Bereitstellung von Auszügen aus der elektronischen Akte Auskunft
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
- Außergerichtliche Verfahren und Streitschlichtung (1150100)
- Beschwerden und Petitionen (2140200)
- Rechtsmittel im Verwaltungsverfahren (2140500)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Sie befinden sich in einem Verwaltungsverfahren mit dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und benötigen Einsicht in Ihre Verfahrensunterlagen? Dann können Sie Akteneinsicht beim EBA beantragen.
Wenn Sie an einem Verwaltungsverfahren direkt oder bevollmächtigt beteiligt sind und etwa zur Begründung Ihres Widerspruchs Einblick in die Unterlagen des Ausgangsverfahrens nehmen möchten, können Sie dies beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) beantragen. Das EBA stellt Ihnen die gewünschten Verfahrensunterlagen in elektronischer Form über das e-Service-Portal zur Verfügung. Dort können Sie die PDF-Dokumente für einen Monat einsehen, herunterladen und speichern.
Lediglich in Ausnahmefällen kann das EBA ihren Antrag ganz oder teilweise ablehnen.
- Sie sind an einem Verfahren beteiligt oder dafür bevollmächtigt.
- Die Kenntnis der Akten ist zur Geltendmachung oder Verteidigung Ihrer rechtlichen Interessen erforderlich.
Sie können die elektronische Akteneinsicht über einen Onlinedienst (zum Beispiel IFG-Formular des Bundesportals) und per E-Mail, De-Mail, per Post oder Fax anfordern:
Bereitstellung per Onlinedienst (e-Service "Elektronische Akteneinsicht"):
- Sie haben eine E-Mail erhalten mit der Information, dass Ihnen die gewünschten Unterlagen (PDF-Dateien), soweit keine rechtlichen Gründe entgegenstehen, im e-Service "Elektronische Akteneinsicht" bereitgestellt wurden.
- Gehen Sie auf das e-Service-Portal des EBA.
- Authentifizieren Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto (ELSTER-Unternehmenskonto oder BundID).
- Die Unterlagen können Sie grundsätzlich einen Monat lang abrufen. Sie können das Dokument in dieser Zeit auch herunterladen.
Anforderung per E-Mail, De-Mail, per Post oder Fax:
- Schreiben Sie eine formlose E-Mail oder De-Mail an das EBA beziehungsweise senden Sie ein formloses, aber möglichst mit Datum und Unterschrift versehenes Schreiben per Post oder per Fax an das EBA.
- Das EBA stellt Ihnen, soweit dem keine rechtlichen Gründe entgegenstehen, die angeforderten Akten als PDF-Dateien im e-Service-Portal, wie oben beschrieben, zur Verfügung.
- Widerspruch
- Sie können Widerspruch gegen die Sachentscheidung einlegen, nicht gegen die Ablehnung der Akteneinsicht.
- Eisenbahn-Bundesamt (EBA) stellt Verfahrensunterlagen zur Verfügung
- Einblick in Unterlagen zum Ausgangsverfahren
- etwa für Einblick in Unterlagen zu Widerspruch
- Voraussetzung:
- direkte Beteiligung am Verfahren oder
- bevollmächtigt daran beteiligt
- EBA stellt gewünschte Verfahrensunterlagen in elektronischer Form über das e-Service Portal des EBA zur Verfügung:
- PDF-Format
- nur für begrenzten Zeitraum einseh-, herunterlad- und speicherbar
- in Ausnahmefällen kann das EBA den Antrag ganz oder teilweise ablehnen
- Antragstellung in der Regel formlos möglich