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Bereitstellung von Auszügen aus der elektronischen Akte Auskunft

Bund 99159004023000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99159004023000

Leistungsbezeichnung

Bereitstellung von Auszügen aus der elektronischen Akte Auskunft

Leistungsbezeichnung II

Beim Eisenbahn-Bundesamt die Bereitstellung einer elektronischen Akte zur Einsicht beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

elektronische Akteneinsicht (Synonym), Akte (Synonym), elektronische Akte (Synonym), Akteneinsicht (Synonym), Eisenbahn (Synonym), EBA (Synonym), Eisenbahn-Bundesamt (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Auskunft (23)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Außergerichtliche Verfahren und Streitschlichtung (1150100)
  • Beschwerden und Petitionen (2140200)
  • Rechtsmittel im Verwaltungsverfahren (2140500)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.12.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Teaser

Sie befinden sich in einem Verwaltungsverfahren mit dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und benötigen Einsicht in Ihre Verfahrensunterlagen? Dann können Sie Akteneinsicht beim EBA beantragen.

Volltext

Wenn Sie an einem Verwaltungsverfahren direkt oder bevollmächtigt beteiligt sind und etwa zur Begründung Ihres Widerspruchs Einblick in die Unterlagen des Ausgangsverfahrens nehmen möchten, können Sie dies beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) beantragen. Das EBA stellt Ihnen die gewünschten Verfahrensunterlagen in elektronischer Form über das e-Service-Portal zur Verfügung. Dort können Sie die PDF-Dokumente für einen Monat einsehen, herunterladen und speichern. 
Lediglich in Ausnahmefällen kann das EBA ihren Antrag ganz oder teilweise ablehnen.

Erforderliche Unterlagen

  • gegebenenfalls Vollmacht

Voraussetzungen

  • Sie sind an einem Verfahren beteiligt oder dafür bevollmächtigt.
  • Die Kenntnis der Akten ist zur Geltendmachung oder Verteidigung Ihrer rechtlichen Interessen erforderlich.

Kosten

Abgabe: Es fallen keine Kosten an
Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Sie können die elektronische Akteneinsicht über einen Onlinedienst (zum Beispiel IFG-Formular des Bundesportals) und per E-Mail, De-Mail, per Post oder Fax anfordern:

Bereitstellung per Onlinedienst (e-Service "Elektronische Akteneinsicht"):

  • Sie haben eine E-Mail erhalten mit der Information, dass Ihnen die gewünschten Unterlagen (PDF-Dateien), soweit keine rechtlichen Gründe entgegenstehen, im e-Service "Elektronische Akteneinsicht" bereitgestellt wurden. 
  • Gehen Sie auf das e-Service-Portal des EBA. 
  • Authentifizieren Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto (ELSTER-Unternehmenskonto oder BundID).
  • Die Unterlagen können Sie grundsätzlich einen Monat lang abrufen. Sie können das Dokument in dieser Zeit auch herunterladen.

Anforderung per E-Mail, De-Mail, per Post oder Fax:

  • Schreiben Sie eine formlose E-Mail oder De-Mail an das EBA beziehungsweise senden Sie ein formloses, aber möglichst mit Datum und Unterschrift versehenes Schreiben per Post oder per Fax an das EBA.
  • Das EBA stellt Ihnen, soweit dem keine rechtlichen Gründe entgegenstehen, die angeforderten Akten als PDF-Dateien im e-Service-Portal, wie oben beschrieben, zur Verfügung. 
     

Bearbeitungsdauer

2 - 4 Woche(n)
Sollte die Bearbeitung Ihres Antrags länger dauern, teilt Ihnen das EBA die Gründe für die Verzögerung und die verlängerte Frist mit.

Frist

Es gibt keine Frist.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Sie können Widerspruch gegen die Sachentscheidung einlegen, nicht gegen die Ablehnung der Akteneinsicht.

Kurztext

  • Eisenbahn-Bundesamt (EBA) stellt Verfahrensunterlagen zur Verfügung
  • Einblick in Unterlagen zum Ausgangsverfahren
    • etwa für Einblick in Unterlagen zu Widerspruch
  • Voraussetzung: 
    • direkte Beteiligung am Verfahren oder
    • bevollmächtigt daran beteiligt
  • EBA stellt gewünschte Verfahrensunterlagen in elektronischer Form über das e-Service Portal des EBA zur Verfügung:
    • PDF-Format 
    • nur für begrenzten Zeitraum einseh-, herunterlad- und speicherbar 
  • in Ausnahmefällen kann das EBA den Antrag ganz oder teilweise ablehnen
  • Antragstellung in der Regel formlos möglich

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden