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Außer Kraft - ESF Plus-Bundesprogramm "Zukunftszentren" Bewilligung

Bund 99400050017000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400050017000

Leistungsbezeichnung

Außer Kraft - ESF Plus-Bundesprogramm "Zukunftszentren" Bewilligung

Leistungsbezeichnung II

Förderung aus dem ESF Plus-Programm "Zukunftszentren" beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Kompetenzentwicklung (Synonym), Solo-Selbstständige (Synonym), Unternehmen (Synonym), ESF Plus-Bundesprogramm (Synonym), Innovative Qualifizierung (Synonym), Digitaler Wandel (Synonym), Selbstständige (Synonym), Berufliche Weiterbildung (Synonym), ESF (Synonym), Europäischer Sozialfonds (Synonym), Beschäftigte (Synonym), KMU (Synonym), Förderrichtlinie zum ESF-Programm (Synonym), Ökologischer Wandel (Synonym), Wandel der Arbeit (Synonym), ESF Plus Programm (Synonym), KI-Systeme (Synonym), Fachkräftemangel (Synonym), Demografischer Wandel (Synonym), Kostenlose Beratung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Bewilligung (17)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Wirtschaftsförderung (2060500)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.11.2022

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Teaser

Wenn Sie als Unternehmen in der digitalen, demografischen und ökologischen Transformation unterstützt werden möchten, können Sie eine Förderung beantragen. Die Angebote richten sich besonders an KMU und Beschäftigte. Wenden Sie sich an das Zukunftszentrum in Ihrem Bundesland.

Volltext

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und ihre Beschäftigten den digitalen, demografischen und ökologischen Wandel zu bewältigen. Mit dem ESF Plus-Programm "Zukunftszentren" erhalten KMU konkrete Beratungs- und Qualifizierungsangebote auf Basis einer passgenauen Analyse. Ziel ist die Neugestaltung von Arbeits- und Lernprozessen. Auch die Einführung digitaler Technologien und menschenzentrierter Systeme der Künstlichen Intelligenz (KI) wird unterstützt.

(Solo-)Selbstständige sollen zudem bei der Gründung von Interessenvertretungen und der Förderung von selbstregulierenden Verfahren unterstützt werden.

Folgende 3 Handlungsfelder werden gefördert:

  • Regionale Zukunftszentren (RZ)
  • ein Koordinierendes Zukunftszentrum
  • ein Haus der Selbstständigen (HdS)

Es wird angestrebt, mit den Zukunftszentren eine möglichst bundesweite Abdeckung zu erreichen. Unternehmen, insbesondere KMU und ihre Beschäftigten, sollen durch unterschiedliche Angebotsformen auch in ländlichen Räumen gut erreicht werden können.

Art und Umfang:

Die Förderleistung wird in Form einer Anteilsfinanzierung mit Zuschüssen gewährt. Die maximale Zuschusshöhe beträgt in allen drei Handlungsschwerpunkten 90 Prozent der Gesamtausgaben.

Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS). Die DRV KBS hat dabei die Aufgaben,

  • die Antragstellenden zu informieren und fördertechnisch zu beraten,
  • Anträge zu prüfen,
  • Zuwendungen zu bewilligen und auszuzahlen sowie
  • Vorhaben zu prüfen.

Die Laufzeit eines einzelnen Vorhabens beträgt in der Regel 48 Monate. Eine Verlängerung der Projektlaufzeit bleibt davon, vorbehaltlich zur Verfügung stehender Mittel, unberührt. Der frühestmögliche Startzeitpunkt der Projekte ist der 1. Januar 2023.

Erforderliche Unterlagen

  • Im Förderportal Z-EU-S zum ESF Plus-Bundesprogramm "Zukunftszentren" alle erforderlichen Unterlagen.

Voraussetzungen

Anträge können stellen:

  • juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts
  • rechtsfähige Personenvereinigungen
  • Zusammenschlüsse solcher Personen, die ihre Nähe zu gemeinsamen Interessenvertretungen Selbstständiger, Beratungserfahrung, Netzwerkzusammenhänge sowie ihre fachliche und administrative Eignung nachweisen können. 

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Antragsberechtigte, über deren Vermögen ein Insolvenz, Vergleichs-, Sequestrations- oder Gesamtvollstreckungsverfahren beantragt oder eröffnet worden ist
  • Antragsberechtigte, die eine Vermögensauskunft nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung oder der Abgabenordnung abgegeben haben oder zu deren Abgabe verpflichtet sind.

Kosten

Es fallen für die Interessenbekundung und Antragsstellung keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Das Förderverfahren der ESF Plus Förderrichtlinie "Zukunftszentren" ist zweistufig. Im 1. Schritt reichen Sie eine Interessenbekundung ein. Im 2. Schritt werden die ausgewählten Projektträger zur Antragstellung aufgefordert.

Zu Schritt 1:

  • Das Interessenbekundungsverfahren ist bereits abgeschlossen.

Zu Schritt 2:

  • Wenn Ihr Projekt positiv bewertet wurde, dann wurden Sie aufgefordert, einen formellen, schriftlichen Förderantrag über das Förderportal Z-EU-S zu stellen.

Kommt eine Bewilligung des Vorhabens zustande, gelten die für Zuwendungen üblichen Regelungen, ergänzt um spezielle Regelungen zur Förderung des Bundes aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds 2021-2027.

Bearbeitungsdauer

1 - 3 Monat(e)
Abhängig vom Umfang des Antrages kann die Bewilligung bis zu 3 Monate (nach Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen) dauern.

Frist

Es gibt keine Frist.

Hinweise

Die Schriftform können Sie durch die im Förderportal Z-EU-S zugelassene elektronische Form der qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) oder des elektronischen Identitätsnachweises (eID) ersetzen.

Bitte nutzen Sie vorrangig die elektronische Form.

Nur in Ausnahmefällen können Sie bei der Bewilligungsbehörde die Nachreichung der Unterschrift auf postalischem Wege beantragen.

In solch einem Ausnahmefall müssen Sie die elektronisch erfassten und in Z-EU-S eingereichten Formulare nach der elektronischen Einreichung herunterladen. Anschließend müssen Sie die Formulare handschriftlich unterschreiben und postalisch einreichen. Achten Sie dabei auf die gültigen Fristen.

Rechtsbehelf

  • Gegen Entscheidungen im Rahmen des Bewilligungsprozesses (Zuwendungsbescheid, Schlussbescheid) können Sie über das Förderportal ZEU-S Widerspruch einreichen.
  • Gegen Entscheidungen im Rahmen des Interessensbekundungsverfahrens - sofern diese von einer obersten Bundesbehörde erlassen wurden - ist auch ein direktes Klageverfahren zulässig

Kurztext

  • ESF Plus-Bundesprogramm "Zukunftszentren" Bewilligung
  • Gefördert werden Vorhaben in 3 Handlungsfeldern:
    • "Regionale Zukunftszentren" (RZ)
    • "Koordinierendes Zukunftszentrum" 
    • "Haus der Selbstständigen" (HdS)
  • Anträge auf Förderung können stellen:
    • juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts
    • rechtsfähige Personenvereinigungen 
  • Art und Umfang der Förderung:
    • Zuschuss
    • die maximale Zuschusshöhe beträgt 90 Prozent der Gesamtausgaben
  • Beantragung elektronisch über das Förderportal Z-EU-S 
  • Bewilligung durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS)
  • richtlinienverantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein