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Zusätzliche Pflegevorsorge Bewilligung Zulage

Bund 99114058017001 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99114058017001

Leistungsbezeichnung

Zusätzliche Pflegevorsorge Bewilligung Zulage

Leistungsbezeichnung II

Eine staatliche Zulage für einen privaten Pflegezusatzversicherungsvertrag beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

private Pflegevorsorge (Synonym), zusätzliche Pflegeversicherung (Synonym), Pflege-Bahr (Synonym), Pflegebedürftigkeit (Synonym), Pflegeversicherung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Bewilligung (17)

Verrichtungsdetail

Zulage

SDG Informationsbereiche

  • Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union, auch im Zusammenhang mit Renten

Lagen Portalverbund

  • Pflege (1130400)
  • Rente (1180200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

15.02.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Teaser

Eine private Pflegeversicherung im Fall von Pflegebedürftigkeit aufbauen.

Volltext

Der Staat unterstützt Sie beim Aufbau einer privaten Pflegeversicherung, indem Sie eine monatliche Zulage erhalten. Wenn Sie pflegebedürftig werden, steht Ihnen für jeden gesetzlich geregelten Pflegegrad ein bestimmter Geldbetrag zu. Das sind mindestens 600 EUR bei Pflegegrad 5.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Gewährung einer staatlichen Zulage für einen privaten Pflegezusatzversicherungsvertrag 
  • Vollmacht für das Pflegeversicherungsunternehmen, damit es ab Vertragsabschluss den jährlichen Zulageantrag für Sie stellen kann.
     

Voraussetzungen

  • Sie sind in der sozialen und privaten Pflegeversicherung.
  • Sie haben das 18. Lebensjahr vollendet.
  • Sie haben vor Abschluss der privaten Pflegezusatzversicherung keine Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit erhalten.
  • Sie haben mindestens Beiträge in Höhe von 10,00 EUR monatlich geleistet.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

  • Sie schließen bei einem Pflegeversicherungsunternehmen Ihrer Wahl eine private Pflegezusatzversicherung ab.
  • Sie bevollmächtigen Ihr Pflegeversicherungsunternehmen bei Vertragsabschluss die Zulageanträge für Sie zu stellen. 
  • Das Pflegeversicherungsunternehmen Ihrer Pflegezusatzversicherung übermittelt Ihren Antrag unter Angabe Ihrer Sozialversicherungsnummer an die ZfP.
  • Sollten Sie über keine Sozialversicherungsnummer verfügen, weist die ZfP Ihnen eine Zulagenummer zu.
  • Die ZfP ermittelt Ihre Zulage und zahlt diese Ihrem Pflegeversicherungsunternehmen aus. Die gesetzlichen Auszahlungstermine sind jeweils zum 20. April und 20. Dezember.
  • Sollten Sie keinen Anspruch auf Zulage haben, informiert Sie Ihr Pflegeversicherungsunternehmen darüber.

Bearbeitungsdauer

3 Tag(e)

Frist

Das Pflegeversicherungsunternehmen muss den Antrag vom 01. Januar bis zum 31. März des Kalenderjahres, das auf das Beitragsjahr folgt, an die ZfP übermitteln.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

  • Innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe durch das Pflegeversicherungsunternehmen haben Sie die Möglichkeit, die Zulage durch besonderen Antrag nach § 128 Absatz 2 Satz 9 SGB XI förmlich festsetzen zu lassen. 
  • Das Festsetzungsverfahren endet mit Erlass eines rechtsbehelfsfähigen Bescheides.

Kurztext

  • Zusätzliche Pflegevorsorge Bewilligung Zulage
  • Ermittlung und Auszahlung der monatlichen Zulage für einen privaten Pflegezusatzversicherungsvertrag
  • erfolgt für jedes Beitragsjahr 
  • Erforderlich: 
    • Eine Vollmacht für das Pflegeversicherungsunternehmen, damit es ab Vertragsabschluss den jährlichen Zulageantrag für die versicherte Person stellen kann.
  • zuständig:  Zentrale Stelle für Pflegevorsorge (ZfP) der Deutschen Rentenversicherung Bund

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden