Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Eisenbahnsystem - Fahrzeugeinstellungsregister Änderung

Bund 99159005011000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99159005011000

Leistungsbezeichnung

Eisenbahnsystem - Fahrzeugeinstellungsregister Änderung

Leistungsbezeichnung II

Registereinträge von Eisenbahnfahrzeugen ändern

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Eisenbahnfahrzeug (Synonym), EVR (Synonym), Registrierung von Eisenbahnfahrzeugen (Synonym), Fahrzeugeinstellungsregister (Synonym), ECVVR (Synonym), Eisenbahn-Bundesamt (Synonym), EBA (Synonym), EVN (Synonym), Eisenbahn (Synonym), Schienenfahrzeug (Synonym), NVR (Synonym), EIGV (Synonym), AEG (Synonym), Fahrzeugnummer (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Änderung (11)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • An- und Abmelden von Fahrzeugen (2110300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

20.09.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Teaser

Sie halten ein Eisenbahnfahrzeug mit deutscher Fahrzeugnummer, das im europäischen Fahrzeugeinstellungsregister (EVR) eingetragen ist? Dann müssen Sie Änderungen, die das EVR betreffen, unverzüglich beim Eisenbahn-Bundesamt melden.

Volltext

Das europäische Fahrzeugeinstellungsregister (EVR) erfasst alle registrierungspflichtigen Eisenbahnfahrzeuge der Europäischen Union. Wenn Sie ein Eisenbahnfahrzeug mit deutscher Fahrzeugnummer halten und sich Daten geändert haben, die im EVR vermerkt sind, müssen Sie dies unverzüglich dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) melden.
Solche Änderungen können betreffen:

  • den Status des Eisenbahnfahrzeugs
  • die Halterschaft des Eisenbahnfahrzeugs
  • die Adresse von verantwortlichen Personen, beispielsweise Ihre eigene, die des Eigentümers beziehungsweise der Eigentümerin oder die der instandhaltungsverantwortlichen Person
  • nichttechnische Daten, beispielsweise Daten
    • zu verantwortlichen Personen 
    • zur Genehmigung für das Inverkehrbringen 
    • zur EG-Prüferklärungen 
    • zur ERATV-Referenz sowie 
    • zu bi- und multilateralen Vereinbarungen
  • technische Daten nach dem Umbau eines oder mehrerer Fahrzeuge

Sie können Änderungen nur über das Antragssystem "e-Service NVR" des EBA melden. Den Zugang zum System beantragen Sie beim EBA.

Erforderliche Unterlagen

  • bei Statuswechsel nach "Aktiv" oder bei Änderung nichttechnischer Daten:
    • gültige Zulassungsdokumente, beispielsweise:
      • Genehmigung für das Inverkehrbringen
      • Zulassungen anderer Mitgliedstaaten
      • Inbetriebnahmegenehmigung 
      • Serienzulassungen in Verbindung mit einer Konformitätserklärung
    • sofern vorhanden: EG-Prüferklärung Fahrzeuge oder EG-Prüferklärung Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung (ZZS)
  • bei Statuswechsel von "Aktiv" nach "Code 33 Gelöscht/Verschrottet": 
    • Zerlegungs- oder Verschrottungsnachweis
  • bei Halterschaftwechsel:
    • Dokument über die Zustimmung zum Halterschaftwechsel von der Person, die das Fahrzeug bisher gehalten hat oder nun hält und nicht den Antrag stellt
    • gültige Instandhaltungsstellenbescheinigung (ECM-Zertifikat) für den betroffenen Fahrzeugtyp (Ausnahmen von der ECM-Zertifizierungspflicht sind gesondert zu begründen und nachzuweisen)
  • bei Adressänderung, sofern die Instandhaltungsstelle (ECM) geändert wird: 
    • gültige Instandhaltungsstellenbescheinigung (ECM-Zertifikat) für den betroffenen Fahrzeugtyp (Ausnahmen von der ECM-Zertifizierungspflicht sind gesondert zu begründen und nachzuweisen)
  • bei Änderung technischer Daten:
    • Beschreibung der Umbaumaßnahme, die zu einer Vergabe einer neuen Fahrzeugnummer führt
    • Erklärung, ob der in Rede stehende Umbau genehmigungspflichtig ist (wenn Ja, so sind neue Zulassungsdokumente dem Antrag beizufügen)

Alternative Nachweise können Sie im Einzelfall mit dem EBA absprechen. Darüber hinaus können Sie je nach Art der Änderung weitere unterstützende Unterlagen einreichen.

Voraussetzungen

  • Sie halten ein Eisenbahnfahrzeug und verfügen über ein gültiges Halterkürzel (VKM) und einen Organisationscode (OC).
  • Sie haben einen Zugang zum Antragssystem "e-Service NVR". Diesen können Sie über ein Antragsformular beim EBA beantragen.
  • Das Eisenbahnfahrzeug hat eine deutsche Fahrzeugnummer.
     

Kosten

Die Gebühren für die Änderung beziehungsweise Ergänzung von Daten im Fahrzeugeinstellungsregister ergeben sich anhand der besonderen Gebührenverordnung des Eisenbahn-Bundesamtes (Abschnitt 7; Nr. 7.28; EBABGebV).

Änderung und Ergänzung von Daten im Fahrzeugeinstellungsregister:

  • 12,00 EUR je Fahrzeug, höchstens 7.000 EUR je Antrag

Das Antragsverfahren auf Zugang zum Antragssystem "e-Service NVR" ist kostenlos.

Die Gebühren für die Änderung beziehungsweise Ergänzung von Daten im Fahrzeugeinstellungsregister ergeben sich anhand der besonderen Gebührenverordnung des Eisenbahn-Bundesamtes (Abschnitt 7; Nr. 7.28; EBABGebV).

Verfahrensablauf

Sie können Änderungen im Fahrzeugeinstellungsregister nur online über das Antragssystem "e-Service NVR" beantragen.

  • Wenn Sie noch keinen Zugang zum Antragssystem "e-Service NVR" haben, beantragen Sie diesen beim Eisenbahn-Bundesamt mithilfe des entsprechenden Formulars.
  • Öffnen Sie die Webseite des Antragssystems "e-Service NVR" des Eisenbahn-Bundesamtes.
  • Loggen Sie sich mit Ihren Nutzerdaten ein, die Sie im Rahmen des Antrags auf Zugang zum Antragssystem "e-Service NVR" festgelegt haben.
  • Wählen Sie das gewünschte Antragsformular zur Änderung oder Ergänzung Ihrer Fahrzeugeintragung aus.
  • Füllen Sie das Antragsformular Schritt für Schritt vollständig aus. Ihnen steht hierbei eine Ausfüllhilfe im PDF-Format zur Verfügung, die Sie im Antragssystem herunterladen können. 
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) als Datei (PDF, JPEG oder JPG, PNG, TIFF oder TIF, DOCX oder DOC, XLSX oder XLS,) hoch und senden den Antrag ab. Die jeweilige Dateigröße darf 100 MB nicht überschreiten.
  • Übersenden Sie den Antrag an das EBA.
  • Das EBA bearbeitet den Antrag. Sofern keine Mängel vorliegen, wird die Antragsbearbeitung abgeschlossen und Ihnen im Antragssystem "e-Service NVR" zurückgegeben. Sofern Mängel bestehen, so erhalten Sie den Antrag zur weiteren Korrektur zurück. 
  • Wurde der Antrag abgeschlossen, so sendet Ihnen das EBA per Post ein Schreiben zu, in dem die Eintragung bestätigt wird. 
  • Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid per Post. Zahlen Sie die Gebühr.
     

Bearbeitungsdauer

20 Werktag(e)
Die Bearbeitungszeit von maximal 20 Werktagen startet erst, wenn Sie den Antrag vollständig eingereicht haben.

Frist

In Bezug auf das Fahrzeugeinstellungsregister sind verschiedene eisenbahnspezifische Rechtsgrundlagen zu beachten.

Dazu zählt zum Beispiel die Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung (EIGV), die in §38 Absatz 2 fordert, dass Halter von Eisenbahnfahrzeugen Änderungen, die in das Fahrzeugeinstellungsregister eingestellt werden müssen, auf elektronischem Wege mitzuteilen sind.

Hinweise

Es ist geplant, Ende 2024 die Antragstellung auf Fahrzeugregistrierung oder Änderung einer Fahrzeugeintragung über den "e-Service NVR" beim EBA einzustellen. Ab diesem Zeitpunkt können Sie Anträge nur noch über das europäische Fahrzeugeinstellungsregister (EVR) einreichen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch 
    • Sie können innerhalb eines Monats Widerspruch gegen die Sach- und Kostenbescheide erheben, die das EBA zu den Anträgen auf Änderung der Fahrzeugeintragung versendet.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Eisenbahnsystem Fahrzeugeinstellungsregister Änderung
  • Änderungen an Eisenbahnfahrzeugen mit deutscher Fahrzeugnummer, die Auswirkung auf die Fahrzeugeintragung haben, dem EisenbahnBundesamt zu melden
  • Beispiele für Änderungen:
    • Status des Eisenbahnfahrzeugs
    • Halterschaft des Eisenbahnfahrzeugs
    • technische Daten
    • nichttechnische Daten
    • Änderung der Adresse von verantwortlichen Personen
  • Antragstellung online über Antragssystem "e-Service NVR" des Eisenbahn-Bundesamtes, Zugang zum Antragssystem beim Eisenbahn-Bundesamt zu beantragen
  • Änderungen sind unverzüglich zu melden
  • Bearbeitungsdauer: maximal 20 Werktage
  • anfallende Gebühren in der Besonderen Gebührenverordnung des EisenbahnBundesamtes (EBABGebV) ersichtlich
  • antragsberechtigt sind:
    • Halterinnen und Halter von Eisenbahnfahrzeugen
  • zuständig: Eisenbahn-Bundesamt (EBA)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden