Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit Ausstellung

Bund 99080095012000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99080095012000

Leistungsbezeichnung

Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit Ausstellung

Leistungsbezeichnung II

Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit (ARC): Ausstellung beantragen und ARC einreichen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Form 15a (Synonym), IARS (Synonym), ARS-Berechtigung (Synonym), Lufttüchtigkeit (Synonym), Luftschiff (Synonym), Helikopter (Synonym), Halter (Synonym), Form 15b (Synonym), Continuing Airworthiness Management Organisation (Synonym), Unabhängiges Lufttüchtigkeitsprüfpersonal (Synonym), Luftfahrzeug (Synonym), Halterin (Synonym), Betriebsprüfer (Synonym), ARC (Synonym), Luftfahrt (Synonym), Combined Airworthiness Organisation (Synonym), CAO (Synonym), Flugzeug (Synonym), Form 15c (Synonym), Verkehrszulassung (Synonym), Airworthiness Review Certification (Synonym), CAMO (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Ausstellung (12)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Transportgenehmigungen (2110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.07.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Teaser

Wenn Sie ein Luftfahrzeug betreiben möchten, benötigen Sie eine Bescheinigung über dessen Lufttüchtigkeit (Airworthiness Review Certificate, ARC).

Volltext

Ein Luftfahrzeug gilt als lufttüchtig, wenn es alle notwendigen Forderungen erfüllt, um in einem sicheren Zustand fliegen zu können. Dokumentiert wird die Lufttüchtigkeit in der Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit, des sogenannten Airworthiness Review Certificate, ARC. Ohne gültiges ARC dürfen Flugzeuge, Helikopter oder weitere Luftfahrzeuge nicht betrieben werden. 


Sie können

  • die Ausstellung eines ARC beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen
  • ein neu ausgestelltes oder verlängertes ARC beim LBA einreichen.

Ein ARC kann je nach Berechtigung ausgestellt werden durch

  • das LBA,
  • eine Continuing Airworthiness Management Organisation (CAMO) mit dem Recht zur Prüfung der Lufttüchtigkeit,
  • eine kombinierte Lufttüchtigkeitsorganisation, der sogenannten Combined Airworthiness Organisation (CAO), mit dem Recht zur Prüfung der Lufttüchtigkeit oder
  • ein unabhängiges Lufttüchtigkeitsprüfpersonal, der sogenannten Independent Airworthiness Review Staff (IARS), mit der entsprechenden Berechtigung.

Ob Sie ein ARC direkt beim LBA einreichen können oder die Ausstellung beim LBA beantragen müssen, hängt unter anderem davon ab, 

  • ob Sie Halterin oder Halter des Luftfahrzeugs sind,
  • ob die ausstellende Organisation oder Person über ein Recht zur Prüfung der Lufttüchtigkeit oder eine entsprechende Berechtigung verfügt,
  • ob die Lufttüchtigkeitsprüfung im Ausland oder nach ausländischen Prüfvorschriften durchgeführt wurde.

Ein ARC ist 1 Jahr gültig. Es kann unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 2 Mal verlängert werden.
 

Erforderliche Unterlagen

für die Ausstellung eines ARC:

  • Empfehlungsbericht
  • Nachweisunterlagen der vollständig dokumentierten Prüfung

wenn der Empfehlungsbericht von einer Organisation erstellt wurde, die nicht durch das LBA genehmigt wurde, zusätzlich:

  • Genehmigungsurkunde der CAMO oder CAO
    • CAMO: "EASA beziehungsweise LBA Form 14"
    • CAO: "EASA beziehungsweise LBA Form 3-CAO"
  • Arbeitsumfang (Scope of Work)
  • ARS-Berechtigung des Lufttüchtigkeitsprüfpersonals

wenn Sie den Antrag in Vertretung der Halterin oder des Halters einreichen:

  • Nachweis der Vertretungsvollmacht

für die Einreichung des ARC:

  • ARC (Formblatt 15b oder Formblatt 15c)

wenn die Lufttüchtigkeit durch eine lizenzinnehabende Organisation mit IARS-Berechtigung geprüft wurde, die nicht über eine deutsche Teil-66-Lizenznummer verfügt:

  • Teil-66 Lizenz
  • IARS-Berechtigung 

wenn das ARC von einer Organisation erstellt wurde, die nicht durch das LBA genehmigt wurde, zusätzlich:

  • Genehmigungsurkunde
    • CAMO: "EASA Form 14"
    • CAO: "EASA Form 3-CAO"
       

Voraussetzungen

für die Ausstellung eines ARC:

  • Sie sind Halterin oder Halter eines Luftfahrzeugs als
    • natürliche Person,
    • Haltergemeinschaft - vertreten durch eine Halterin oder einen Halter oder
    • juristische Person.
  • Sie sind als CAMO oder CAO im Auftrag der Halterin oder des Halters tätig.
  • Die Organisation, die den Empfehlungsbericht ausstellt, hat eine Genehmigung als CAMO oder CAO. 
  • Wenn die Prüfung nach ausländischen Prüfvorschriften erfolgt ist: Es wurde eine Anerkennung der Instandhaltungsnachweise im Sinne der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät erwirkt.

für das Einreichen der ARC:

  • ein neu ausgestelltes ARC können im Auftrag der Halterin oder des Halters einreichen
    • CAMOs
    • CAOs
    • IARS
  • ein verlängertes ARC können einreichen
    • CAMOs
    • CAOs
       

Kosten

Gebühr: 100€ - 1.000€
Kosten für die Ausstellung eines ARC.

Verfahrensablauf

Sie können die Ausstellung eines ARC online oder per Post, Fax oder E-Mail beantragen und das ARC online oder per Post, Fax oder E-Mail einreichen.
Online-Antrag:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Für die Online-Antragstellung benötigen Sie ein ELSTER Unternehmenskonto.  
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Alternativ können Sie den Antrag ausdrucken und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post, Fax oder E-Mail an das LBA senden.
  • Das LBA prüft anschließend, ob die Voraussetzungen für die Ausstellung erfüllt sind.
  • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen meldet sich das LBA bei Ihnen. Das LBA sendet Ihnen
  • einen Genehmigungsbescheid, 
  • die Bescheinigung über die Lufttüchtigkeit (ARC)
  • und einen Kostenbescheid.

Antrag per Post oder Fax:

  • Rufen Sie die Formulare auf der Internetseite des LBA auf.
  • Füllen Sie die Formulare aus und stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen.
  • Schicken Sie alle Unterlagen an das LBA.
  • Die weiteren Verfahrensschritte sind wie beim Online-Antrag.
     

Bearbeitungsdauer

30 Tag(e)
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Vollständigkeit und Qualität der eingereichten Unterlagen. Bei Unklarheiten und Nachfragen setzt sich das LBA schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.

Frist

Es gibt keine Fristen.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Sie können innerhalb von 1 Monat Widerspruch einlegen.
 

Kurztext

  • Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit Ausstellung 
  • Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen muss regelmäßig überprüft werden
  • Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit (Airworthiness Review Certificate, ARC) ist Ergebnis der Prüfung
  • Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
    • stellt auf Antrag ARC aus oder
    • nimmt ARC von entsprechend berechtigten Organisationen und Personen entgegen.
  • Antrag für die Ausstellung durch
    • Halterin oder Halter eines Luftfahrzeugs als natürliche Person, juristische Person oder Haltergemeinschaft
    • Continuing Airworthiness Management Organisation (CAMO) oder Combined Airworthiness Organisation (CAO) im Auftrag 
  • Einreichung durch
    • bei Erstausstellung: CAMO, CAO oder Independent Airworthiness Review Staff (IARS) 
    • bei Verlängerung: CAMO, CAO
  • Voraussetzung für Ausstellung:
    • Organisation, die den Empfehlungsbericht ausstellt, hat eine Genehmigung CAMO oder CAO
  • Kosten: 
    • für ARC-Ausstellung: 100,00 bis 1.000,00 EUR
    • Einreichen ist kostenlos
  • zuständig: Luftfahrt-Bundesamt
     

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden