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Außer Kraft - ESF Plus-Bundesprogramm "WIR - Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt" Bewilligung

Bund 99400055017000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400055017000

Leistungsbezeichnung

Außer Kraft - ESF Plus-Bundesprogramm "WIR - Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt" Bewilligung

Leistungsbezeichnung II

Förderung aus dem ESF Plus-Programm "WIR - Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt" beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Integration regionaler Arbeitsmarkt (Synonym), Flüchtlinge (Synonym), ESF Plus-Bundesprogramm (Synonym), WIR-Förderrichtlinie (Synonym), ESF Plus Programm (Synonym), Duldung (Synonym), ESF (Synonym), Berufliche Integration (Synonym), WIR -Programm (Synonym), Ungesicherter Aufenthaltsstatus (Synonym), Geflüchtete (Synonym), Europäischer Sozialfonds (Synonym), Netzwerke (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Bewilligung (17)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Integration (1080400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.12.2022

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Teaser

Wenn Sie die Integration von Geflüchteten auf dem Arbeitsmarkt verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Sie bei Vorhaben, die die Teilhabe von Geflüchteten am deutschen Arbeitsmarkt fördern. Dies geschieht durch das ESF Plus-Programm "WIR - Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt" (nachfolgend: WIR-Programm).

Das WIR-Programm hat folgende Zielgruppen:

  • Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis
  • Personen mit einer Aufenthaltsgestattung
  • Personen mit einer Duldung, die keinem absoluten Arbeitsverbot unterliegen

Ziele der Förderung sind:

  • die stufenweise und nachhaltige Integration in Arbeit oder Ausbildung, die Aufnahme des Schulbesuchs mit dem Zweck des Nachholens eines Schulabschlusses sowie die Begleitung des Übergangs SchuleBeruf der Zielgruppe;
  • der Erhalt, die Erhöhung sowie die Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit der Zielgruppe
  • die strukturelle Verbesserung des Zugangs der Zielgruppe zu Arbeit und Bildung.

Ebenfalls gefördert werden Sie für die

  • digitale Ansprache und Erstinformation sowie
  • bei Bedarf die Verweisberatung der Zielgruppe, die von den Angeboten vor Ort nur unzureichend erreicht wird.

Sie werden als Projektträger gefördert, der in Kooperations- oder Projektverbünden organisiert ist (in einem Netzwerk).

Art und Umfang:

Die Förderleistung wird in Form einer Anteilsfinanzierung mit Zuschüssen gewährt. Der Fördersatz beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben mit einem Höchstbetrag von 4 Millionen Euro.

Die Laufzeit der Vorhaben beträgt in der Regel 4 Jahre.

Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS). Die DRV KBS hat dabei die Aufgaben,

  • die Antragstellenden zu informieren und fördertechnisch zu beraten,
  • Anträge zu prüfen,
  • Zuwendungen zu bewilligen und auszuzahlen sowie
  • Vorhaben zu prüfen.

Erforderliche Unterlagen

Im Falle einer Förderung müssen Sie unter anderem folgende Unterlagen bei der Bewilligungsbehörde einreichen:

  • Kofinanzierungsbestätigung
  • Kooperationsvereinbarungen
  • Stellenbeschreibungen
  • Banknachweis

Voraussetzungen

Sie können einen Antrag stellen

  • als juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts,
  • als rechtsfähige Personengesellschaft, beispielsweise als
    • freie und öffentliche Einrichtung,
    • Kommune,
    • Träger der freien Wohlfahrtspflege,
    • sonstiger gemeinnütziger Träger,
    • Forschungsinstitut,
    • Verband und
    • Unternehmen

Kosten

Abgabe: Es fallen keine Kosten an
Im Rahmen der Interessenbekundung und der Antragstellung fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Das Förderverfahren für das ESF-Plus Programm WIR ist zweistufig. Im 1. Schritt reichen Sie eine Interessenbekundung ein. Im 2. Schritt werden die ausgewählten Projektträger (im Kooperations- oder Projektverbund) zur Antragstellung aufgefordert.

Zu Schritt 1:

  • Interessenbekundungen reichen Sie über das IT-Förderportal Z-EU-S elektronisch ein. Beachten Sie die gesondert bekanntgegebenen Fristen.
  • Ein unabhängiges Gutachterinstitut bewertet die eingereichten Interessenbekundungen. Die Auswahl erfolgt anhand definierter Auswahlkriterien und Gewichtungen, unter anderem Aspekte der Eignung und Finanzierung, Bildung und Kooperation des Kooperations- oder Projektverbundes, Qualität des Projektkonzepts, Qualität des Arbeits- und Zeitplans, Verstetigung und Transfer sowie Wirtschaftlichkeit des Vorhabens

Zu Schritt 2:

  • Wenn Ihr Projekt positiv bewertet wird, dann werden Sie aufgefordert, einen formellen, schriftlichen Förderantrag über das Förderportal Z-EU-S zu stellen.

Kommt eine Bewilligung des Vorhabens zustande, gelten die für Zuwendungen üblichen Regelungen, ergänzt um spezielle Regelungen zur Förderung des Bundes aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds 2021-2027.

Bearbeitungsdauer

2 - 12 Monat(e)
In Abhängigkeit von der Anzahl der eingereichten Interessenbekundungen und ausgewählten Vorhaben kann die Dauer bis zu einer Bewilligung bis zu 12 Monate (nach Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen) betragen. In der Regel ist aber von einer deutlich schnelleren Bewilligung auszugehen.

Frist

Antragsfrist: 1 - 8 Woche(n)
Die Fristen können variieren, betragen aber in der Regel nicht weniger als 6 Wochen.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Gegen Entscheidungen im Rahmen des Bewilligungsprozesses (Zuwendungsbescheid, Schlussbescheid) können Sie über das Förderportal ZEU-S Widerspruch einreichen.
  • Gegen Entscheidungen im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens ist auch ein direktes Klageverfahren zulässig

Kurztext

  • Förderung aus dem ESF PlusProgramm "WIR - Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt" Bewilligung
  • Förderprogramm für Organisationen, die die Teilhabe von Geflüchteten am Arbeitsmarkt fördern
  • Ziele der Förderung
    • passgenaue Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration
    • der Erhalt, die Erhöhung sowie gegebenenfalls die Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit
    • strukturelle Maßnahmen für Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung und Betriebe
  • Anträge auf Förderung können stellen:
    • juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts
    • rechtsfähige Personengesellschaften
  • Art und Umfang der Förderung:
    • Zuschuss
    • bis zu 90 Prozent der Gesamtausgaben
    • Höchstbetrag von 4 Millionen Euro
  • Beantragung elektronisch über das Förderportal ZEU-S
  • Bewilligung durch Deutsche Rentenversicherung KnappschaftBahn-See (DRV KBS)
  • richtlinienverantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein