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Pilotenlizenz Eintragung Automatische Validierung

Bund 99080050060001 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99080050060001

Leistungsbezeichnung

Pilotenlizenz Eintragung Automatische Validierung

Leistungsbezeichnung II

Eintragung der automatischen Validierung in die Lizenz für Pilotinnen und Piloten beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Neuausstellung einer Lizenz (Synonym), Luftfahrt (Synonym), Antrag (Synonym), Neuausstellung (Synonym), Lizenz (Synonym), Automatische Validierung (Synonym), Validierung (Synonym), Automatisch (Synonym), Eintragung (Synonym), Piloten (Synonym), Luftfahrzeug (Synonym), Pilotinnen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Eintragung (60)

Verrichtungsdetail

Automatische Validierung

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung beruflicher Qualifikationen, einschließlich beruflicher Bildung

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Transportgenehmigungen (2110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

04.04.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Teaser

Planen Sie als Pilotin oder Pilot das Gebiet der Europäischen Union (EU) mit einem Luftfahrzeug zu verlassen, das in einem anderen Mitgliedsstaat als Deutschland eingetragen ist? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine automatische Validierung beantragen.

Volltext

Die ICAO (Internationale Zivilluftfahrt-Organisation) erlaubt die automatische Validierung von Flugbesatzungslizenzen.

Wenn Sie als Pilotin oder Pilot die Europäische Union (EU) mit einem Luftfahrzeug, das in einem anderen EU-Mitgliedstaat als Deutschland eingetragen ist, verlassen möchten,  können Sie eine automatische Validierung beantragen.Sie erhalten dann den Vermerk "This licence is automatically validated as per the ICAO attachment to this licence" unter Position XIII auf der Pilotenlizenz. Zusätzlich erhalten Sie die ICAO-Anlage in ausgedruckter Form.

Sie müssen dann, wenn Sie die EU verlassen, die neueste Ausgabe der ICAO-Anlage mit sich führen. In dieser müssen aufgeführt sein:

  • die ICAO-Registrierungsnummer der Vereinbarung, mit der die automatische Validierung der Lizenzen anerkannt wird
  • die Staaten, die diese Vereinbarung unterzeichnet haben

Wenn Sie die automatische Validierung beantragen, dürfen Sie keine Fluglizenz oder vergleichbare Berechtigung in der gleichen Kategorie eines anderen EU-Mitgliedsstaat beantragt oder besessen haben. Die andere Lizenz darf zudem nicht ausgestellt, widerrufen oder ausgesetzt sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Hauptantrag
  • Kopie der aktuellen Lizenz (Vorder und Rückseite)
  • ausgefülltes Formular zur Erklärung über Straftaten

bei einer Kostenübernahmeerklärung an eine bevollmächtigte Person:

  • Nachweis der Kostenübernahmeerklärung

bei einer Vertretung:

  • Nachweis der Vertretungsberechtigung

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

Voraussetzungen

  • Sie müssen im Besitz einer gültigen Lizenz sein
  • Sie müssen eine neueste Ausgabe der ICAO-Anlage mit sich führen. In dieser müssen sich befinden:
    • ICAO-Registrierungsnummer der Vereinbarung, mit der die automatische Validierung der Lizenzen anerkannt wird
    • Aufführung der Staaten, die diese Vereinbarung unterzeichnet haben
  • Sie dürfen keine Fluglizenz oder Berechtigung gleichen Umfangs und in der gleichen Kategorie besessen haben. Dies gilt, wenn Sie diese Berechtigung beantragt haben oder sie von einem EU-Mitgliedstaat
    • ausgestellt,
    • widerrufen oder
    • ausgesetzt wurde.
  • Sie sind
    • eine natürliche Person aus dem Inland, einem EU-Staat oder einem Drittstaat
    • eine juristische Person mit Sitz im Inland oder vertreten durch natürliche Personen aus Inland, EU-Staat oder Drittstaat.

Kosten

Gebühr: 20€ Mehr erfahren

Verfahrensablauf

Sie können die automatische Validierung online beantragen:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen und die Berechtigungen beantragen.
  • Senden Sie den Antrag online ab.
  • Das LBA prüft Ihren Antrag
  • Sie erhalten einen Bescheid, weitere Ergebnisdokumente und einen Gebührenbescheid.
  • Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid in Form von der automatischen Validierung abrufen und erhalten die neuausgestellte Lizenz per Post.

Bearbeitungsdauer

3 - 6 Woche(n)
Die Bearbeitungsdauer kann unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs variieren. Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung.

Frist

Es gibt keine Frist.

Hinweise

Es gibt keine HInweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Kurztext

  • Pilotenlizenz Eintragung Automatische Validierung
  • automatische Validierung der Fluglizenz für Reisen aus der Europäischen Union (EU) kann beantragt werden
  • Voraussetzungen:
    • gültige Lizenz
    • neueste Ausgabe der ICAO-Anlage muss mitgeführt werden
    • es wurde keine Fluglizenz oder Berechtigung gleichen Umfangs und in der gleichen Kategorie in einem anderen Mitgliedstaat der EU beantragt
  • Antrag durch
    • natürliche Person
    •  juristische Person
  • Antrag in Vertretung möglich
  • Antrag ist kostenpflichtig
  • zuständig: Luftfahrt-Bundesamt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden