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Bericht des Prüfers Entgegennahme

Bund 99080051261000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99080051261000

Leistungsbezeichnung

Bericht des Prüfers Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

Bericht des Prüfers übermitteln

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Berechtigungen (Synonym), Prüfer (Synonym), Lizenz (Synonym), Prüfling (Synonym), Bericht (Synonym), Handeintrag (Synonym), Prüfernummer (Synonym), Sprachenvermerk (Synonym), Änderung (Synonym), Veränderungen (Synonym), Übermittlung (Synonym), Luftfahrzeug (Synonym), Kürzung (Synonym), Prüferin (Synonym), Prüfende (Synonym), Übermitteln (Synonym), Prüfung (Synonym), Verlängerung (Synonym), Prüfender (Synonym), Prüfungsbericht (Synonym), Luftfahrt (Synonym), bewerbende Person (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung beruflicher Qualifikationen, einschließlich beruflicher Bildung

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Transportgenehmigungen (2110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

04.04.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Teaser

Wenn Sie als prüfende Person eine Prüfung abgenommen haben, können Sie den Prüfungsbericht an das Luftfahrt-Bundesamt übermitteln.

Volltext

Im Rahmen der Ausbildung von Luftfahrtpersonal nehmen Sie als Prüferin oder Prüfer Prüfungen ab. Nach der Prüfung erhält die Bewerberin oder der Bewerber das abgezeichnete Original der Prüfung. Alle weiteren Aufzeichnungen verbleiben bei Ihnen.

Im Anschluss können Sie den Bericht mit dem Ergebnis sowie weiteren Einträgen und Nachweisen an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) übermitteln.

Mit dem übermittelten Bericht des Prüfers kann das Luftfahrt-Bundesamt die Inhalte des Berichts in ihrer Datenbank abspeichern.

Erforderliche Unterlagen

  • Hauptantrag
  • Prüfungsbericht
  • Lizenzkopie mit Handeintrag

wenn die prüfende Person nicht im Zuständigkeitsbereich des LBA liegt:

  • Prüfungsberechtigung der prüfenden Person
  • Prüfungslizenz
  • ausgefülltes Tauglichkeitszeugnis (Vorder- und Rückseite)

Voraussetzungen

  • Sie müssen eine Prüfungslizenz nachweisen
  • Sie müssen über die Lizenz der sich bewerbenden Person verfügen
  • Die Lizenzen wurden vom LBA ausgestellt
  • Sie müssen einen Prüfungsbericht verfasst haben und zur Verfügung stellen können.
  • Sie müssen eine natürliche Person aus dem Inland, einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder einem Drittstaat sein.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Sie können den Bericht des Prüfers online übermitteln:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen und die Berechtigungen beantragen.
  • Senden Sie den Antrag online ab.
  • Das LBA prüft Ihren Antrag
  • Nach der Bearbeitung durch die Behörde erhalten Sie einen Bescheid in Form der Bestätigung der Übermittlung des Berichts. 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs variieren. Das Luftfahrt-Bundesamt gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung.

Frist

Es gibt keine Frist.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Kurztext

  • Bericht des Prüfers Entgegennahme
  • Prüferinnen und Prüfer können einen Prüfungsbericht an das LuftfahrtBundesamt übermitteln
  • Wenn sowohl die Lizenz der sich bewerbenden Person als auch die der Prüfenden nicht vom LuftfahrtBundesamt ausgestellt wurden, kann der Antrag nicht gestellt werden.
  • Übermittlung durch:
    • natürliche Person
  • Übermittlung ist kostenlos
  • zuständig: Luftfahrt-Bundesamt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden