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Maßnahmen zur Qualitätssicherung der nach § 155 Abs. 4 StrlSchV anerkannten Stellen und der nach §169 Abs. 1 StrlSchG bestimmten Messstellen Durchführung

Bund 99009047058000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99009047058000

Leistungsbezeichnung

Maßnahmen zur Qualitätssicherung der nach § 155 Abs. 4 StrlSchV anerkannten Stellen und der nach §169 Abs. 1 StrlSchG bestimmten Messstellen Durchführung

Leistungsbezeichnung II

Eignungsprüfung von nicht-elektronischen Geräten, die Radon am Arbeitsplatz messen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Strahlenschutzverordnung (Synonym), Eignungsprüfung (Synonym), § 172 StrlSchV (Synonym), Radonmetrologie (Synonym), Radon (Synonym), § 155 StrlSchV (Synonym), Vergleichsprüfung (Synonym), Aktivitätskonzentration (Synonym), § 169 StrlSchG (Synonym), Radonmessung (Synonym), Rn222 (Synonym), Exposition (Synonym), Kalibrierexposition (Synonym), anerkannte Stelle (Synonym), Radon-222 (Synonym), Strahlenschutzgesetz (Synonym), 222Rn (Synonym), Maßnahmen zur Qualitätssicherung (Synonym), EP (Synonym), Kalibrierung (Synonym), Bundesamt für Strahlenschutz (Synonym), Bestimmte Messstelle (Synonym), BfS (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Durchführung (58)

SDG Informationsbereiche

  • Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften im Zusammenhang mit verschiedenen Arten von Tätigkeiten, einschließlich der Risikovermeidung, Information und Ausbildung

Lagen Portalverbund

  • Anlagenbetrieb und -prüfung (2120100)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

16.05.2025

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

Teaser

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) führt regelmäßig Eignungsprüfungen für nicht-elektronische Messgeräte durch, mit denen Radon an Arbeitsplätzen gemessen wird.

Volltext

Wenn Sie Geräte für die nach Strahlenschutzrecht vorgeschriebenen Messungen der Radon-Aktivitätskonzentration oder -Exposition an Arbeitsplätzen als anerkannte Stelle oder behördlich bestimmte Messstelle bereitstellen und die Messungen auswerten, müssen Sie regelmäßig an Eignungsprüfungen des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) für nicht-elektronische Radonmessgeräte teilnehmen.

Die Eignungsprüfungen werden auf Basis der Vergleichsprüfungen nicht-elektronischer Radonmessgeräte sowie in Kombination mit Kalibrierexpositionen angeboten. An Kalibrierexpositionen nehmen diejenigen anerkannte Stellen teil, die kein eigenes Messlabor betreiben und deren Messlabor bereits regelmäßig an der Vergleichsprüfung teilnimmt.

Wenn Ihre Institution an einer Eignungsprüfung teilnimmt, senden Sie ein Set von nicht-elektronischen Radonmessgeräten an das BfS. Gegebenenfalls werden Sie vorab aufgefordert, jedes Messgerät mit einem individuellen Identifikationscode zu kennzeichnen, den Sie vom BfS erhalten.

Die Expositionen der Messgeräte erfolgen im Radon-Kalibrierlaboratorium des BfS. Nach der Auswertung der Geräte senden Sie die Ergebnisse an das BfS und erhalten einen individuellen Bericht. Das BfS ist verpflichtet, die im Zuge der Eignungsprüfungen erhaltenen beziehungsweise ermittelten Daten vertraulich zu behandeln. Ergebnisse werden ausschließlich in anonymisierter Form an Dritte weitergegeben.

Den Antrag stellen Sie online über das Bundesportal oder per E-Mail

Erforderliche Unterlagen

  • Gegebenenfalls Geräte-Beschreibung mit Informationen zum Gerätetyp

Voraussetzungen

Die regelmäßige Teilnahme ist verpflichtend für

  • behördlich bestimmte Messstellen, die Messgeräte zur Überwachung beruflicher Strahlenexpositionen durch Radon ausgeben;
  • anerkannte Stellen, die vom BfS für die Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration anerkannt worden sind beziehungsweise Institutionen im Anerkennungsverfahren.

Kosten

Gebühr: 779€
Kosten für die Teilnahme pro Gerätetyp

Verfahrensablauf

Eine Eignungsprüfung können Sie online oder per E-Mail beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) beantragen.

Online-Anmeldung:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und rufen die Online-Anmeldung auf.
    • Hinweis: Um sich online anzumelden, benötigen Sie ein ELSTER Mein Unternehmenskonto.
  • Die Online-Anmeldung führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
  • Senden Sie die Anmeldung ab.
  • Das BfS prüft Ihre Anmeldung und sendet Ihnen eine Eingangsbestätigung.
  • Im Fall der Vergleichsprüfung sendet Ihnen das BfS nach Bewilligung der Teilnahme Aufkleber zu, die zur Kennzeichnung an den Geräten anzubringen sind (Identifikationscode). Senden Sie die Geräte an das Radon-Kalibrierlaboratorium des BfS in Berlin. Nach Abschluss der Expositionen werden die Geräte an Sie zurückgesendet.
  • Im Fall der Teilnahme an einer Kalibrierexposition vergeben Sie bitte eigene Kennzeichnungen für die einzelnen Geräte. Senden Sie die Geräte an das Radon-Kalibrierlaboratorium des BfS in Berlin. Nach Abschluss der Exposition beauftragen Sie bitte die Abholung Ihrer Geräte vom BfS.
  • Sie werten die Geräte aus und senden die Ergebnisse digital an das BfS. Dazu erhalten Sie nach Abschluss der Exposition ein Formblatt.
  • Sie erhalten den individuellen Bericht per E-Mail.
  • Den Kostenbescheid erhalten Sie per E-Mail oder über Ihr Elster-Organisationskonto. Im Anschluss zahlen Sie die Kosten.

Antrag per E-Mail stellen:

  • Fordern Sie das Anmeldeformular beim BfS per E-Mail an.
  • Füllen Sie es digital oder auf einem Papierausdruck vollständig aus.
  • Unterschreiben Sie das Anmeldeformular digital oder auf einem Papierausdruck, den Sie im Anschluss einscannen.
  • Schicken Sie das Anmeldeformular mit allen erforderlichen Unterlagen per E-Mail an das BfS.
  • Die weiteren Schritte entsprechen dem Verfahren bei der Online-Anmeldung.

Bearbeitungsdauer

3 Monat(e)
Die Dauer zwischen Erhalt der zu prüfenden Messergebnisse und der Eignungsprüfung beträgt bis zu 3 Monate.

Frist

Die Vergleichsprüfung wird einmal jährlich angeboten, die Kalibrierexposition in der Regel zweimal jährlich. Die Anmeldefristen werden im Dezember des Vorjahres bekannt gegeben.

Die Teilnahme an den Eignungsprüfungen als Maßnahme zur Qualitätssicherung ist für anerkannte Stellen alle 2 Jahre erforderlich.

Die Teilnahme an den Eignungsprüfungen als Maßnahme zur Qualitätssicherung ist für behördlich bestimmte Messstellen durch die zuständige Landesbehörde vorgegeben.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

Kurztext

  • Eignungsprüfung für nicht-elektronischen Geräte, die die Aktivitätskonzentration von Radon an Arbeitsplätzen messen
  • Eignungsprüfungen erfolgen durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
  • Beantragung online oder per E-Mail möglich
    • für Online-Antrag ist ein ELSTER Mein Unternehmenskonto erforderlich
  • Bearbeitungsdauer: ca. 3 Monate
  • Kosten: 779,00 EUR

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden