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Erstattung der Abzugsteuern auf Kapitalerträge nach § 11 InvStG Durchführung

Bund 99102157058000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102157058000

Leistungsbezeichnung

Erstattung der Abzugsteuern auf Kapitalerträge nach § 11 InvStG Durchführung

Leistungsbezeichnung II

Erstattung von Kapitalertragsteuer an Investmentfonds beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Bundeszentralamt für Steuern (Synonym), Erstattung (Synonym), Kapitalertragsteuer (Synonym), Kapitalerträge (Synonym), ausländische Investmentfonds (Synonym), Solidaritätszuschlag (Synonym), Erstattung von Kapitalertragsteuer (Synonym), Investmentfonds (Synonym), beschränkt körperschaftsteuerpflichtige Investmentfonds (Synonym), BZSt (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Durchführung (58)

SDG Informationsbereiche

  • Sonstige Steuern: Zahlung, Sätze, Steuererklärungen

Lagen Portalverbund

  • Steuern und Abgaben für Betriebe (2040200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

21.03.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Teaser

Ausländische Investmentfonds können sich unter bestimmten Voraussetzungen einbehaltene Kapitalertragsteuer vom Bundeszentralamt für Steuern erstatten lassen.

Volltext

Ausländische Investmentfonds sind beschränkt körperschaftsteuerpflichtig. 
Sie unterliegen mit ihren inländischen Beteiligungseinnahmen einem Steuerabzug in Höhe von 15 Prozent. In einigen Fällen kann der Steuerabzug jedoch erstattet werden. Dafür ist ein Antrag beim Bundesamt für Steuern (BZSt) notwendig. 
Die einbehaltene Kapitalertragsteuer kann auf Antrag des Investmentfonds erstattet werden, wenn

  • auf nicht steuerpflichtige Kapitalerträge Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag einbehalten wurden. 
  • auf steuerpflichtige Kapitalerträge zu viel Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag einbehalten wurden. 
  • Steuern abgezogen wurden, obwohl der Investmentfonds steuerbefreit ist. 
     

Erforderliche Unterlagen

Für die Antragstellung reichen Sie ein: 

  • Antragsformular auf Erstattung der Abzugsteuer auf Kapitalerträge von Investmentfonds 
  • Erklärung der entrichtungspflichtigen Person, dass eine Erstattung nicht vorgenommen wurde und nicht vorgenommen wird.
  • Steuerbescheinigung(en) der Kapitalerträge.
  • Statusbescheinigung
  • gegebenenfalls Bescheinigung über 
    • die Steuerbefreiung inländischer Anlegerinnen oder Anleger oder
    • Befreiungsbescheinigung für vergleichbare ausländische Anlegerinnen oder Anleger 
  • gegebenenfalls Investmentanteil-Bestandsnachweis 
  • gegebenenfalls Mitteilung, dass Investmentanteile ausschließlich im Rahmen von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen erworben wurden.

Voraussetzungen

Die einbehaltene Kapitalertragsteuer kann auf Antrag des Investmentfonds erstattet werden, wenn

  • auf nicht steuerpflichtige Kapitalerträge Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag einbehalten wurden. 
  • auf steuerpflichtige Kapitalerträge zu viel Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag einbehalten wurden. 
  • Steuern abgezogen wurden, obwohl der Investmentfonds steuerbefreit ist.

Kosten

Abgabe: Es fallen keine Kosten an
Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag auf Erstattung der Kapitalertragsteuer per Post, E-Mail oder Fax beim BZSt stellen:

  • Laden Sie das Antragsformular auf Erstattung der Abzugsteuer auf Kapitalerträge von Investmentfonds herunter und füllen Sie es komplett aus. 
  • Senden Sie den Antrag per Post, E-Mail oder Fax mit allen erforderlichen Unterlagen an das BZSt. 
  • Das BZSt prüft Ihren Antrag und meldet sich gegebenenfalls bei Ihnen mit Rückfragen. 
  • Sie erhalten einen Bescheid. 
  • Liegen die Voraussetzungen nicht vor, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
     

Bearbeitungsdauer

3 - 6 Monat(e)

Frist

Antragsfrist: 2 Jahr(e)
Der Antrag muss innerhalb von 2 Jahren nachdem das Geschäftsjahr des Investmentfonds abgelaufen ist, gestellt werden. Liegen zwischen dem Zugang eines Antrags auf Erteilung einer Statusbescheinigung als Investmentfonds oder eines Antrags auf Erteilung einer Bescheinigung und der Entscheidung über diesen Antrag mehr als 6 Monate, verlängert sich die Antragsfrist entsprechend. In anderen Fällen kann die Antragsfrist nicht verlängert werden. Eine Erstattung ist ausgeschlossen, wenn Sie die Unterlagen nicht innerhalb der Antragsfrist einreichen.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Klage vor dem Finanzgericht

Kurztext

  • Erstattung der Abzugsteuern auf Kapitalerträge nach § 11 InvStG Durchführung
  • Ausländische Investmentfonds können unter bestimmten Voraussetzungen eine Erstattung von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag  beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beantragen
  • Voraussetzungen
    • Bei Investmentfonds wurden auf nicht steuerpflichtige Kapitalerträge Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag einbehalten.
    • Bei Investmentfonds wurde auf Kapitalerträge zu viel Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag einbehalten.
    • Bei steuerbefreiten Investmentfonds wurde auf Kapitalerträge Steuern einbehalten.
  • Antrag muss schriftlich mit dem amtlichen Vordruck gestellt werden 
  • zuständig: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein