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Frequenzzuteilung Erteilung für Richtfunk (Punkt-zu-Punkt)

Bund 99109072001015 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99109072001015

Leistungsbezeichnung

Frequenzzuteilung Erteilung für Richtfunk (Punkt-zu-Punkt)

Leistungsbezeichnung II

Frequenzzuteilung für den Punkt-zu-Punkt-Richtfunk beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Richtfunk (Synonym), BNetzA (Synonym), Punkt-zu-Punkt (Synonym), Frequenz (Synonym), PP (Synonym), Frequenzzuteilung (Synonym), Bundesnetzagentur (Synonym), passive Umlenkung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Erteilung (1)

Verrichtungsdetail

für Richtfunk (Punkt-zu-Punkt)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.01.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Teaser

Sie möchten bestimmte Frequenzen für Punkt-zu-Punkt-Richtfunk nutzen? Diese müssen Sie bei der Bundesnetzagentur beantragen.

Volltext

Aufgrund des Einsatzes neuer breitbandiger Kommunikationstechnologien nimmt der Bedarf an Richtfunkverbindungen zu. Der Richtfunk ermöglicht eine schnelle und relativ kostengünstige Übertragung.

Frequenzen für Richtfunkanwendungen werden zum größten Teil einzeln zugeteilt. Das soll für eine möglichst störungsfreie und effiziente Nutzung der dem Richtfunk zugewiesenen Frequenzen sorgen.

Für Punkt-zu-Punkt-Richtfunk (PP-Richtfunk) stehen Frequenzen in den folgenden Bereichen zur Verfügung: 4 GHz, 6 GHz, 7 GHz, 13 GHz, 15 GHz, 18 GHz, 23 GHz, 28 GHz, 32 GHz, 38 GHz 42 GHz, 52 GHz und 71-76/81-86 GHz.

Sie müssen die Zuteilung von Frequenzen bei der Bundesnetzagentur beantragen. Dabei sind folgende Hinweise zu beachten:

  • Die für den Einsatz vorgesehenen Richtfunkgeräte müssen den grundlegenden gesetzlichen Anforderungen des Funkanlagengesetzes (FuAG) entsprechen. Dies kann dadurch geschehen, dass die Konformität mit den entsprechenden europäischen Normen erklärt wird. Bei allen Neuzuteilungen von Frequenzen geht die Bundesnetzagentur davon aus, dass digitale Systemtechnik verwendet wird.
  • Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Zuteilung bestimmter Sendefrequenzen, Polarisationen und Bandlagen. Sie können jedoch Wunschparameter beantragen. Im Rahmen des Zuteilungsverfahrens prüft die Bundesnetzagentur, ob diese oder andere Frequenzen verfügbar und koordinierbar sind. Dabei geht es um die Verträglichkeit mit anderen, bereits in Betrieb befindlichen Richtfunkstrecken im In und Ausland.
  • Mit der Frequenzzuteilung werden die Nutzungsparameter festgelegt, die Sie zum Schutz anderer Frequenznutzungen einhalten müssen. Gegebenenfalls erhalten Sie die Zuteilungen unter dem Vorbehalt von Koordinierungen mit den Nachbarländern. Sie tragen in diesem Fall als Antragsteller das Risiko.
  • Die Richtfunkfrequenzzuteilungen werden in der Regel auf 10 Jahre befristet.
  • Im Zusammenhang mit der Richtfunkfrequenzzuteilung übernimmt die Bundesnetzagentur keine Aufgaben der technischen Planung, der Funkfeldprüfung oder der Projektierung von Richtfunkanlagen. Diese Aufgabenbereiche müssen Sie selbst oder durch Sie beauftragte Firmen durchführen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformblatt Richtfunk ohne passive Umlenkung oder
  • Antragsformblatt Richtfunk mit passiver Umlenkung

Voraussetzungen

Frequenzen werden zugeteilt, wenn

  • sie für die vorgesehene Nutzung im Frequenzplan ausgewiesen sind,
  • sie verfügbar sind,
  • die Verträglichkeit mit anderen Frequenznutzungen gegeben ist und
  • eine effiziente und störungsfreie Frequenznutzung sichergestellt ist.

Kosten

Die Kosten betragen zwischen 100,00 EUR und 1500,00 EUR.

Detaillierte Informationen zu Kosten und Zahlungsweise erhalten Sie im Bescheid der BNetzA.

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag per E-Mail stellen.

  • Rufen Sie die Internetseite der Bundesnetzagentur auf.
  • Laden sie im Bereich Telekommunikation>Funk und Frequenzen>Firmennetze>Richtfunk das für Ihren Zweck passende Antrags-Formular herunter.
  • Füllen Sie das Formular aus.
  • Schicken Sie das ausgefüllte PDF-Formular an das Referat 226 der Bundesnetzagentur.
  • Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Bescheid.

Bearbeitungsdauer

2 - 6 Woche(n)
Die Bundesnetzagentur entscheidet über vollständige Anträge innerhalb von höchstens 6 Wochen.

Frist

Es gibt keine Frist.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

  • Einspruch.
  • Widerspruch.
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

  • Frequenzzuteilung für den Richtfunk (Punktzu-Punkt)
  • Frequenzen für Richtfunkanwendungen werden zugeteilt
  • Antrag bei der Bundesnetzagentur erforderlich
  • Frequenzen werden zugeteilt,
    • wenn sie für die vorgesehene Nutzung im Frequenzplan ausgewiesen sind,
    • sie verfügbar sind,
    • die Verträglichkeit mit anderen Frequenznutzungen gegeben ist und
    • wenn die oder der Antragstellende eine effiziente und störungsfreie Frequenznutzung sicherstellt.
  • Beantragung mit Formular per E-Mail
  • zuständig: Bundesnetzagentur (BNetzA)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Nein