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Zusätzliche Altersvorsorge Festsetzung Rückzahlung

Bund 99114033002001 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99114033002001

Leistungsbezeichnung

Zusätzliche Altersvorsorge Festsetzung Rückzahlung

Leistungsbezeichnung II

Prüfung der zurückzuzahlenden Riesterförderung nach Kündigung des Riestervertrages beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Zulagen und Steuerermäßigungen (Synonym), Kündigung Riestervertrag (Synonym), Riestervertrag (Synonym), Rückzahlungsbetrag (Synonym), Überprüfung einbehaltene Förderung (Synonym), schädliche Verwendung (Synonym), vorzeitige Auflösung Riestervertrag (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Festsetzung (2)

Verrichtungsdetail

Rückzahlung

SDG Informationsbereiche

  • Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union, auch im Zusammenhang mit Renten

Lagen Portalverbund

  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Sonstige Steuern (1060800)
  • Altersvorsorge (1180100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.03.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Finanzen (BMF)

Teaser

Sie können die Festsetzung des Rückzahlungsbetrags nach einer Kündigung des Riester-Vertrages beantragen.

Volltext

Wenn Sie Ihren Riestervertrag kündigen oder förderschädlich auflösen, müssen Sie die staatlichen Zulagen und erhaltenen Steuerermäßigungen zurückzahlen. Der Rückzahlungsbetrag setzt sich zusammen aus den gewährten Zulagen und den Steuerermäßigungen. Den genauen Rückzahlungsbetrag ermittelt die Zentrale Zulagenstelle für Altersvorsorgevermögen (ZfA) und teilt diesen Ihrem Anbieter mit.

Wenn Sie Einwände gegen den Betrag haben, können Sie eine Festsetzung beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Formloser Antrag auf Festsetzung des Rückzahlungsbetrags

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Riester-Vertrag vollständig oder teilweise gekündigt.
  • Sie haben den Antrag auf Festsetzung des Rückzahlungsbetrags fristgerecht gestellt.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

  • Ihr Anbieter behält den Rückzahlungsbetrag von Ihrem Auszahlungsbetrag ein und führt diesen an die ZfA ab.
  • Ihr Anbieter teilt Ihnen die Höhe des einbehaltenen Rückzahlungsbetrages mit.
  • Wenn Sie mit der Höhe des Rückzahlungsbetrages nicht einverstanden sind, können Sie dessen Festsetzung beantragen.
  • Dazu stellen Sie einen schriftlichen Antrag über den Anbieter Ihres Altersvorsorgevertrages. Ihr Anbieter leitet den Antrag an die ZfA weiter.
  • Die ZfA prüft die Höhe des Rückzahlungsbetrages und erteilt Ihnen einen Bescheid.

Bearbeitungsdauer

4 Woche(n)

Frist

Antragsfrist: 1 Jahr(e)
Sie müssen den Antrag innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Bescheinigung nach § 94 Absatz 1 Satz 4 Einkommensteuergesetz stellen.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Klage vor dem Finanzgericht

Kurztext

  • Zusätzliche Altersvorsorge Festsetzung Rückzahlung 
  • der Rückzahlungsbetrag wird durch die Zentrale Zulagenstelle für Altersvorsorgevermögen (ZfA) ermittelt 
  • und dem Anbieter mitgeteilt
  • der Anbieter behält den Rückzahlungsbetrag vom Auszahlungsbetrag ein, führt diesen an die ZfA ab und informiert für die Altersvorsorge Sparende mittels einer Bescheinigung über den Rückzahlungsbetrag
  • für die Altersvorsorge Sparende können innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Bescheinigung die Festsetzung des Rückzahlungsbetrags beantragen
  • die ZfA überprüft die zurückgeforderten Beträge 
  • für die Altersvorsorge Sparende erhalten hierüber einen Bescheid 
  • zuständig: Zentrale Zulagenstelle für Altersvorsorgevermögen (ZfA)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden