportal benötigen Sie ein BundID-Nutzerkonto.
  • Laden Sie Ihre Unterlagen direkt hoch, entweder  
    • als elektronische Originaldokumente oder
    • als amtlich beglaubigte elektronische Kopien oder
  • Schicken Sie Ihre Unterlagen als amtlich beglaubigte Kopien per Post.
  • Das BfArM prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Rückfragen oder unvollständigen Unterlagen bei Ihnen.
  • Nach positiver Prüfung Ihres Antrags sowie Ihrer Unterlagen erhalten Sie die EU-Konformitätsbescheinigung als elektronisch gesiegeltes Dokument in Ihr Nutzerkonto-Postfach oder per Post.

Schriftliche Antragstellung

  • Senden Sie ein formloses Anschreiben zusammen mit Ihren Nachweisen per Post an das BfArM.
  • Bitte machen Sie im Anschreiben folgende Angaben:
    • Name,
    • Anschrift (für den Versand der Bescheinigung),
    • E-Mail-Adresse,
    • Telefonnummer,
    • optional, wenn Sie früher schon eine EU-Konformitätsbescheinigung vom BfArM erhalten haben: damaliges Aktenzeichen.
  • Das BfArM prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Rückfragen oder unvollständigen Unterlagen bei Ihnen.
  • Nach positiver Prüfung Ihres Antrags sowie Ihrer Unterlagen erhalten Sie die EU-Konformitätsbescheinigung per Post.   
  • Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse vorab mitteilen, können Sie die Bescheinigung zusätzlich vorab als elektronisch beglaubigte Kopie erhalten.
     

Bearbeitungsdauer

2 - 3 Woche(n)
In der Regel dauert die Bearbeitung Ihres Antrags ungefähr 2 Wochen.

Frist

Es gibt keine Frist. 

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
     

Kurztext

  • EU-Konformitätsbescheinigung für Zahnärzte Entgegennahme
  • EU-Konformitätsbescheinigung:
    • bestätigt, dass Mindestanforderungen für EU-weite Anerkennung des Berufsabschlusses erfüllt sind
  • Anträge können stellen:
    • Personen, die ihre zahnärztliche Grundausbildung (Studium der Zahnmedizin) in Deutschland erworben haben
  • Beantragung kann online oder schriftlich erfolgen
  • Abhängig vom Ort und Datum des Berufsabschlusses, muss der Antrag bei unterschiedlichen zuständigen Stellen eingereicht werden: 
    • wenn das Studium der Zahnmedizin nach dem 28. Januar 1980 in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen wurde: 
      • Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) 
    • wenn das Studium bis zum 28. Januar 1980 in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen wurde
      • zuständige Landesbehörde
    • wenn das Studium in der Deutschen Demokratischen Republik abgeschlossen wurde: 
      • zuständige Landesbehörde
    • wenn zusätzlich eine Bescheinigung für Weiterbildung zum Fachzahnarzt benötigt wird
      • Landesärztekammern
    • wenn das Studium im EU-Ausland, den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz absolviert wurde: 
      • Behörden des jeweiligen Staates
  • zuständig: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) 
     

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden