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Ausnahmegenehmigung zur Kennzeichnung Erteilung

Bund 99080063001000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99080063001000

Leistungsbezeichnung

Ausnahmegenehmigung zur Kennzeichnung Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Kennzeichnung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Bundesflagge (Synonym), Ausnahmegenehmigung (Synonym), Ausnahmegenehmigung zur Kennzeichnung (Synonym), Luftfahrzeug (Synonym), Kennzeichen (Synonym), Kennzeichnung (Synonym), Luftfahrt (Synonym), Verkehrszulassung (Synonym), Kennzeichnung nicht ordnungsgemäß (Synonym), Erteilung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Erteilung (1)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • An- und Abmelden von Fahrzeugen (2110300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.08.2022

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Teaser

Lässt sich das Kennzeichen eines Luftfahrzeugs nicht ordnungsgemäß anbringen? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung zur Kennzeichnung beantragen.

Volltext

Wenn sich das Kennzeichen des Luftfahrzeugs nichts ordnungsgemäß anbringen lässt, stellt Ihnen das Luftfahrt-Bundesamt auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung zur Kennzeichnung aus.

Im Antrag müssen Sie

  • allgemeine Angaben zum Luftfahrzeug,
  • zur Position und Höhe des Kennzeichens sowie
  • zur Position der Bundesflagge machen.

Mit der Ihnen erteilten Ausnahmegenehmigung zur Kennzeichnung erfüllen Sie eine Voraussetzung für die Verkehrszulassung, wenn das Kennzeichen nicht ordnungsgemäß angebracht werden kann.

Erforderliche Unterlagen

  • Unterlagen, die erforderlich sind:

  • Nachweis der Kennzeichnung:
    • Angaben zur Position und Höhe des Kennzeichens
    • Angaben zur Position der Bundesflagge
    • Fotos der Kennzeichnung
  • für Privatpersonen, Einzelunternehmerinnen oder Einzelunternehmer sowie Organisation, die ihren Wohnsitz/Sitz nicht in Deutschland haben:

  • Zustellungs und Empfangsbevollmächtigung
  • für die Vertretung von Privatpersonen oder Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmern oder für die Antragstellung oder Vertretung für Firmen, Vereine oder GbRs:

  • Nachweis der Vertretungsberechtigung (für Ihre Organisation)
  • für eine Eigentümergemeinschaft:

  • Zustimmung der Eigentümerinnen und Eigentümer

Voraussetzungen

  • Sie können die gesetzlichen Vorgaben zur Kennzeichnung eines Luftfahrzeugs nicht einhalten. Zum Beispiel, weil Sie das Staatszugehörigkeits- und Eintragungszeichen nicht anbringen können
    • an der vorgeschriebenen Stelle oder
    • in der vorgeschriebenen Form.
  • Jede natürliche oder juristische Person kann den Antrag stellen.
  • Sie können auch als Vertretung einen Antrag stellen.

Kosten

Gebühr: 40€
Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.

Verfahrensablauf

Eine Ausnahmegenehmigung zur Kennzeichnung können Sie online beziehungsweise per Post, E-Mail oder Fax beantragen.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus. 
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen. 
  • Senden Sie den Antrag online ab.
  • Das Luftfahrt-Bundesamt prüft Ihren Antrag. 
  • Sie erhalten einen Bescheid und einen Gebührenbescheid.
  • Wenn Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid einer Ausnahmegenehmigung zur Kennzeichnung abrufen.

Post, E-Mail oder Fax:

  • Setzen Sie ein formloses Schreiben an die LBA auf und übermitteln Sie alle erforderlichen Angaben für die Beantragung.
  • Fügen Sie dem Schreiben die benötigten Unterlagen bei.
  • Schicken Sie alle Unterlagen an das LBA.
  • Die weiteren Verfahrensschritte sind wie beim Online-Antrag.

Bearbeitungsdauer

1 - 3 Woche(n)
Die Bearbeitungsdauer kann im Einzelfall variieren. Sie können beim Luftfahrt-Bundesamt den aktuellen Stand erfragen.

Frist

Es gibt keine Fristen.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung zur Kennzeichnung.

Kurztext

  • Ausnahmegenehmigung zur Kennzeichnung Erteilung
  • Ausnahmegenehmigung zur Kennzeichnung eines Luftfahrzeuges beantragen, wenn sich Kennzeichen nicht ordnungsgemäß anbringen lässt
  • Voraussetzung:
    • die gesetzlichen Vorgaben zur Kennzeichnung eines Luftfahrzeugs lassen sich nicht einhalten
  • Antrag beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA), inklusive.:
    • Angaben zum Luftfahrzeug
    • erforderliche Unterlagen
    • Angaben zur Position und Höhe des Kennzeichens und zur Position der Bundesflagge
  • Antrag durch
    • jede natürliche oder juristische Person
    • Vertretung
  • die Beantragung der Ausnahmegenehmigung zur Kennzeichnung ist kostenpflichtig
  • zuständig: Luftfahrt-Bundesamt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden