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Ereignismeldung Gefahrguttransport im Luftverkehr Entgegennahme

Bund 99080085261000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99080085261000

Leistungsbezeichnung

Ereignismeldung Gefahrguttransport im Luftverkehr Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

Ereignis beim Gefahrguttransport im Luftverkehr melden

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Dangerous goods (Synonym), Ereignismeldung Gefahrgut (Synonym), Gefahrgutzwischenfall (Synonym), Luftverkehr (Synonym), LBA (Synonym), Luftfahrt-Bundesamt (Synonym), Gefahrgut (Synonym), Explosivstoffe (Synonym), occurence (Synonym), Gefahrguttransport (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Transportgenehmigungen (2110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.06.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Teaser

Sie waren an Unfällen und Ereignissen im Gefahrguttransport im Luftverkehr beteiligt, oder Ihnen sind Verstöße aufgefallen? Dann müssen Sie das innerhalb von 72 Stunden beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) melden.

Volltext

Wenn Ihnen Ereignisse beim Gefahrguttransport im Luftverkehr aufgefallen sind, oder Sie beteiligt waren, müssen Sie das dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) melden.

Alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können Ereignisse melden. Auch eine anonyme Meldung ist möglich. Bestimmte Ereignisse beim Gefahrguttransport sind jedoch nur für Personen mit Gefahrgutschulung ersichtlich.

Beispiele für Ereignisse beim Gefahrguttransport im Luftverkehr sind:

  • Nichteinhaltung der Gefahrgutvorschriften
  • Gefahrgüter wurden nicht ordnungsgemäß geladen
  • Gefahrgüter wurden nicht gesichert
  • die zuständige Pilotin oder der zuständige Pilot haben die Gefahrgüter ohne ihr Wissen transportiert

Ereignisse können sowohl am Boden als auch in der Luft stattgefunden haben.

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Falls vorhanden, können Sie Unterlagen zur Klärung des Ereignisses einreichen, wie zum Beispiel

  • Luftfrachtbrief,
  • Annahmekontrollliste
  • Versendererklärung oder
  • Bilder des Ereignisses.

Voraussetzungen

Sie müssen keine Voraussetzungen für die Ereignismeldung erfüllen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Unfälle, Ereignisse und Verstöße beim Gefahrenguttransport im Luftverkehr können Sie dem LBA online oder schriftlich per E-Mail melden.

Ereignisse online melden:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und öffnen Sie das Online-Formular zur Ereignismeldung beim Gefahrenguttransport im Luftverkehr. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die erforderlichen Angaben.
    • Für die Online-Meldung können Sie das BundID-Konto oder das ELSTER-Unternehmenskonto benutzen.
  • Anschließend senden Sie die Meldung ab.
  • Das LBA prüft Ihre Meldungen und entscheidet, ob weitere Schritte erforderlich sind.
  •  Mögliche Schritte sind:
    • Schutzmaßnahmen
    • Sanktionen
  • Das LBA sendet Ihnen eine Eingangsbestätigung. Einen Bescheid erhalten Sie nicht.

Ereignismeldungen schriftlich per E-Mail senden:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de, öffnen Sie das Formular zur Ereignismeldung beim Gefahrenguttransport im Luftverkehr. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die erforderlichen Angaben.
    • Um das Formular aufzurufen, müssen Sie das BundID-Konto oder das ELSTER-Unternehmenskonto benutzen.
    • Sie können das Formular auch auf der Website des LBA aufrufen.
  • Speichern Sie das ausgefüllte Formular und senden Sie es per E-Mail an das LBA.
  • Das LBA prüft Ihre Meldung und entscheidet, ob weitere Schritte erforderlich sind.
  •  Mögliche Schritte sind:
    • Schutzmaßnahmen
    • Sanktionen

Fall Sie die Meldung nicht anonym stellen, meldet sich das LBA gegebenenfalls bei Rückfragen bei Ihnen.

Bearbeitungsdauer

1 - 5 Tag(e)
Die Bearbeitungsdauer gilt für den Regelfall und hängt von der Schwere des Ereignisses ab.

Frist

Sie müssen das Ereignis innerhalb von 72 Stunden melden.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Ereignismeldung Gefahrguttransport im Luftverkehr Entgegennahme verpflichtende Meldung von Ereignissen, Unfällen und Verstöße beim Gefahrguttransport im Luftverkehr an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
  • Meldung durch Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen möglich
  • anonyme Meldung ist möglich
  • Prüfung der Meldung durch LBA und Bewertung, ob weitere Schritte notwendig sind
  • Bescheide: keiner
  • Kosten: keine
  • Fristen: Meldung eines Ereignisses innerhalb von 72 Stunden
  • Ereignismeldung online oder schriftlich per E-Mail
  • die schriftliche Ereignismeldung erfolgt über ein englisches Dokument
  • zuständig: Luftfahrt-Bundesamt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden