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Medien und Meinungsfreiheit Festsetzung

Bund 99400088002000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400088002000

Leistungsbezeichnung

Medien und Meinungsfreiheit Festsetzung

Leistungsbezeichnung II

Mittel zu einem geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Medien und Meinungsfreiheit" anfordern

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Pressefreiheit (Synonym), Deutsche Welle Akademie (Synonym), Medienförderung (Synonym), DW (Synonym), Medien Entwicklungszusammenarbeit (Synonym), Medienförderung in Entwicklungsländern (Synonym), Medien EZ (Synonym), Deutsche Welle (Synonym), Medien und Meinungsfreiheit (Synonym), Meinungsfreiheit (Synonym), BMZ (Synonym), Medienentwicklung (Synonym), DWA (Synonym), Mittelanforderung (Synonym), Anforderung von Mitteln (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Festsetzung (2)

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

  • Weitere Förderbereiche (2060990)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

10.11.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Teaser

Sie können Fördermittel abrufen, wenn Ihnen beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine Projektförderung zur Medien- und Meinungsfreiheit bewilligt wurde.

Volltext

Wenn Sie der Deutsche Welle Akademie angehören, können Sie beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine Projektförderung zur Medien- und Meinungsfreiheit beantragen.

Wenn Sie einen Zuwendungsbescheid des BMZ erhalten, können Sie die Fördermittel bei Projektstart per Antrag anfordern.

Das BMZ veranlasst dann die entsprechende Auszahlung.

Erforderliche Unterlagen

Antrag auf Mittelanforderung

Voraussetzungen

  • Sie gehören der folgenden Institution an: Deutsche Welle Akademie.
  • Ihr Projekt wird vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördert.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Sie können die Mittel online oder per Post beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) anfordern.

  • Rufen Sie auf der Internetseite des Bundesportals das Online-Formular auf. Das Bundesportal führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
  • Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie Ihren Antrag online ab. Alternativ können Sie den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken und per Post an das BMZ senden.
  • Das BMZ prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
  • Sie erhalten einen Bescheid und das BMZ veranlasst die Auszahlung.

Bearbeitungsdauer

Die Auszahlung erfolgt zeitnah und richtet sich nach dem in der Anforderung angegebenen Zahlungsdatum. Mit einem Antrag können auch mehrere Auszahlungen zu mehreren Terminen angefordert werden.

Frist

Es gibt keine Frist. Sie müssen die Mittel jedoch innerhalb der Projektlaufzeit anfordern.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht.

Kurztext

  • Medien und Meinungsfreiheit Festsetzung
  • Auszahlung von bereits bewilligten Fördergeldern anfordern
  • Folgende Institution kann eine Förderung von Projekten zur Medien und Meinungsfreiheit beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) beantragen:
    • Deutsche Welle Akademie
  • Antrag auf Mittelanforderung kann per Post oder online gestellt werden
  • Antrag ist kostenlos
  • zuständig: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) - Referat Menschenrechte, Inklusion, Medien

Formulare

nicht vorhanden